Stadt Wil

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19. September 2001

Neue Linienführung für die Grünaustrasse

Der Stadtrat hat dem vom Kanton erarbeiteten neuen Projekt Grünaustrasse zugestimmt. Die neue Linienführung entlang des Grünauweges führt mehrheitlich durch gemeindeeigenes Gebiet und beansprucht vom Kloster gegenüber dem 1998er-Projekt bedeutend weniger Land. Der Stadtrat hat den Rekurs gegen den Entscheid der Schätzungskommission zurückgezogen.


Die kantonale Schätzungskommission für Enteignungen hat im Juni 2000 entschieden, dass dem Frauenkloster Sankt Katharina gestützt auf die Vereinbarung aus dem Jahr 1978 für die Beanspruchung von Boden ab seinem Grundstück nördlich der St. Gallerstrasse eine Entschädigung zusteht, wie sie für Land in der Wohnzone W3 bezahlt werden müsste. Ende September 2000 hat der Stadtrat gegen diesen Entscheid bei der Verwaltungsrekurskommission Rekurs erhoben.

Rückzug des Rekurses
Der Stadtrat hat nun beschlossen, den hängigen Rekurs gegen den Entscheid der Schätzungskommission für Enteignungen zurückzuziehen, da er einerseits die Prozessaussichten für die Stadt Wil als schlecht beurteilte und anderseits der politische Entscheidungsprozess um weitere Jahre verzögert worden wäre. Die Geschäftsprüfungskommission hat den Entscheid der Schätzungskommission ebenfalls anerkannt und dem Verzicht auf die Weiterführung des Rekursverfahrens zugestimmt.

Notwendigkeit bestätigt
Der Stadtrat hat die Notwendigkeit für eine Grünaustrasse bestätigt, da eine direkte Verbindung zwischen St. Gallerstrasse und Konstanzerstrasse zur Entlastung des Zentrums, insbesondere der Altstadt und der Rudenzburgkreuzung, Sinn macht. Die Exekutive sprach sich jedoch dafür aus, alternative Linienführungen zu prüfen und parallel dazu mit dem Frauenkloster Sankt Katharina auch Verhandlungen betreffend die Entschädigung des für die Grünaustrasse beanspruchten Bodens aufzunehmen.

Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde gegenüber dem Kloster signalisiert, dass der Stadtrat in Absprache mit dem Baudepartement des Kantons Sankt Gallen eine Linienführung der Grünaustrasse vorschlagen will, die möglichst wenig Land des Frauenklosters Sankt Katharina beanspruchen soll.

Neue Linienführung
Mit der neu gewählten, nach Osten verlegten Linienführung wird für das Staatsstrassenprojekt Grünaustrasse vor allem Land, das sich bereits im Eigentum der Stadt Wil befindet, beansprucht. Das Kloster wird betreffend Bodenabtretung wesentlich entlastet. Die von der Stadt benötigte Nettofläche beträgt neu 6'572 m2 (Projekt 1998: 4'057 m2). Die vom Frauenkloster neu beanspruchte Nettofläche beträgt 1'813 m2 (Projekt 1998: 5'960 m2). Seitens des Klosters wurde mitgeteilt, dass es gleichwohl gegen den Bau der Grünaustrasse ist.

Das Staatsstrassenprojekt umfasst den Abschnitt Gammakreuzung bis Einmündung der Fürstenland- in die Konstanzerstrasse. Für die Gammakreuzung ist eine Kreisellösung vorgesehen. Der Verkehrsknoten Fürstenland-/Konstanzerstrasse soll baulich und mit Änderung der Vortrittsregelung saniert werden: Aus Richtung Rossrüti mündet die Konstanzerstrasse in die Fürstenlandstrasse ein und erhält Hauptstrassencharakter; aus Richtung Wil (Obere Vorstadt/Altstadt) mündet die Konstanzerstrasse ohne Vortritt in den Verkehrsknoten Fürstenland-/Konstanzerstrasse.

Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat beabsichtigt, dem Parlament in der ersten Hälfte 2002 eine Vorlage zum Staatsstrassenprojekt Grünaustrasse zu unterbreiten. Ein zustimmender Parlamentsentscheid untersteht dem fakultativen Referendum, sodass in der zweiten Hälfte 2002 die Volksabstimmung durchgeführt würde.

Als Basis für die Landentschädigung an das Frauenkloster wird der Stadtrat zur Durchführung des politischen Entscheidungsprozesses einen Preis von 460 Franken pro Quadratmeter annehmen. Dieser Preis entspricht dem in Relation zur Fläche bezahlten Durchschnittspreis pro Quadratmeter für Land in der Zone W2, W3 und W3/WG3 im Zeitraum 1992 bis 2000.

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