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4. Juli 2001
Offen, umfassend und zeitgerecht informieren
Kommunikations- und Informationskonzept Stadt Wil
Der Stadtrat strebt eine offene und umfassende Information der Öffentlichkeit an, um der Bevölkerung die notwendigen Grundlagen für die persönliche Meinungsbildung zu vermitteln. Damit soll das Vertrauen zwischen Bevölkerung und Behörden gestärkt werden. Das Informationsverständnis des Stadtrates beruht auf dem Öffentlichkeitsprinzip: Bürgerinnen und Bürger müssen ihr Informationsinteresse nicht rechtfertigen.
Im Rahmen der Legislaturplanung 2001–2004 hat der Stadtrat den Erlass eines Kommunikations- und Informationskonzeptes als Legislaturziel festgelegt. Im Juni 2001 hat der Stadtrat das Konzept genehmigt. Es ist aufgegliedert in die Kapitel Einleitung, Kommunikationsbereiche, Ziele der Kommunikation und Information, Grundsätze/Richtlinien, Informationsstellen, Informationsmittel und Informationsempfangende. Zwei Anhänge – Medienkommunikation und Rechtsgrundlagen für die Kommunikation – sind Bestandteil des neuen Konzeptes.
Interesse wecken
Der Stadtrat trägt dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit mit einer offenen Informationspolitik Rechnung. Er setzt sich zum Ziel, sein politisches Handeln und seine Entscheide transparent, verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren, um den Meinungsbildungsprozess aller Bürgerinnen und Bürger zu begünstigen und dadurch bei ihnen das Interesse zu wecken, sich aktiv am politischen und gesellschaftlichen Geschehen zu beteiligen.
Kommunikationsbereiche
Der Stadtrat versteht unter Kommunikation nicht nur die Informationsarbeit via die Medien. Die städtische Öffentlichkeitsarbeit umfasst neben der Kommunikation nach aussen auch: Kommunikation nach innen, Standortmarketing, Vermarktung städtischer Dienstleistungen und visuelles Erscheinungsbild. Zur Kommunikation gehören schliesslich auch Auftreten und Handeln aller Mitarbeitenden, die im Dienste der Stadt tätig sind.
Öffentlichkeitsprinzip
Informationsverständnis und Informationstätigkeit des Stadtrates beruhen auf dem Grundsatz des Öffentlichkeitsprinzipes mit Geheimhaltungsvorbehalt, der auch in der neuen Kantonsverfassung verankert ist. Das Öffentlichkeitsprinzip bedeutet, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger ihr Informationsinteresse rechtfertigen müssen, sondern die Behörden von sich aus oder auf Anfrage über ihre Tätigkeit, über beabsichtigte, anstehende und laufende Geschäfte und Projekte informieren.
Der Stadtrat ist bestrebt, den Beurteilungsspielraum bezüglich Inhalt und Umfang der Informationen zugunsten der Öffentlichkeit möglichst voll auszuschöpfen.
Grundsätze der Information
Der Stadtrat informiert die Öffentlichkeit aktiv, offen, umfassend, rechtzeitig und regelmässig über seine Tätigkeit. Wichtig, dass die Öffentlichkeit auch über Mängel und Schwierigkeiten in der Leistungserbringung orientiert wird.
Weiter hat die Information zeit- und stufengerecht zu erfolgen: Betroffene und Beteiligte haben ein Anrecht darauf, als erste informiert zu werden. Einschränkungen in der Öffentlichkeitsarbeit sieht der Stadtrat nur dort, wo öffentliche oder schutzwürdige private Interessen sowie das Amtsgeheimnis zu wahren und zu respektieren sind.
Schliesslich hält der Stadtrat in seinem Konzept fest, dass Print- und elektronische Medien gleich behandelt werden.
Informationsstellen
Als Informationsstellen sind im Konzept aufgeführt: Stadtrat, Ressortvorstehende, Stadtkanzlei, Leitende von Verwaltungsabteilungen, Parlament. Die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit liegt beim Stadtrat; die Federführung nimmt grundsätzlich der Stadtpräsident wahr. Bei ressortbezogenen Sachgeschäften erfolgt die Information nach aussen durch das zuständige Ressort; bei ressortübergreifenden Geschäften sind der Stadtpräsident und der/die jeweilige Ressortvorsteher/in für die Information zuständig. Aussagen mit politischem Gehalt können in der Regel nur die Mitglieder des Stadtrates und der Stadtschreiber machen. Das Parlament kann als selbstständiger Kommunikationsträger die Öffentlichkeit informieren.
Informationsmittel
Gemäss Konzept setzt der Stadtrat diejenigen Informationsmittel ein, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit die grösstmögliche Wirkung erzielen. Dabei soll auf die Medienkonsumgewohnheiten der Informationsempfangenden Rücksicht genommen werden. Zur Hauptsache bedienen sich Stadtrat und Verwaltung folgender Informationsmittel: Medienmitteilungen, Medienkonferenzen, Medientreffen, Offenes Büro, Internet, Infokanal GA Wil, Inserate, Broschüren und Informationsveranstaltungen.
Stadtrat Wil