Archiv
28. Dezember 2000
Urnenöffnungszeiten und Urnenstandorte
Aufgrund des in den letzten Jahren veränderten Stimmverhaltens der stimmberechtigten Wilerinnen und Wiler - die an den Urnen abgegebenen Stimmen nahmen markant ab, die brieflich abgegebenen Stimmen stiegen im gleichen Verhältnis - wurden in der Stadt Wil auf Beginn der Amtsdauer 1997/2000 die Urnenöffnungszeiten angepasst und ein Urnenstandort aufgehoben. Eine weitere Anpassung beschloss der Stadtrat im August 1999, nachdem sich der Anteil der brieflich abgegebenen Stimmen weiter erhöhte und die Zahl der Urnenstimmen nochmals zurückging.
Urnenöffnungszeiten
Bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Volksabstimmungen sind in der Stadt Wil die Urnen jeweils wie folgt geöffnet:
Alleeschulhaus
Samstag: 16.30 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 11.30 Uhr
Rathaus
Samstag: 09.00 bis 10.30 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 11.30 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe
Am Freitag werden keine Urnen mehr aufgestellt. In Nachachtung des Urnenabstimmungsgesetzes besteht aber die Möglichkeit, die persönliche Stimme im Rathaus vorzeitig abzugeben. Die vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist jeweils am Freitag vor einem Abstimmungssonntag während der ordentlichen Büroöffnungszeit möglich.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus brieflich abgeben. Die brieflich abgegebene Stimme muss am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen (spätestens bis 11.30 Uhr) bei der Stadt Wil (Rathaus) eintreffen.
Die Stimmzettel müssen in ein separates Stimmkuvert gelegt werden, sonst ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
Wer brieflich stimmt, legt den amtlichen Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert. Mit der persönlichen Unterschrift unter die vorgedruckte Willenserklärung auf der Rückseite des Stimmausweises bestätigt die stimmberechtigte Person, dass die briefliche Stimmabgabe ihrem Willen entspricht. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmausweis im gleichen Fensterkuvert, mit dem das Stimmmaterial zugestellt wurde, wieder an die Stadtkanzlei zurückgesandt werden.
Die brieflich abgegebene Stimme kann unfrankiert der Post, den Stimmenzählenden im Urnenlokal übergeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Rathaus (Marktgasse 58), eingeworfen werden.