Stadt Wil

Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst des Kantons St. Gallen basiert auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom 31. Mai 2005, die in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 erlassen wurde.

Die Aufgaben des Schulärztlichen Dienstes umfassen:

  • Erhaltung und Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit der Schuklinder
  • Früherkennung von Gesundheitsstörungen
  • ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheitserziehung

Untersuchungen
Die Kinder werden im Kindergarten, im 5. Schuljahr und vor dem Schulaustritt auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch und erfolgen durch die Schulärztin oder den Schularzt. Sie sind für die Eltern kostenlos. Die Eltern können die Untersuchungen, auf eigene Kosten, bei einer Arztin oder einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Im 1. Kindergartenjahr erfolgt ein augenärztlicher Reihenuntersuch. Dieser Sehtest wird von Orthoptistinnen der Augenklinik des Kantonsspitals St. Gallen durchgeführt.

Zuständige Schulärztin/Zuständiger Schularzt für Kindergarten und 5. Primarklasse

Dr. med. Cécile Solèr, Johann-Georg-Müllerstrasse 6, 9500 Wil, 071 911 54 54
Standort auf Stadtplan
Kindergarten Paradiesli, Neualtwil, Städeli, Neugruben, Zelghalde I und II, Letten I und II
Kirchplatz-, Tonhalle- und Klosterwegschulhaus mit Pavillon Sonnenhof, Alleeschulhaus

Dr. med. Juhani Sidler, Hubstrasse 13, 9500 Wil, 071 911 26 11
Standort auf Stadtplan
Kindergarten Lenzenbühl, Pestalozzi, Waldeg I und II, Flurhof I und II, Thurau I und II, Theresienweg I und II, Rosenstrasse
Primarschulhaus Lindenhof, Mattschulhaus

Zuständige Schulärzte für die Oberstufen Sonnenhof und Lindenhof

Dr. med. Eugen Hälg, Toggenburgerstrasse 65, 9500 Wil, 071 912 12 33
Standort auf Stadtplan
Oberstufe Lindenhof

Dr. med. Paul Meyenberger, Tonhallestrasse 33, 9500 Wil, 071 9121 11 88
Standort auf Stadtplan
Oberstufe Sonnenhof

Impfungen
Impfungen bieten einen sicheren Schutz vor vielen Erkrankungen. Sie sind das wirksamste Mittel, um Ihr Kind vor folgenden Krankheiten zu schützen:

  • Diphterie
  • Starrkrampf
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch das Bakterium Haemophilus influenzae
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Hepatitis B
  • Gebärmutterhalskrebs
  • Zeckenenzephalitis (FSME)

Einige Erkrankungen sind bei uns dank guter Durchimpfung nahezu oder völlig verschwunden (Polio, Diphtherie). Wegen noch ungenügender Durchimpfung treten gewisse Erkrankungen nach wie vor auf (Masern, Mumps).

Bei jeder Untersuchung wird die Impfkarte kontrolliert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt Impfungen nach dem Impfplan des Gesundheitsdepartementes durch. Ohne das schriftliche Einverständnis der Eltern werden keine Impfungen durchgeführt. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jeweils den aktuellen Impfplan, der sich an den Vorgaben der WHO orientiert. Nähere Informationen finden Sie im Internet beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Läuse
Kopfläuse sind Hautparasiten des Menschen. Sie ernähren sich nur von seinem Blut. Ohne menschliches Blut sterben Kopfläuse spätestens nach 2 Tagen. Kopfläuse haben 6 Beine mit starken Klauen, mit denen sie die Haare umfassen. Kopfläuse sind gute Kletterer - springen oder fliegen können sie nicht.

Informationen zur Behandlung bei Kopflausbefall finden Sie hier.

Merkblätter "Läuse"

Bei Lausbefall in den Schulen kann die Lehrperson eine Fachperson "Laustante" zur Klassenkontrolle hinzuziehen. Eltern von betroffenen Kindern, werden durch die Lehrperson oder die "Laustante" informiert. Kinder mit Läusen dürfen nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden.

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