Stadt Wil

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28. Dezember 2000

Kaminfegertarif wird erhöht

Der Grundtarif des Kaminfegerhonorars sowie die Grundtaxe werden auf Beschluss der städtischen Baukommission auf Anfang 2001 erhöht. Der für den Meister und Gesellen geltende Grundtarif wird von Fr. 1.05 pro Minute auf den Höchsttarif von Fr. 1.08 pro Minute erhöht.

Die Erhöhung um 3 Rappen pro Minute entspricht einem Aufschlag von 2,86 Prozent. Der Stundenansatz erhöht sich von Fr. 63.30 auf Fr. 65.00. Der Lehrlingstarif wird um 1 Rappen auf 41 Rappen pro Minute erhöht.


Die für die Grundtaxe berechtigte Berechnungsdauer wird von 12 auf 15 Minuten pro Haushalt erhöht. Die Grundtaxe deckt einen Teil der Kosten, die dem einzelnen Reinigungsobjekt nicht direkt zugerechnet werden können (Arbeitsweg, Reinigungsanzeigen, Meldewesen, Abrechnungen, Bereitstellen und Wartung der Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen usw.).


Gemäss Auskunft der kantonalen Gebäudeversicherung wird den Kaminfegermeistern in über 80 der 90 sankt-gallischen Gemeinden des Kantons der Höchsttarif von Fr. 1.08 zugestanden. Der Höchsttarif stellt einen maximal zulässigen oberen Grenzwert dar. Es ist dem Kaminfeger freigestellt, seinen Kunden einen tieferen Ansatz zu verrechnen.



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