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5. September 2001
Rainstrasse soll in Staatsstrassenplan aufgenommen werden
Die Regierung des Kantons Sankt Gallen beantragt dem Grossen Rat mit dem III. Nachtrag zum Grossratsbeschluss über den Staatsstrassenplan, die Rainstrasse neu als Staatsstrasse 2. Klasse in den Staatsstrassenplan aufzunehmen. In der Septembersession wird die Kommission zur Vorberatung dieses Geschäftes bestellt.
Die Rainstrasse ist die kürzeste Verbindung zwischen der Toggenburger Strasse (Staatsstrasse Nr. 13) und dem Autobahnanschluss A1. Die Ostumfahrung (Georg-Renner-Strasse) ist grösstenteils als Autostrasse signalisiert, die Toggenburgerstrasse ist als Staatsstrasse zweiter Klasse eingeteilt.
Der Stadtrat hat dem zuständigen Baudepartement des Kantons Sankt Gallen im Juni 1999 das Begehren gestellt, die Rainstrasse neu als Ergänzung in den Staatsstrassenplan aufzunehmen. Die Strassenlänge beträgt rund 300 m und der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) rund 5'500 Fahrzeuge.
Gemäss Beurteilung der Regierung erfüllt die Rainstrasse die Kriterien zur Aufnahme in den Staatsstrassenplan. So ist die Strasse in der eidgenössischen Durchgangsstrassenverordnung als Hauptstrasse aufgeführt und stellt eine kurze Verbindung zum Nationalstrassennetz dar. Zudem sollen die direkten Verbindungen zwischen Staatsstrassen erster und zweiter Klasse ins Staatsstrassennetz aufgenommen und die Staatsstrassen grundsätzlich ein zusammenhängendes Netz bilden. Mit diesem Grundsatz soll die wenig sinnvolle Unterbrechung des Staatsstras-sennetzes durch kleine Zwischenstücke verhindert werden.