Archiv
25. Juli 2001
Verbindungstreppe Grabenstrasse/Marktgasse wird aufgehoben
Der von der Grabenstrasse in die Marktgasse führende Treppenaufgang im Geschäftshaus Finnshop soll aufgehoben werden. Damit kann der Grundeigentümer und Geschäftsinhaber die Verkaufsflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss erweitern. Der Stadtrat hat dem Begehren des Grundeigentümers entsprochen. Der Durchgang unter der Arkade muss jederzeit gewährleistet sein.
Der Treppenaufgang ist mit einer Dienstbarkeit – Fusswegrecht durch die Arkade und Innentreppe zugunsten der Stadt Wil belastet. Diese "innere" Verbindungstreppe zwischen Grabenstrasse und Marktgasse wird sowohl von den Geschäftskunden als auch von der Öffentlichkeit nur wenig benutzt. Damit die beabsichtigte Geschäftserweiterung realisiert werden kann, muss die erwähnte Dienstbarkeit angepasst werden.
Die Anpassung ist an die Bedingung geknüpft, dass der ebenfalls zugunsten der Stadt mit einer Dienstbarkeit belastete Durchgang unter der Arkade – inklusive Vorplatz beim Kiosk – in voller Breite gewährleistet sein muss und der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Im Weiteren ist der Durchgang auch im Anschluss an die Arkade in Richtung Viehmarktplatz in einer Breite von 2 m jederzeit zu gewährleisten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Fussgängerschutzes soll das Parkierungsrecht östlich des Geschäftshauses aufgehoben werden.