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15. Mai 2002
Kaminfegertarife - auf Anfang Mai 2002 angepasst
Die städtische Baukommission hat beschlossen, die Grundtaxe sowie den Grundtarif des Kaminfegerhonorars auf den 1. Mai 2002 zu erhöhen. Die letzte Tariferhöhung erfolgte auf Anfang 2001.
Der für Meister und Geselle geltende Grundtarif wird von Fr. 1.08 pro Minute auf den Höchsttarif von Fr. 1.13 pro Minute erhöht. Die Erhöhung um 5 Rappen pro Minute entspricht einem Aufschlag von 4,6 Prozent. Der Stundenansatz erhöht sich von Fr. 65.00 auf Fr. 68.00. Der Lehrlingstarif wird um 3 Rappen auf 44 Rappen pro Minute erhöht; der Stundenansatz für Lehrlinge erhöht sich von Fr. 24.60 auf Fr. 26.20.
Die für die Grundtaxe berechtigte Berechnungsdauer wird von 15 auf 17 Minuten pro Haushalt erhöht. Die Grundtaxe deckt einen Teil der Kosten, die dem einzelnen Reinigungsobjekt nicht direkt zugerechnet werden können (Arbeitsweg, Reinigungsanzeigen, Meldewesen, Abrechnungen, Bereitstellen und Wartung der Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen usw.). Mit der Grundtaxe ebenfalls abgegolten ist die Reinigungsfristenkontrollführung derjenigen Objekte, die durch einen anderen als den amtlichen Kaminfeger gereinigt werden.
Der Höchsttarif stellt einen maximal zulässigen oberen Grenzwert dar. Es ist dem Kaminfeger freigestellt, seinen Kunden einen tieferen Ansatz zu verrechnen.