Stadt Wil

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11. April 2001

Baubeginn für Projekt Busbevorzugung am Schwanenkreisel

Der öffentliche Verkehr wird am Schwanenkreisel mit einer Lichtsignalanlage bevor-zugt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 280'000 Franken. Der Kostenanteil für die Stadt Wil beträgt 49'000 Franken. Mit den Bauarbeiten wird am Dienstag nach Ostern, 17. April 2001, begonnen. Die Bauzeit dauert voraussichtlich bis Mittwoch, 23. Mai 2001. Die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage ist nach Pfingsten, in der Kalenderwoche 23, geplant.


Der Betrieb eines Kreisels am Schwanenplatz wurde versuchsweise für die Dauer eines Jahres im Frühjahr 1990 aufgenommen. Da diese Verkehrsregelung die Verhältnisse am Schwanen-platz mehrheitlich positiv beeinflusste, wurde die Massnahme bereits im Herbst 1990 definitiv verfügt.

Regelmässig überlastet
Der Schwanenkreisel ist zu den Hauptverkehrszeiten regelmässig überlastet. Der Zentrumsver-kehr überlagert sich am Schwanenkreisel mit dem Durchgangsverkehr sowie mit dem Bahnhofsverkehr und den Fussgängerströmen. Verkehrszählungen haben ergeben: Während Spit-zenzeiten wird der Schwanenplatz von rund 2'200 Motorfahrzeugen, 300 Velos und 35 Bussen des öffentlichen Verkehrs befahren und an den vier Strassenübergängen von rund 1'500 Fussgängern überquert. Von der Überlastung betroffen sind jeweils alle Verkehrsteilnehmenden: die Fussgänger, die Automobilisten und der öffentliche Verkehr. Die Stadt- und Regionalbusse müssen bis jetzt am Schwanenkreisel jeweils erhebliche Verspätungen in Kauf nehmen.

Die Plaungskommission hat sich 1999 intensiv mit der unbefriedigenden Situation am Schwanenplatz und möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe auseinandergesetzt. Die Kommission hat damals entschieden, dass der Kreisel beibehalten und mit einer Lichtsignalanlage zur Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs ergänzt werden soll. Der Stadtrat hat das entsprechende Projekt im August 2000 genehmigt. Ende November 2000 genehmigte auch das zuständige Baudepartement des Kantons Sankt Gallen das Projekt Busbevorzugung Schwanenplatz.

öV und Feuerwehr werden bevorzugt
Mit einer Lichtsignalanlage zur Busbevorzugung am und im Kreisel kann ein wesentlicher Mangel des Kreisels gegenüber einem lichtsignalgesteuerten Knoten wettgemacht werden. Für die notwendige Akzeptanz des öffentlichen Verkehrs ist die Reduzierung und wenn möglich Eliminierung von Verkehrsbehinderungen von entscheidender Bedeutung. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs hängt wesentlich davon ab, wie schnell der Bus im Stadtzentrum vorwärtskommt.

Mittels der neuen Anlage am Schwanenkreisel kann neben dem öffentlichen Verkehr auch die Feuerwehr bevorzugt werden. Über unterschiedliche Frequenzen kann zwischen dem öffentlichen Verkehr und der Feuerwehr unterschieden werden.

Funktion der Bevorzugung
Lagemässig wird an der bestehenden Kreiselgeometrie nichts geändert. Bei allen vier Kreiselzu-fahrten werden Ampeln montiert. Die öffentlichen Verkehrsmittel, die mit speziellen Sendern ausgerüstet sind, werden auf jeder Zufahrt zirka 180 m vor dem Kreisel mit einer Anmeldean-tenne erfasst; bei der Einmündung in den Kreisel werden sie mit einer Abmeldeantenne wieder "freigegeben". Die Steuerung weiss also zu jeder Zeit, in welcher Zufahrt zum Kreisel sich wie viele Busse befinden.

Alle Ampeln zeigen im Normalfall "Dunkel". Wird nun ein Bus in einer Zufahrt erfasst, schaltet die Anlage auf "Gelb blinken". Nach einer Übergangszeit schalten die Signale der anderen Zufahrten über "stehend Gelb" auf "Rot". Die Ampel der Zufahrt mit der Busanmeldung blinkt weiter; zum Kreisel werden somit nur noch Fahrzeuge aus dieser Zufahrt zugelassen und zwar solange, bis der Bus über die Abmeldeantenne fährt. Ist dies der Fall, schalten auch die anderen Signale wieder auf "Gelb blinken".

Die Lichtsignalanlage zur Busbevorzugung wird nur während der Verkehrsspitzenzeiten in Betrieb sein.

Kosten
Das Projekt Lichtsignalanlage zur Busbevorzugung am Schwanenkreisel kostet total 280'000 Franken. Das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Sankt Gallen hat einen Beitrag von 50 Prozent in Aussicht gestellt. Von den verbleibenden Kosten übernimmt der Kanton gemäss Vereinbarung über den Bau, Betrieb und Unterhalt von Lichtsignalanlagen an Staatsstrassen zwei Drittel; der Anteil für die Stadt Wil beträgt somit noch 49'000 Franken.

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