Stadt Wil

Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst des Kantons St. Gallen basiert auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom 31. Mai 2005, die in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 erlassen wurde.

Die Aufgaben des Schulärztlichen Dienstes umfassen:

  • Erhaltung und Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit der Schuklinder
  • Früherkennung von Gesundheitsstörungen
  • ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheitserziehung

Untersuchungen
Die Kinder werden im Kindergarten, im 5. Schuljahr und vor dem Schulaustritt auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Jede/r zur selbständigen Berufsausübung in der Schweiz zugelassene/r Ärztin oder Arzt mit einer Arztpraxis in oder ausserhalb der Stadt Wil gilt ohne weitere Formalitäten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen autorisiert. Diese Untersuchungen sind für die Eltern kostenlos.

Im 1. Kindergartenjahr erfolgt ein augenärztlicher Reihenuntersuch. Dieser Sehtest wird von Orthoptistinnen der Augenklinik des Kantonsspitals St. Gallen durchgeführt.

Impfungen
Impfungen bieten einen sicheren Schutz vor vielen Erkrankungen. Bei jeder Untersuchung wird die Impfkarte kontrolliert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt Impfungen nach dem Impfplan des Gesundheitsdepartementes durch. Ohne das  Einverständnis der Eltern werden keine Impfungen durchgeführt. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jeweils den aktuellen Impfplan, der sich an den Vorgaben der WHO orientiert. Nähere Informationen finden Sie im Internet beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Läuse
Kopfläuse sind Hautparasiten des Menschen. Sie ernähren sich nur von seinem Blut. Ohne menschliches Blut sterben Kopfläuse spätestens nach zwei Tagen. Kopfläuse haben sechs Beine mit starken Klauen, mit denen sie die Haare umfassen. Kopfläuse sind gute Kletterer - springen oder fliegen können sie nicht.

Informationen zur Behandlung bei Kopflausbefall finden Sie hier.

Merkblätter "Läuse"

Bei Lausbefall in den Schulen kann die Lehrperson eine Fachperson, eine sogenannte "Laustante" zur Klassenkontrolle hinzuziehen. Eltern von betroffenen Kindern werden durch die Lehrperson oder die "Laustante" informiert. Kinder mit Läusen dürfen nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden.

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