Stadt Wil

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24. Januar 2001

Auenschutz- und Renaturierungskonzept: Stellungnahme des Stadtrates

Der Stadtrat hat sich in einer Stellungnahme zuhanden des Baudepartements des Kantons Sankt Gallen, Planungsamt, zustimmend zum 'Auenschutz- und Renaturierungskonzept Thur-auen – Wil bis Weieren' geäussert. Er hält jedoch fest, dass eine präzise und verlässliche Stellungnahme nicht abgegeben werden kann, da Zeitachse, Kosten und Umfang des Projektes noch zu unklar sind. Aufgrund des heutigen Wissenstandes hat der Stadtrat das Auenschutz- und Renaturierungskonzept Thurauen grundsätzlich aber positiv zur Kenntnis genommen in der Meinung, dass Thurlandschaft und Natur dadurch einen erheblichen Gewinn erfahren würden.

Konzept
Die Thur befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und über weite Teile im Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung. Der Abschnitt Wil bis Weieren (Gemeinde Zuzwil) bildet das Thurauengebiet Nr. 18. Generelles Ziel des Auenschutz- und Renaturierungskonzeptes ist, auentypische Lebensräume zu erhalten und soweit sinnvoll und machbar die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushaltes wieder herzustellen. Aus der Sicht des Auenschutzes ist somit langfristig eine grossflächige "echte" Thurauenlandschaft anzustreben, charakterisiert durch einen verzweigten Flusslauf mit Auwald- und Überschwemmungsbereichen im Auenperimeter. Zusätzlich werden im Konzept Ziele in den Bereichen Ökologie und Fischereibiologie, Flussbau, Grundwasser, Forstwirtschaft und Erholung formuliert.

Massnahmen
Zur Erreichung der formulierten Ziele sind auf verschiedenen Ebenen pflegerische, planerische und bauliche Massnahmen zu treffen. Vorgesehen ist im Wesentlichen die 'Wiederbelebung' der Thurlandschaft auf einer Länge von rund 9,5 Kilometer; die Thur soll so weit als möglich in ihre ursprüngliche Form um die Jahrhundertwende (1900) zurückgeführt werden. Das Konzept sieht vor, dass die Auenlandschaft möglichst durch das Gewässer selbst entstehen soll.

Kostenteiler
Für die Finanzierung wird von einem Kostenteiler ausgegangen, der vorsieht, dass sich der Bund mit 70 Prozent, der Kanton mit 20 Prozent und die Gemeinden, Stiftungen und andere Donatoren mit 10 Prozent beteiligen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass dieser Kostenteiler als Annahme zu werten ist.

In seiner grundsätzlich zustimmenden Stellungnahme weist der Stadtrat darauf hin, dass vor der Ausarbeitung eines Projektes verschiedene Grundsatzfragen zu klären sind, nämlich: Entscheidkompetenz in Bezug auf die Ausführung (technisch und finanziell), verbindliche Finanzierung (Kostenteiler), Perimeter, Abgrenzung Unterhalt/Zielmassnahmen, Planungsprogramm, Umsetzung erster Prioritäten usw.

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