Archiv
24. August 2001
Zusammenarbeit mit Bronschhofen im Zivilstands- und Bestattungswesen
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 4. Juli 2001 an das Parlament betreffend "Vereinbarung über die regionale Führung des Zivilstandsamtes und über das Bestattungswesen zwischen der Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil"
1. Ausgangslage
Im Bereich des Zivilstandswesens hat das Bundesrecht mit der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der Revision der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung (Eidg. ZstV) umfassende Neuerungen erfahren. Aufgrund von Art. 48 Abs. 3 ZGB kann der Bundesrat Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen sowie an den Beschäftigungsgrad der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erlassen.
Art. 3 Abs. 1bis eidg. ZstV bestimmt, dass die Zivilstandskreise so festzulegen sind, dass sich für die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten ein Beschäftigungsgrad ergibt, der einen fachlich zuverlässigen Vollzug gewährleistet. Der Beschäftigungsgrad für ausschliesslich zivil-standsamtliche Tätigkeiten muss mindestens 40 Prozent betragen. Diese gesetzlichen Vorgaben machen eine Überprüfung und teilweise Anpassung der organisatorischen Strukturen unumgänglich.
Bei der Reorganisation der Zivilstandskreise ebenfalls zu berücksichtigen ist das Informatikprojekt "Infostar" (informatisierte Registerführung mit einer zentralen Datenbank), das der Bund voraussichtlich im Jahr 2002 umsetzen und im Vollbetrieb ab 2003 verwirklichen will. Damit soll das heute bestehende Familienregister durch ein personenweise zu führendes Sammelregi-ster abgelöst werden, was langfristig zu einer Effizienzsteigerung führt. Diese Automatisierung hat – insbesondere in Gemeinden mit einem grossen Bürgerbestand – einen direkten Einfluss auf den Beschäftigungsgrad der Zivilstandsämter. Allfällige Anpassungen bei den Zivilstandskreisen sind deshalb mit dem Projekt "Infostar" zeitlich zu koordinieren.
2. Beschäftigungsgrad Zivilstandsämter Wil und Bronschhofen
Gemäss der bereinigten Erhebung des Ist-Zustandes durch das Amt für Bürgerrecht und Zivil-stand des Kantons Sankt Gallen weist das Zivilstandsamt Wil einen Beschäftigungsgrad von 106 Prozent auf. Dieser reduziert sich nach Einführung von "Infostar" auf mutmasslich 98 Prozent. Sämtliche übrigen Gemeinden im Bezirk Wil (Bronschhofen, Oberbüren, Niederbüren, Niederhelfenschwil und Zuzwil) erfüllen den Mindestbeschäftigungsgrad von 40 Prozent nicht. Das Zivilstandsamt Bronschhofen weist heute einen Beschäftigungsgrad von 24 Prozent auf; bei Umsetzung des Projektes "Infostar" wird sich dieser auf 20 Prozent reduzieren.
Der Aufwand für das Bestattungswesen ist in der Berechnung der zivilstandsamtlichen Tätigkeit nicht einbezogen (Art. 3 Abs. 1bis ZstV).
3. Zusammenarbeit mit Bronschhofen im Zivilstands- und Bestattungswesen
a)
Aufgrund des vom Kanton ermittelten Beschäftigungsgrades des Zivilstandsamtes ist die Gemeinde Bronschhofen gezwungen, eine regionale Lösung anzustreben. Aus geographischer Sicht, vor allem aber aus Gründen der Kundenfreundlichkeit steht für Bronschhofen im Bereich Zivilstandswesen ein Zusammenschluss mit der Stadt Wil im Vordergrund.
Anlässlich der gemeinsamen Aussprache zwischen den Exekutiven der Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil vom 21. März 2001 kam man überein, Verhandlungen über die regionale Führung eines Zivilstandsamtes aufzunehmen. Gestützt auf die geführten Verhandlungen arbeitete das Ressort Stadtpräsident den Entwurf einer Vereinbarung aus.
Am 23. Mai 2001 erfolgte der positive Entscheid zum Entwurf durch den Stadtrat Wil. An der Sitzung vom 5. Juli 2001 hat der Gemeinderat Bronschhofen den Vereinbarungsentwurf grundsätzlich genehmigt. Gestützt auf die Vereinbarung bilden das Zivilstandsamt Bronschofen und das Zivilstandsamt Wil den Zivilstandskreis Wil-Bronschhofen. Die beiden Zivilstandsämter sollen ab Anfang 2002 neu gemeinsam mit Sitz in Wil geführt werden.
Da die Vereinbarung als rechtssetzende Vereinbarung zu qualifizieren ist und deshalb der Genehmigung durch das Departement für Inneres und Militär bedarf, hat der Stadtrat beim zuständigen Departement das Vorprüfungsverfahren durchgeführt. Mit Schreiben vom 6. August 2001 hat der Rechtsdienst des Departementes für Inneres und Militär Stellung genommen. Die Bemerkungen waren redaktioneller Natur; die Vereinbarung wurde entsprechend angepasst.
b)
Das Bestattungswesen ist von der Reorganisation der Zivilstandskreise nicht betroffen; diese Aufgabe können deshalb die kleineren Gemeinden weiterhin wahrnehmen. Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil einigte man sich jedoch auch auf die Zusammenarbeit im Bestattungswesen: Die administrative Abwicklung sämtlicher Todesfälle beider Gemeinden wird durch das Zivilstandsamt Wil erfolgen.
4. Kosten
a)
Die Kosten für die Führung des Zivilstandsamtes setzen sich zusammen aus den Lohn-, Lohnnebenkosten und Gemeinkosten. Diese sollen im Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt werden. Die Lohnkosten ergeben sich aus dem Total des Beschäftigungsgrades der beiden Zivilstandsämter und basieren auf einem Gehalt der Lohnklasse 18/10, zuzüglich 20 Prozent Lohnnebenkosten. Die Gemeinkosten basieren auf 30 Prozent der Bruttolohnkosten (Lohnkosten plus 20 Prozent Lohnnebenkosten).
b)
Der Verwaltungsaufwand für das Bestattungswesen wird der Gemeinde Bronschhofen mit einem Pauschalbetrag pro Todesfall verrechnet. Für die Abrechnung der Bestattungsfälle und die Auszahlung des Gemeindebeitrages ist hingegen jede Gemeinde selbst zuständig.
5. Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b Gemeindeordnung untersteht der zustimmende Beschluss des Parlamentes dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung wird gemäss Art. 6 Abs 1 Gemeindegesetz rechtsgültig mit der Genehmigung des Departements für Inneres und Militär als zuständige kantonale Behörde.
6. Antrag
Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Antrag:
Die Vereinbarung über die regionale Führung des Zivilstandsamtes und über das Bestattungswesen zwischen der Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil sei zu genehmigen.
Stadt Wil
Dr. iur. Bruno Gähwiler, Stadtpräsident
Werner Kobelt, Stadtschreiber-Stellvertreter