Stadt Wil

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28. Dezember 2000

Quorum für Referendum

Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Wil kommt ein Referendum unter anderem zustande, wenn mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten innert der gesetzten Referendumsfrist die Abstimmung über einen Beschluss des Gemeindeparlamentes durch die Bürgerschaft verlangt.

Für die Berechnung des erforderlichen Quorums ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates massgebend. Bei den Stadtratswahlen vom 24. September 2000 zählte die Stadt Wil 10'257 Stimmberechtigte.

Für die Amtsdauer 2001-2004 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums 513 gültige Stimmen.

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