Stadt Wil

Archiv

4. Januar 2001

Baubeitrag für Dreifachsporthalle Mittelschule Wil

Bericht und Antrag des Stadtrates vom 29. März 2000 an das Parlament

1. Mittelschule Wil

An der Volksabstimmung vom 27. September 1998 sagte die Wiler Bürgerschaft bei einer Stimmbeteiligung von 57,55 Prozent mit einem Stimmenverhältnis von 2 zu 1 deutlich Ja zum Standortbeitrag Mittelschule Wil und sprach sich damit für die unentgeltliche Abtretung von maximal 16'500 m2 Land an den Kanton St. Gallen aus. Mit diesem Entscheid hat die Bürgerschaft den Grundstein für die regionale Mittelschule Wil gelegt.

Die St. Galler Regierung unterbreitete Anfang November 1999 dem Grossen Rat die Botschaft zur Errichtung einer neuen Kantonsschule in Wil sowie zur Sanierung der Kantonsschule am Burggraben St. Gallen. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang erneut bestätigt, dass sich an der neuen Kantonsschule in Wil auch der Kanton Thurgau beteiligen will, einerseits durch einen Baubeitrag, anderseits durch Betriebsbeiträge. Die gesamten Baukosten belaufen sich auf rund 50 Mio. Franken. Davon hat der Kanton St. Gallen zirka 37 Mio. Franken zu übernehmen.

Die Regierungen der Kantone Thurgau und St. Gallen haben einer entsprechenden Vereinbarung zugestimmt. Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen hiess an der Februarsession die Vorlage zum Neubau der Kantonsschule Wil in erster Lesung einstimmig gut. Die zweite Lesung findet an einer ausserordentlichen Session im April 2000 statt.

Nach den parlamentarischen Beratungen im Kantonsrat ist die Volksabstimmung am 24. September 2000 vorgesehen. Falls die Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen der Kantonsschule Wil zustimmen, kann der Neubau auf Beginn des Schuljahres 2004/05 bezogen werden. Um dann nicht mit einer halb leeren Schule beginnen zu müssen, prüft das Erziehungsdepartement, ob nicht schon früher in Provisorien in Wil begonnen werden kann.

Im Dezember 1999 hat die Thurgauer Regierung zuhanden des Grossen Rates die Botschaft für die Kantonsschule Wil verabschiedet. Die Regierung beantragt einen Kredit von 9,324 Mio. Franken als Thurgauer Beitrag an die Baukosten. Der Thurgauer Grosse Rat hat dem Baubeitrag für die Kantonsschule Wil am 22. März 2000 ohne Gegenstimme zugestimmt. Auch im Kanton Thurgau findet somit am 24. September 2000 die Volksabstimmung über dieses bildungspolitisch wichtige Geschäft statt.


2. Projekt Mittelschule mit Sporthalle

Konzept und Raumprogramm

Die Mittelschule Wil ist in vier Trakte gegliedert: der viergeschossige Aulatrakt an der nördlich gelegenen Hubstrasse, der dreigeschossige Klassentrakt am freien Vorgelände gegen Osten, der zweigeschossige, zweibündige Naturwisschenschaftstrakt gegen Westen und der Sporttrakt gegen Süden.

Die Orientierung der einzelnen Trakte richtet sich nach den Bedingungen des Standortes. Die allgemein öffentlichen Nutzungen wie Mensa, Aula und Bibliothek richten sich auf die Hub-
strasse, die Klassenzimmer auf die ruhigeren Bereiche im Osten, Westen und zum Innenhof hin. Der Sporttrakt liegt an der Südwestecke, in direkter Beziehung zu den bestehenden Aussensportanlagen Bergholz.

Die vier Trakte sind durch ein umlaufendes Korridorsystem miteinander verbunden. Für ausserschulische Veranstaltungen können sowohl der Aulatrakt als auch der Sporttrakt abgetrennt –und über die beiden östlichen Eingänge separat erschlossen werden.

Die Mittelschule Wil ist behindertengerecht geplant. Die Erschliessung der Geschosse erfolgt mit zwei Liftanlagen. Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss befinden sich zwei Behindertentoiletten.

Sporttrakt

Wettbewerbsprojekt
Aufgrund eines ausgewiesenen Bedürfnisses hat sich der Stadtrat schon bei der Festlegung der Wettbewerbsgrundlagen für eine Mittelschule mit Dreifachturnhalle eingesetzt. Im Wettbewerbssiegerprojekt splint & kern ist deshalb die Sporthalle als Dreifachturnhalle im Baukörper Mittelschule Wil enthalten.

Die Öffentlichkeit wurde 1998 in der Abstimmungsbroschüre betreffend Standortbeitrag darüber informiert, dass beim Bau der Dreifachsporthalle eine Halleneinheit von der Stadt zu finanzieren ist, da für den Mittelschulbetrieb eine Doppelturnhalle genügen würde. Die Stadt kann aber die beiden anderen Halleneinheiten ausserhalb der schulischen Belegungen mitbenutzen. Im Gegenzug stellt die Stadt dem Kanton die Aussensportanlagen im Sportpark Bergholz zur Mitbenutzung zur Verfügung.

Projekt Sporthalle
Im Erdgeschoss befindet sich der separate Zugang mit Garderobenbereich für den Sporttrakt. Damit ist auch die Abendnutzung durch Vereine gewährleistet. Vom Erdgeschoss erfolgt die Erschliessung zur Zuschauergalerie der Sporthalle. Die mit mobilen Faltwänden unterteilbare Dreifachsporthalle befindet sich auf der Höhe des Untergeschosses mit dazugehörenden Innengeräteräumen, sechs Garderoben, Trocken- und Duschräumen, Turnlehrer- und Sanitätszimmer mit Garderoben und Duschen. Damit die Sporthalle auch im Sinne einer Mehrzweckhalle genutzt werden kann, weist sie aus Brandschutzgründen Notausgänge auf, die direkt ins Freie führen. Die Lüftung hingegen ist aus Kostengründen nicht auf eine Mehrzwecknutzung ausgelegt. Aus dem Untergeschoss führt ein separater Ausgang zu den Aussensportanlagen.


3. Ausgewiesenes Bedürfnis

Die im Mittelschulprojekt vorgesehene Dreifachsporthalle ist auf die Bedürfnisse des Schulbetriebes sowie der Wiler Sportvereine ausgerichtet. Mit dem Hinweis auf den geplanten Bau der Mittelschule Wil wurden Begehren seitens der IG Wiler Sportvereine und der Bevölkerung in den vergangenen Jahren wiederholt auf später verschoben und entsprechende Investitionen zurückgestellt.

Priorität gegenüber PZO im Bergholz

Ende 1998 bewilligten die Eidgenössischen Räte einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an wenige namentlich bezeichnete Sportanlagen von nationaler Bedeutung, die aus der Sicht der bedeutendsten nationalen Sportverbände höchste Wichtigkeit und Dringlichkeit haben. Für die Realisierung eines polysportiven Zentrums Ostschweiz (PZO) stellt der Bund einen Beitrag von maximal 4 Millionen Franken in Aussicht.

Aufgrund der in Aussicht gestellten Bundesgelder hat sich namentlich die Interessengemeinschaft IG St. Galler Sportverbände zum Ziel gesetzt, im Raum Wil–St. Gallen ein PZO zu realisieren. Nachdem die Standortabklärungen in der Kantonshauptstadt für die Initianten vorerst negativ ausgefallen waren, rückte im November 1999 aufgrund der laufenden öffentlichen Diskussionen und politischen Absichtserklärungen betreffend Bau einer Mittelschule Wil mit Dreifachsporthalle die Stadt Wil als PZO-Standort ins Zentrum des Interesses.

Der Stadtrat sprach sich im Januar 2000 in Übereinstimmung mit dem Entscheid der grossrätlichen Kommission Mittelschule Wil gegen eine Kombination der Projekte Mittelschule Wil und PZO aus. Die von der Interessengemeinschaft IG Wiler Sportvereine eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich aus Eigeninitiative mit dem Thema PZO-Projekt Wil auseinandergesetzt hat, hat sich gegenüber dem Stadtrat ebenfalls dahingehend geäussert, dass das Projekt Mittelschule Wil die volle Unterstützung der IG Wiler Sportvereine geniesst.

Mitte Februar 2000 hat der Stadtrat im Rahmen der Beantwortung der Einfachen Anfrage Schweizer (CVP) dem Parlament und der Öffentlichkeit seine Haltung betreffend einen PZO-Standort im Sportpark Bergholz bekannt gegeben. Der Stadtrat argumentierte, dass im Bereich Sportstättenbau sowohl betreffend Finanzierung als auch aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse im Sportpark Bergholz klare Prioritäten zu setzen sind. Das PZO ist nicht auf den Breitensport ausgerichtet und stellt deshalb keine adäquate Alternative zur geplanten Sporthalle dar. Für den Stadtrat geniesst die Sporthalle als Teil des Mittelschulprojektes aufgrund der zu erwartenden Synergien in betrieblicher und finanzieller Hinsicht absolute Priorität.

Wenig später liessen die Initianten verlauten, dass das PZO-Projekt nun doch in der Kantonshauptstadt realisiert werden soll.

Bedürfnis der Volksschule

Die Halleneinheit, die von der Stadt Wil finanziert wird, wird primär für die Schulklassen des Alleeschulhauses und als Zusatzangebot für das Mattschulhaus benötigt.

Alleeschulhaus
Im Alleeschulhaus werden zurzeit acht Primarklassen unterrichtet. Sie haben einen Turnraumbedarf von 24 Lektionen pro Woche. Da das Alleeschulhaus über keine eigene Turnhalle verfügt, ist die Stadt Wil mit Turnstunden in der Turnhalle der Rudolf Steiner Schule an der Säntisstrasse 3 eingemietet. Dieses Angebot befriedigt jedoch nicht in allen Teilen. Die Turnhalle verfügt über keine Aussensportanlagen. Die Garderoben und der Geräteraum sind zu klein. Das hat einige Schulklassen des Alleeschulhauses bewogen, noch freie Stunden in der Turnanlage Klosterweg zu belegen. Dafür nehmen sie den Weg durch die Stadt in Kauf.

Dadurch konnte zwar die Belegung der Turnhalle an der Säntisstrasse reduziert werden, der Weg quer durch die verkehrsbelastete Stadt kann jedoch aus schulischer Sicht nur als vorübergehende Lösung akzeptiert werden. Da die Ablösung des Alleeschulhauses durch Quartierprimarschulen in den Gebieten Letten und Lenzenbühl aus finanziellen Gründen zeitlich sehr ungewiss ist, ist es sinnvoll, den Turnraumbedarf für das Alleeschulhaus in der dritten Halleneinheit der Dreifachsporthalle Mittelschule abzudecken. Der Weg vom Alleeschulhaus zur Dreifachsporthalle Mittelschule Wil ist in Bezug auf die Distanz und die Verkehrssicherheit als gut zu beurteilen.

Mattschulhaus
Neben dem Bedarf von rund 24 wöchentlichen Turnstunden durch das Alleeschulhaus besteht ein zusätzlicher Bedarf von Seiten des Mattschulhauses. Dort werden zurzeit 15 Schulklassen mit einem Turnhallenbedarf von wöchentlich 45 Lektionen unterrichtet. Dies erfordert in der vorhandenen Einfachturnhalle Matt die Ansetzung von Frühstunden am Morgen und Mittag sowie von Spätstunden am Abend. Eine Turnhalle ist auf der Primarstufe mit 32 Wochenlektionen normal ausgelastet. Diese Zahl sollte aus stundenplantechnischen Gründen nicht wesentlich überschritten werden.

Wenn zirka zehn Wochenlektionen von der Turnhalle des Mattschulhauses in die dritte Turnhalle der Mittelschule Wil verlegt werden, wären sowohl die Turnhalle Matt mit zirka 35 Wochenlektionen als auch diejenige der Mittelschule mit zirka 34 Wochenlektionen (24 Lektionen Alleeschulhaus und 10 Lektionen Mattschulhaus) immer noch leicht über der Normalauslastung. Der Weg vom Mattschulhaus zur Dreifachsporthalle Mittelschule ist in Bezug auf die Distanz und die Verkehrssicherheit ebenfalls als gut zu beurteilen.

In der Bedarfsermittlung für die Volksschule sind die Kindergärten nicht enthalten. Diese führen heute in der Regel eine Turnlektion pro Woche in einer Turnhalle durch.

Bedürfnis der Vereine

Aktuelles Turnhallenangebot
Die Stadt Wil verfügt zurzeit über neun eigene Turnhallen. Es handelt sich um die Einfachturnhallen Matt und Sonnenhof, die Einfachturnhalle Klosterweg und die Doppelturnhalle Klosterweg sowie die Einfach- und Dreifachturnhalle Lindenhof. Die fünf neuen Turnhalleneinheiten Lindenhof und Klosterweg sind innert fünf Jahren (1984 bis 1988) entstanden. Die einzelnen Turnhallen sind während eines Jahres schulisch und ausserschulisch zwischen 2'200 bis 3'080 Stunden belegt. Gesamthaft sind die neun Turnhallen ausserschulisch während 12'090 Stunden und für schulische Zwecke während 13'680 Stunden (total: 25'770 Stunden) belegt.

Zusätzlich wird von der Stiftung Rudolf Steiner Schule Wil an der Säntisstrasse 3 eine private Turnhalle für die Schule gemietet (400 Stunden pro Jahr).

Bedürfnis für weitere Turnhallen
Gesamthaft besteht in der Stadt für den Vereinssport ein Mangel an Turn- und Sportraum. Verschiedensten Vereinen und Gruppierungen kann deshalb keine geeignete Trainingsanlage zur Verfügung gestellt werden. Nach Ansicht der Wiler Sportvereine fehlen in der Stadt Wil heute für den Vereinssport nach wie vor drei Hallen. Mit der Verlängerung der täglichen Hallenöffnungszeiten, bei gleichzeitiger Verkürzung der Trainingseinheiten, konnte das bestehende Turnhallenmanko nur teilweise behoben werden. Die Nachfrage nach Turn- und Sportanlagen wird aufgrund des steigenden Bedürfnisses nach vermehrter körperlicher Betätigung zudem weiter zunehmen.

Der Stadtrat beurteilt das Bedürfnis nach zusätzlichen Turnhallen als ausgewiesen. Ein Sporthallen-Provisorium, wie es von einzelnen Sportvereinen immer wieder gefordert wurde, hat der Stadtrat aus finanziellen und konzeptionellen Gründen und im Hinblick auf eine Lösung mit der Dreifachsporthalle Mittelschule Wil zurückgestellt. Auch die IG Wiler Sportvereine räumt in Anbetracht der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie des zu erwartenden Synergieeffektes der Realisierung der Dreifachsporthalle Mittelschule Priorität ein. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden bestätigt, dass das Bedürfnis für zusätzliche Turnhallen ausgewiesen ist.


4. Mitbenutzungsrechte

Dreifachsporthalle mit Nebenräumen

Der Kanton St. Gallen als Eigentümer der Mittelschule Wil erteilt der Stadt Wil im Rahmen eines Dienstbarkeitsvertrages das Recht, die Dreifachsporthalle samt Nebenräumen auf dem Grundstück Allmend mitzubenutzen. Im Mitbenutzungsrecht enthalten ist das ungehinderte Zutrittsrecht zu den mitbenutzungsberechtigten Räumen sowie die Mitbenutzung der Toilettenanlagen im Untergeschoss.

Die im Situationsplan gelb markierten Räume werden durch die Bauherrschaft Mittelschule Wil erstellt und durch die Stadt Wil finanziert. Sie werden damit auch prioritär durch die Stadt genutzt, und zwar für schulische Zwecke sowie ausserschulische Belegungen durch Wiler Vereine. Ausserhalb dieser Belegungszeiten stehen diese Räume und Anlagen dem Kanton zur Mitbenutzung für schulische Belegungen der Mittelschule Wil zur Verfügung.

Die im Situationsplan grün eingezeichneten Räume werden durch die Bauherrschaft Mittelschule Wil erstellt und finanziert. Diese Räume und Einrichtungen werden prioritär durch den Kanton St. Gallen für schulische Belegungen für die Mittelschule Wil genutzt. Ausserhalb dieser schulischen Nutzung stehen diese Räume der Stadt Wil für schulische Zwecke und ausserschulische Belegungen durch Wiler Vereine zur Verfügung.

Aussensportanlagen Bergholz

Die Stadt Wil als Eigentümerin der Sportanlagen im Sportpark Bergholz erteilt dem Kanton St. Gallen das Mitbenutzungsrecht an den Aussensportanlagen des Grundstückes Nr. 2267. Das Mitbenutzungsrecht erstreckt sich auf sämtliche Aussenanlagen und kann ausgeübt werden, soweit die Anlagen gemäss dem Belegungsplan der Stadt Wil zur Benutzung frei sind. Vom Mitbenutzungsrecht ausgenommen ist der Garderoben- und Duschentrakt.


5. Kosten

Dreifachsporthalle

Für die Einräumung des Mitbenutzungsrechtes der Dreifachsporthalle sowie die Erstellung der mitbenutzungsberechtigten Räume samt Innenausstattung und Geräten bezahlt die Stadt Wil dem Kanton St. Gallen eine einmalige Pauschalentschädigung von 2,95 Mio. Franken. Dieser Betrag entspricht einem Drittel der Gesamtkosten für den Sporttrakt Mittelschule Wil. In der Pauschalentschädigung sind keine Kosten für Betrieb, Unterhalt und Erneuerung enthalten.

Kostenzusammenstellung
Die Kosten je Kubikmeter umbauten Raumes betragen für den Sporttrakt 293 Franken; der Durchschnittskubikmeterpreis über den Gesamtbau beträgt 477 Franken. Aufgeteilt auf die einzelnen Kostenstellen nach BKP sieht die Kostenzusammenstellung für das Teilobjekt Sporttrakt wie folgt aus:

- 0 Grundstück: 4'300 Franken
- 1 Vorbereitungsarbeiten: 94'400 Franken
- 2 Gebäude Teilobjekt Sporttrakt: 6'561'900 Franken
- 3 Betriebseinrichtungen: 266'200 Franken
- 4 Umgebung: 367'200 Franken
- 5 Baunebenkosten: 310'300 Franken
- 8 Reserven: 170'000 Franken
- 9 Ausstattungen: 237'100 Franken

Total Teilobjekt Sporttrakt: 8'824'800 Franken

Kosten für 1 Hallenteil = zirka 1/3 der Gesamtkosten: 2'941'600 Franken

KostenStadt Wil (gerundet): 2'950'000 Franken

Die Kostenstellen 0, 1, 4, 5 und 8 sind mit 17 Prozent der Gesamtkosten eingesetzt. Dieser prozentuale Anteil entspricht dem Anteil des Sporttraktes an der Gesamtgeschossfläche.

Die Ausübung des Mitbenutzungsrechtes an den beiden Halleneinheiten, die für den Mittelschulbetrieb erforderlich sind, erfolgt durch die Stadt Wil unentgeltlich.

Kosten Betrieb und Erneuerung
Der so genannte kleine Unterhalt, der Betrieb, die Reinigung und die Verwaltung aller drei Halleneinheiten sowie deren Nebenräume und Geräte erfolgt ausschliesslich auf Kosten der Mittelschule Wil; diese übernimmt der Kanton St. Gallen als Träger der Mittelschule Wil.

An die Kosten einer allfälligen Erneuerung der mitbenutzungsberechtigten Räume und Anlagen hat die Stadt Wil im Verhältnis "Kosten erneuertes Raumvolumen samt Apparate und Anlagen / mitbenutzungsberechtiges Raumvolumen samt Apparate und Anlagen des im Situationsplan gelb eingezeichneten Bereichs" beizutragen. Bauliche Massnahmen (Renovationen und Erneuerungen) hat der Kanton St. Gallen der Stadt Wil mindestens ein Jahr im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Aussensportanlagen Bergholz

Einräumung und Ausübung des Mitbenutzungsrechtes an den Aussensportanlagen im Sportpark Bergholz ist für den Kanton St. Gallen unentgeltlich. Sämtliche Betriebs-, Unterhalts-, Reinigungs-, Wartungs-, Winterdienst- und Erneuerungskosten an den Aussensportanlage gehen zu Lasten der Stadt.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat mit Beschluss vom 14. März 2000 die entsprechenden Dienstbarkeitsverträge betreffend Mitbenutzungsrecht an Dreifachsporthalle und Mitbenutzungsrecht an Aussensportanlagen genehmigt.


6. Finanzierung

Der Baubeitrag der Stadt Wil an den Kanton St. Gallen für die Dreifachsporthalle ist wie folgt zahlbar:

- Fr. 950'000.–– bei rechtskräftiger Baubewilligung für die Mittelschule Wil
- Fr. 1'000'000.–– bei Vollendung des Rohbaus der im Situationsplan gelb markierten Turnhalleneinheit
- Fr. 1'000'000.— bei Bezugsbereitschaft der im Situationsplan gelb markierten Turnhalleneinheit

Die Investition für die städtische Turnhalleneinheit ist im Finanzplan 2000 bis 2004 enthalten und soll innert 20 Jahren abgeschrieben werden. Die jährliche Amortisationsquote beträgt somit 150'000 Franken.

Unter Berücksichtigung der in Zukunft wegfallenden Mietkosten für die Benutzung der Turnhalle der Rudolf Steiner Schule Wil (Fr. 62'035.— im Jahr 1999) beträgt die jährliche Nettobelastung noch rund 100'000 Franken.


7. Fakultatives Referendum

Ein zustimmender Beschluss des Parlamentes über den Baubeitrag an den Kanton St. Gallen für die dritte Turnhalleneinheit untersteht gemäss Art. 9 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Ausgabenreferendum. Sofern das Referendum ergriffen werden sollte, so wird die Wiler Bürgerschaft am 24. September 2000 über diese kommunale Vorlage an der Urne entscheiden.


8. Anträge

Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Anträge:

1. Dem Baubeitrag von 2,95 Mio. Franken an den Kanton St. Gallen für den Bau der Dreifachsporthalle Mittelschule Wil sei zuzustimmen.

2. Die Investition sei nach Massgabe der finanziellen Mittel innert längstens 20 Jahren zu amortisieren.



Stadt Wil

Josef Hartmann, Stadtammann
Armin Blöchlinger, Stadtschreiber

© 2007 by online