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15. Mai 2002
Abtretungsvertrag für Klausenstrasse genehmigt
Im Hinblick auf den Beginn der Bauarbeiten für das Grossprojekt Stadtmarkt hat der Stadtrat den Abtretungsvertrag zwischen der Stadt Wil und der Firma HRS AG betreffend Klausenstrasse genehmigt.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes Stadtmarkt (Zentrum-Süd) wird die Klausenstrasse, die nördlich der Lerchenfeldstrasse verläuft, in der jetzigen Linienführung aufgehoben. Als Ersatz wird von der Firma HRS Hauser Rutishauser Suter AG eine neue Klausenstrasse erstellt, die ebenfalls die Post- mit der St. Peterstrasse verbindet.
Im Abtretungsvertrag ist die Verpflichtung der Erwerberin enthalten, mit der Realisierung der Überbauung Stadtmarkt – das Baugebiet umfasst die Fläche zwischen der Oberen Bahnhofstrasse, St. Peter-, Post- und Lerchenfeldstrasse – die neue Klausenstrasse zu erstellen. Für sämtliche Strassenbau- und Grundstückskosten sowie die Kosten für den Ersatz und die Anpassung der Werkleitungen, die im Zusammenhang mit der Verlegung stehen, hat die HRS AG aufzukommen.
Verkehrsbeschränkungen
Um die Erschliessung des Baugebietes allgemein und den Baustellenverkehr im Besonderen sicherzustellen, wird auf Verfügung der Kantonspolizei Sankt Gallen während der Bauzeit der Überbauung Stadtmarkt bis zur Inbetriebnahme der verlegten Klausenstrasse der Einbahnverkehr auf der St. Peter- und Poststrasse aufgehoben. Die vorhandenen Parkplätze auf der St. Peter- und Poststrasse werden zu Gunsten des Zweirichtungsverkehrs aufgehoben. Die Lichtsignalanlage auf der Verzweigung Post-/Lerchenfeldstrasse wird nachgerüstet, damit das Einfahren aus der Post- in die Lerchenfeldstrasse möglich wird. Die St. Peterstrasse wird im Abschnitt Lerchenfeld- bis Klausenstrasse als "Sackgasse" signalisiert und dem Text "50 m Fussgängerzone" ergänzt.
Verfügung und Anordnung der Kantonspolizei Sankt Gallen treten nach Ablauf der Rekursfrist mit dem Aufstellen und Entfernen der Signale in Kraft.