Stadt Wil

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6. April 2001

Gartenarbeiten mit Explosionsmotoren

Gemäss Lärmschutzverordnung der Politischen Gemeinde Wil sind

Gartenarbeiten mit Explosionsmotoren(Rasenmäher, Ketten- und Kreissägen) nur zwischen

08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.30 Uhr gestattet.

Wir bitten Sie, auch aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn, diese Zeiten einzuhalten.

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