Stadt Wil

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28. Dezember 2000

Süsswinkelweg soll für Radfahrende geöffnet werden

Der Süsswinkelweg, der nördlich der Häuserreihe "Obere Vorstadt" die Hofberg- und Konstanzerstrasse miteinander verbindet, soll gemäss Beschluss des Stadtrates in Stand gesetzt, mit einem neuen Belag versehen und neu auch für Radfahrende geöffnet werden. Das Parlament hat mit der Genehmigung des Investitionsbudgets 2001 den erforderlichen Kredit von 63'000 Franken bewilligt.

Der Süsswinkelweg ist als Gemeindestrasse 3. Klasse eingeteilt. Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses, diese Wegverbindung neu auch für Radfahrende zu öffnen, übernimmt die Stadt die gesamten Kosten.


Der Süsswinkelweg wurde 1959 mit einem Allgemeinen Fahrverbot belegt; die Fussgängerinnen und Fussgänger konnten diese auf privatem Grund liegende Wegverbindung jedoch schon immer benutzen. In einem Anfang Juni 1989 erheblich erklärten Postulat forderten Fredy Schwager (CVP) und 20 Mitunterzeichnende den Stadtrat auf zu prüfen, den Süsswinkelweg auch für Radfahrende zu öffnen. Die jetzt beschlossene Lösung hat der Stadtrat im Geschäftsbericht 1999 aufgezeigt. Radfahrende, die nicht ins Stadtzentrum gelangen wollen, können somit in Zukunft den gefährlichen Verkehrsknoten Adlerplatz umfahren.


Der Süsswinkelweg soll nach erfolgter baulicher Instandstellung ausschliesslich den Radfahrenden und Fussgängern vorbehalten sein. Mit signalisationstechnischen und baulichen Massnahmen soll verhindert werden, dass motorisierte Zweiräder den Süsswinkelweg befahren.


20. Dezember 2000

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