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29. April 2002
Mitteilungen des kantonalen Veterinäramtes
Vorschriften zur Alpviehsömmerung und Bewilligungspflicht betreffend Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie Leguanen
Vorschriften für die Alpviehsömmerung
Die detaillierten Vorschriften betreffend die Alpviehsömmerung im Kanton Sankt Gallen können auf der Stadtkanzlei und bei den Tierärzten eingesehen oder beim kantonalen Veterinäramt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, Tel. 071 229 35 30, angefordert werden. Die Vorschriften werden vor allem denjenigen Viehbesitzern zur aufmerksamen Lektüre empfohlen, die in anderen Kantonen oder im Vorarlberg alpen möchten.
Bewilligungspflichtig: Grosse Aras und Kakadus sowie Leguane
Das kantonale Veterinäramt teilt mit, dass neu seit Anfang September 2001 die Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie von Leguanen bewilligungspflichtig ist. Tierhaltende, die be-reits im Besitz eines solchen Tieres sind, müssen sich bis spätestens Ende August 2002 mit dem kantonalen Veterinäramt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, Tel. 071 229 35 30, in Verbindung setzen, um eine entsprechende Bewilligung zu beantragen.