Stadt Wil

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28. Februar 2001

Bar-Pub-Festival mit zahlreichen Auflagen bewilligt

Gestützt auf die im Oktober 2000 erteilte Rahmenbewilligung, hat der Stadtrat die Durchfüh-rung des Bar-Pub-Festivals Wil in der Thurau – westlich der Schiessanlage, auf dem Gelände zwischen Eschenhofstrasse und Eschenweg, bewilligt. Das Festival findet an folgenden vier Wochenenden statt: 16./18. März, 23./25. März, 30. März/1. April und 6./8. April. Der Festi-valbetrieb ist an den einzelnen Abenden jeweils von 20.30 bis 03.00 Uhr gestattet. Die Bewilli-gung des Stadtrates ist an zahlreiche Auflagen betreffend Verkehr/Parkplätze, Sicherheit, Lärm, Brandschutz und Entsorgung geknüpft. Da das Festgelände in der Thurau unmittelbar an die Grundwasserschutzzone grenzt, hat die Veranstalterin strenge Sicherheitsmassnahmen zu erfüllen.


Verkehr und Parkplätze
Die Strassen und Zufahrten, insbesondere Freudenau- und Schenhofstrasse sowie Zufahrt zur Schiessanlage und zum Parkplatz, müssen für die Rettungs- und Sicherheitsorgane uneingeschränkt freigehalten werden. Am Strassenrand dürfen keine Fahrzeuge parkiert werden. Für Festbesucher ist die Zufahrt zum Festplatz über die Thurau und die Strassen nördlich der Flawilerstrasse verboten. Sämtliche Zufahrtsmöglichkeiten zum Festgelände sind abzusperren.

Für das Festival wird den Besuchern der Waro-Parkplatz und die "Allmend" als Parkplatz zur Verfügung gestellt. Als weiteren Parkplatz stellen die Veranstalter den Besuchern den Waro-Parkplatz zur Verfügung. Für den Personentransport vom Waro-Parkplatz und vom Parkplatz Allmend wird ein Shuttle-Busbetrieb mit mindestens fünf Bussen organisiert. Die Zufahrt zum Festgelände ist auch für Velos, Motorfahrräder und Motorräder verboten. Es müssen auch für Zweiräder genügend Abstellplätze vorhanden sein. Verkehrskadetten sorgen für einen einwandfreien Verkehrsablauf und achten darauf, dass die Auflagen eingehalten werden.

Die Bewilligung zur Durchführung des Bar-Pub-Festivals enthält eine separate brandschutz-technische Baubewilligung sowie die Bewilligung zum Aufstellen einer Tankanlage. Das Zirkuszelt, in dem über 20 regionale Bars eingerichtet werden, wird mit Ölheizgeräten geheizt.

Lärm und Sicherheit
Neben der Einhaltung von lebensmittelpolizeilichen Vorschriften hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die Schallemissionen die gemäss Schall- und Laserverordnung des Bundes vorgeschriebenen Werte nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb einer Laseranlage im Freien verboten.

Sichergestellt sein muss während der ganzen Veranstaltungsdauer der ärztliche Notfalldienst durch Samariter und einen Notfallarzt. Weiter muss immer eine Brand-/Sicherheitswache, die durch die Feuerwehr gestellt wird, anwesend sein. Es werden Eingangskontrollen durchgeführt und die Personen auf Drogen und Waffen kontrolliert. Das zutrittsberechtigte Mindestalter beträgt 16 Jahre. An jeder Bar sind wenigstens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge.

Aus Sicherheitsgründen wird nicht nur das Festgelände, sondern auch das umliegende Gebiet permanent durch private Sicherheitskräfte beaufsichtigt. Mindestens drei Sicherheitsleute ste-hen mit Hunden im Einsatz. Sobald die Bars und Ölheizgeräte aufgestellt sind, wird das Zelt durch Sicherheitskräfte rund um die Uhr bewacht. Das gesamte Sicherheitskonzept wurde in Zusammenarbeit mit den Polizeiorganen erstellt.

Kontrollen
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen wird von den Verantwortlichen der verschiede-nen Abteilungen kontrolliert. Der Stadtrat als Bewilligungsbehörde behält sich vor, aufgrund der Erfahrungen des ersten Anlassen die Bewilligung abzuändern oder mit weiteren Auflagen zu ergänzen. Falls die Auflagen nicht fristgerecht eingehalten werden, kann die Bewilligung widerrufen werden.

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