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28. Dezember 2000
Quorum für Volksinitiative
Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Wil kommt eine Volksinitiative zustande, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Initiativbegehren unterschreibt.
Für die Berechnung des erforderlichen Quorums ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates massgebend.
Bei den Stadtratswahlen vom 24. September 2000 zählte die Stadt Wil 10'257 Stimmberechtigte.
Für die Amtsdauer 2001-2004 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Initiativbegehrens 1'026 gültige Stimmen.