Stadt Wil

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29. Oktober 2001

Abtretung des Gemeindespitals Wil an den Kanton zur Weiterführung

Bericht und Antrag des Stadtrates vom 26. September 2001 an das Parlament




1. Geschichte des Gemeindespitals Wil

Heilig-Geist-Spital

Zu den ersten öffentlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen der Stadt Wil gehörte das 1416 gestiftete Heilig-Geist-Spital an der Marktgasse, das vermutlich um 1442 an die Kirchgasse, in unmittelbare Nähe zur Nikolauskirche, umzog. Für den Bau des Kirchplatzschulhauses um 1840 musste das Heilig-Geist-Spital abgebrochen werden.

Krankenhaus Hofbergstrasse

1868 erwarb die Gemeinde Wil das Haus zum Frohberg an der Hofbergstrasse und liess das ehemalige Wohnhaus zu einem Krankenhaus umbauen. Das "Krankenhüsli" enthielt 13 Betten und war ursprünglich speziell für Dienstboten und Gesellen gedacht. Behandlungsräume waren keine vorhanden. Das Krankenhaus stand Pflegebedürftigen, älteren Leuten und von den Wiler Ärzten ambulant behandelten Patienten offen. Im Lauf der Zeit vermochte das Krankenhaus jedoch den Anforderungen eines neuzeitlichen Spitalbetriebes nicht mehr zu genügen. Am 31. Januar 1969 wurde es geschlossen.

Spital Fürstenlandstrasse

Die Standortwahl für das Gemeindespital an der Fürstenlandstrasse wurde bereits am 15. Juli 1945 getroffen, als die Wiler Bürgerschaft mit grossem Mehr den Ankauf der Liegenschaft "Grünau" an der Fürstenlandstrasse für den Bau eines Krankenhauses beschloss.

Der Bau von Krankenhäusern war schon damals primär eine Aufgabe des Staates. Die seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Kanton Sankt Gallen geführten Verhandlungen hatten aber ergeben, dass der Kanton in Wil kein kantonales Krankenhaus baut. Der Bau und Betrieb eines Krankenhauses wurde als Aufgabe der politischen Gemeinde Wil deklariert. Aufgrund des am 13. Mai 1956 angenommenen Gesetzes über die Beiträge des Staates an die Gemeinde-Krankenhäuser konnte die Stadt Wil aber Baubeiträge von 60 Prozent und Beiträge an allfällige Betriebsdefizite von 75 Prozent erwarten.

1958 stimmte das Justiz- und Sanitätsdepartement des Kantons dem Raumprogramm grundsätzlich zu. Die Zustimmung zur Weiterbearbeitung erhielt die politische Gemeinde aber erst im Herbst 1961. Mit der Weiterbearbeitung des Projektes wurde das Architekturbüro Glaus & Stadlin, St. Gallen, betraut; die Projektierung des Personalhauses übernahm im April 1964 Architekt Karl Strübi, Wil.

Zur Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages im Aufwand von zirka 400'000 Franken bewilligte die Wiler Bürgerschaft am 10. Mai 1964 zulasten der Gemeinde einen Kredit von 160'000 Franken.

Am 16. September 1964 unterbreitete der Gemeinderat Wil dem Regierungsrat des Kantons Sankt Gallen das Beitragsgesuch; der Kostenvoranschlag lautete auf 14,505 Mio. Franken. Das Spitalprojekt drohte an den hohen Baukosten zu scheitern.

Durch verschiedene Massnahmen wurden Einsparungen von rund 1,2 Mio. Franken erzielt. Zudem erklärte sich der Gemeinderat bereit, das Baugrundstück ohne Anrechnung an die zu subventionierenden Anlagekosten (60 Prozent) zur Verfügung zu stellen. Das Baugrundstück war mit 240'000 Franken im Kostenvoranschlag eingesetzt (6 Franken pro m2), obwohl das Land aufgrund der damaligen Baulandpreise schon damals einen Wert von zirka 2 Mio. Franken hatte.

In seiner Botschaft vom 13. April 1965 bestätigte der Regierungsrat des Kantons Sankt Gallen erneut die Notwendigkeit eines Krankenhauses in Wil und beantragte dem Grossen Rat, den Staatsbeitrag von 60 Prozent (7,848 Mio. Franken) an den Neubau eines Gemeindekrankenhauses zu gewähren. Der Grosse Rat genehmigte am 9. Februar 1966 das Projekt samt Kostenvoranschlag von 13,08 Mio. Franken mit 156 zu 0 Stimmen und stellt der politischen Gemeinde Wil einen Staatsbeitrag von 60 Prozent in Aussicht. Dieser Beschluss unterstand dem obligatorischen Finanzreferendum.

An der Volksabstimmung vom 20. März 1966 genehmigte die Wiler Bürgerschaft das Projekt Neubau eines Gemeindekrankenhauses und eines Personalhauses mit einem Kostenvoranschlag von 13,08 Mio. Franken und bewilligte als Gemeindebeitrag den erforderlichen Kredit von 5,232 Mio. Franken (40 Prozent der Bausumme). Am gleichen Abstimmungssonntag sprachen sich die Stimmbürger des Kantons Sankt Gallen für den Krankenhaus-Neubau in Wil aus.

Am 21. März 1970 fand die offizielle Einweihungsfeier des Gemeindespitals Wil statt. Das Angebot des 120-Betten-Spitals umfasste die Fachbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Geburtshilfe/Gynäkologie. Nachdem die letzten Betriebsvorbereitungen getroffen worden waren, konnten am 6. April 1970 die ersten Patienten aufgenommen werden. Bereits acht Tage später erfolgte der Eintritt des hundersten Patienten.


2. Spitalreform im Kanton Sankt Gallen

Spitalplanung 1995

Die Regierung des Kantons Sankt Gallen sorgt für eine zweckdienliche Spitalplanung und stellt so sicher, dass das Leistungsangebot im Gesundheitswesen in regelmässigen Abständen auf die aktuell ausgewiesenen Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet wird. Gemäss Spitalplanung 1995 blieb die Zentrumsversorgung dem Kantonsspital und dem Ostschweizer Kinderspital vorbehalten, während den Regionalspitälern die Grundversorgung und einzelnen Regionalspitälern zusätzlich die erweiterte Grundversorgung zugeordnet wurde.

Der Grosse Rat hat sich im Rahmen der Beratungen zur Spitalplanung 1995 gegen Spitalschlies-sungen ausgesprochen und sich für das Modell Versorgungsregionen entschieden. Nach diesem Modell bilden die drei Spitäler Wil, Wattwil und Flawil die Versorgungsregion Fürstenland/Toggenburg. Dem Gemeindespital Wil wurde innerhalb dieser Versorgungsregion die Funktion der erweiterten Grundversorgung zuerkannt.

Massnahmenpaket 1997

Aufgrund der angespannten Finanzlage schlug die Regierung dem Grossen Rat im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Sanierung der Staatsfinanzen unter anderem die schrittweise Schlies-sung des Gemeindespitals Wil und des kantonalen Regionalspitals Rorschach vor, um einen substanziellen Sparbeitrag im Gesundheitswesen zu erzielen.

Die Absicht der Regierung, das Gemeindespital Wil zu schliessen, stiess in der Stadt Wil aus regional- und gesundheitspolitischen Überlegungen auf breite Opposition. Dass ausgerechnet dasjenige Spital geschlossen werden sollte, dem noch innerhalb der Spitalplanung 1995 ein bedeutender Stellenwert zuerkannt wurde, löste in der Stadt und Region Wil Unverständnis und Empörung aus. Breite Bevölkerungskreise und auch sämtliche Parteien setzten sich mit einem solidarischen Grosseinsatz für die Erhaltung des Spitals Wil ein.

Der Grosse Rat lehnte den regierungsrätlichen Schliessungsantrag ab und verlangte, dass die Einsparungen durch strukturelle Massnahmen und entsprechende Budgetvorgaben für die Akutspitäler erreicht werden sollten. Die Umsetzung der Sparvorgaben wurde durch die Einführung des Globalkreditsystems in allen Spitälern unterstützt. Damit erhielten die Spitalleitungen mehr Spielraum für erforderliche strukturelle Anpassungen.

Im Rahmen der Beratungen zum Massnahmenpaket 1997 hat der Grosse Rat seine Beschlüsse zur Spitalplanung 1995 präzisiert. Die Stossrichtung der Spitalreform basiert zusammengefasst auf folgenden Eckpfeilern:

– Zusammenschluss von Spitälern zu Versorgungsregionen
– Betrauung der Versorgungsregionen mit je einem Versorgungsauftrag, der die Grundversorgung und Teile der erweiterten Grundversorgung umfasst
– Schaffung neuer Organisationsformen je Versorgungsregion
– Definitive Einführung des Globalkreditsystems mit der Zielsetzung der nachhaltigen Entlastung des Staatshaushaltes


3. Spitalreformprojekt Quadriga

Versorgungsregionen

Bevor Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen den Spitälern geprüft werden konnten, war die Festlegung von Versorgungsregionen und die damit verbundene Bezeichnung der zukünftigen Partner notwendig. Aufgrund der Beschlüsse des Grossen Rates zum Massnahmenpaket 1997 führte die Regierung des Kantons Sankt Gallen eine Vernehmlassung betreffend Bildung von Versorgungsregionen für die Akutspitäler durch. Für die Regierung standen zwei Varianten im Vordergrund: Die Variante Fürstenland-Toggenburg mit den Spitälern Flawil, Wattwil und Wil sowie die Variante mit dem Spital Uznach anstelle des Spitals Flawil.

Der Stadtrat hat der Regierung beantragt, die Variante mit dem kantonalen Spital Flawil und den beiden Gemeindespitälern Wattwil und Wil als Versorgungsregion Fürstenland-Toggenburg umzusetzen. Der Stadtrat vertrat die Meinung, dass frühere, im Rahmen der Spitalplanung 1995 vorgebrachte Argumente für die Versorgungsregion Fürstenland-Toggenburg nichts von ihrer Richtigkeit eingebüsst haben. Die Interkantonale Regionalplanungsgruppe IRPG Wil unterstützte den stadträtlichen Antrag.

Für die Zusammenführung der neuen betroffenen Spitälern hat die Regierung folgende vier Versorgungsregionen definiert:
– Region 1: Kantonsspital Sankt Gallen, Spital Rorschach
– Region 2: Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt
– Region 3: Spital Uznach
– Region 4: Spitäler Wattwil, Flawil und Wil

Die Zusammenfassung von Spitälern in Spitalverbunden mit einer Gesamtführung erleichtert die Nutzung von Synergien, den Abbau von Doppelspurigkeiten und die Bildung von Schwerpunkten und Kompetenzzentren. Damit soll gewährleistet werden, dass Entscheidungen vermehrt aus der Sicht der jeweiligen Versorgungsregion und weniger aus Sicht des einzelnen Spitals gefällt werden.

Spitalverbund Region 4

Zur Vorbereitung und Umsetzung des umfassenden Spitalreformprojektes Quadriga wurde im Frühjahr 1999 gestartet. Das Projekt umfasste die kantonalen und kommunalen Akutspitäler, also das Kantonsspital Sankt Gallen und die acht Regionalspitäler.

Ziel der Spitalreform ist, für die sankt-gallische Bevölkerung eine optimale, badarfsgerechte akutmedizinische Versorgung zu gewährleisten. Vom medizinischen Fortschritt sollen alle Bevölkerungsteile – unabhängig von Wohnort und Einkommen – profitieren. Am Modell einer abgestuften Spitalversorgung wird unverändert festgehalten.

Um die politischen Vorgaben zu erreichen, sieht das Reformprojekt Quadriga die Bildung von Spitalverbunden, eine neue Rechtsform für die Spitäler innerhalb eines Verbundes, Leistungsaufträge an den Spitalverbund, die definitive Einführung des Globalkreditsystems und die Übernahme der Gemeindespitäler Wil und Wattwil vor.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Grossratsbeschluss über "die Schaffung von regionalen Spitalverbunden sowie zum V. Nachtragsgesetz zum Gesundheitsgesetz" hat sich der Stadtrat im Einvernehmen mit der Spitalleitung zustimmend zum Reformprojekt Quadriga geäussert und den formulierten Zielen für eine zukunftsorientierte Versorgungssicherheit zugestimmt. Er unterstützte die Bildung von Spitalverbunden und stimmte im Besonderen der Bildung der Spitalregion 4 zu. Schliesslich hielt der Stadtrat auch an seiner Anfang 2000 formulierten Zielsetzung fest, das Gemeindespital Wil an den Kanton zu übertragen.

Rechtsform der Spitalverbunde

Gemäss den Vorgaben der kantonalen Legislative ist je Versorgungsregion eine neue Organisationsform mit eigener Führungsstruktur zu schaffen. Die Regierung sah für die Spitalverbunde je eine einzelne privatrechtliche Aktiengesellschaft vor. Diese sollte als Betriebsgesellschaft ausgestaltet werden mit der Folge, dass das Eigentum an den Immobilien beim Kanton verbliebe.

Der Grosse Rat des Kantons Sankt Gallen hat in der Maisession 2001 auf Antrag der vorberatenden Kommission die im Zusammenhang mit der Bildung von Spitalverbunden vorgeschlagene Rechtsform der Aktiengesellschaft abgelehnt und die Regierung beauftragt, stattdessen die Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zu wählen. Die Einteilung der Spitäler in vier Versorgungsregionen sowie die Übernahme der Gemeindespitäler Wil und Wattwil durch den Kanton blieben jedoch unbestritten.

Gemäss ursprünglichem Zeitplan war die Schaffung von Spitalverbunden und die Übernahme der Gemeindespitäler Wil und Wattwil auf 1. Januar 2002 vorgesehen. Aufgrund des Beschlusses des Grossen Rates ergibt sich eine zeitliche Verzögerung, weil Spitalverbunde in der Form der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt eine spezialgesetzliche Grundlage erfordern. Dazu hat die Regierung zuerst eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen und diese mit einer Nachtragsbotschaft dem Grossen Rat zu unterbreiten. Die Spitalverbunde können somit voraussichtlich erst auf Anfang 2003, nach Annahme in einer kantonalen Volksabstimmung, umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Gemeindespitäler Wil und Wattwil erst auf Anfang 2003 vom Kanton übernommen werden.


4. Leistungsangebot Spital Wil

Aktuelles Angebot

Das aktuelle Leistungsangebot des Spitals Wil entspricht der medizinischen Grundversorgung und umfasst die Fachbereiche Chirurgie, Geburtshilfe/Gynäkologie, Innere Medizin und Anästhesiologie. Die Dienstleistungen der einzelnen Fachbereiche lassen sich schwerpunktmässig wie folgt zusammenfassen:

Chirurgie: Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Handchirurgie, Orthopädie, Urologie, ORL
Geburtshilfe/Gynäkologie
Innere Medizin: Kardiologie/Angiologie, Gastroenterologie, Onkologie und Hämatologie, Endokrinologie, Pneumologie
Anästhesiologie: inkl. Bereich Rettungswesen

Gegenüber der ursprünglichen Bettenzahl (120) beträgt das Angebot im Spital Wil zurzeit rund 80 Betten. Im Wesentlichen haben zwei Hauptgründe zur Reduktion des Bettenangebotes um rund einen Drittel geführt: Die Verkürzung der Hospitalisationszeit führte dazu, dass sowohl auf der Allgemein- als auch auf der Privatabteilung die Bettenzahl reduziert werden konnte. Diese Bettenverdünnung wurde genutzt, um den Komfort für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Zudem wurde eine stationäre Abteilung mit 15 Betten in eine interdisziplinäre Tagesklinik umgewandelt und gleichzeitig die Überwachungsstation optimiert.

Künftiges Angebot

Der Kanton ist gemäss dem Gesundheitsgesetz zuständig und verantwortlich, eine flächendeckende stationäre Akutversorgung zu gewährleisten. Diesen Auftrag überträgt der Kanton voraussichtlich ab dem Jahr 2003 den regionalen Spitalverbunden, die neu unter dem Status der öffentlich-rechtlichen selbstständigen Anstalt tätig sein werden. Über die Erteilung von Leistungsaufträgen stellt der Kanton eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher.

Entgegen der heutigen Regelung formuliert der Kanton neu nur noch je einen Leistungsauftrag für die vier Spitalverbunde. Grundlage für die Definierung der Leistungsaufträge bilden die heutigen Leistungsangebote der einzelnen Spitäler. Damit ist die Weiterführung der bisher innerhalb der Versorgungsregion erbrachten Leistungen grundsätzlich gewährleistet. Die Zuteilung der Leistungen sowie der finanziellen Mittel (Anteil am Globalkredit) an die einzelnen Spitäler innerhalb der Versorgungsregion obliegt dem Verbund. Welche Leistungssegmente künftig an welchen Spitälern erbracht werden, kann heute nicht abschliessend gesagt werden. Kosten-Nutzen-Aspekte und Qualitäts/Kompetenz-Gründe werden dabei ebenso eine Rolle spielen wie regionalpolitische Überlegungen.

Dass aus ökonomischen Gründen das gesamte Leistungsspektrum der Grundversorgung nicht mehr zwingend an jedem Spital innerhalb des Verbundes erbracht werden kann, ist aufgrund der heutigen Mobilität vertretbar und zu verantworten. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass die Summe der Leistungsaufträge den politischen Auftrag einer umfassenden Spitalversorgung der Bevölkerung innerhalb des Spitalverbundes zu erfüllen vermag.

Neue Führungsstruktur

Mit der Mitte 2000 erfolgten Anpassung der Spital-Organisationsstruktur und der Einführung einer prozessorientierten Führungsstruktur wurden am Spital Wil bereits die Voraussetzungen für eine effiziente Organisations- und Führungsstruktur im künftigen Spitalverbund geschaffen.

Die prozessorientierte Führungsorganisation beinhaltet die stärkere Einbindung der vier medizinischen Fachbereiche Gynäkologie/Geburtshilfe, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie sowie den Pflegedienst und die zentralen Dienste (Personalwesen, Informatik, Finanz- und Rechnungswesen, Hotellerie usw.) in die gemeinsame Unternehmensstrategie. Die Schnittstellen zwischen Medizin, Pflege und Administration werden dadurch optimiert.

Die einzelnen Fachbereiche erhalten einen definierten Leistungsauftrag mit Bereichsbudget, für das sie die Verantwortung tragen. Der Pflegedienst wird stärker in die Verantwortung der einzelnen medizinischen Fachbereiche eingebunden. Jeder Fachbereich wird durch einen Chefarzt und eine verantwortliche Person aus dem Pflegedienst geführt, wodurch der Stellenwert des Pflegedienstes in den einzelnen Kliniken aufgewertet wird.

Zusammenarbeit zwischen Spitälern

Die Zusammenarbeit zwischen den drei Spitalleitungen von Flawil, Wattwil und Wil wurde in den letzten Jahren im Hinblick auf die Bildung des Spitalverbundes intensiviert. Sowohl auf der ärztlichen als auch auf der administrativen Ebene wurden Strukturen neu aufgebaut, eine Zusammenarbeit entwickelt und eine Kommunikationsplattform geschaffen, die eine partnerschaftliche Kooperation und Aufgabenteilung ermöglicht und damit Gewähr bietet für eine effektive und effiziente Umsetzung der notwendigen Massnahmen.


5. Abtretung des Gemeindespitals Wil

Gleiche Trägerschaft

Mit Ausnahme der beiden Spitäler Wil und Wattwil liegt die Trägerschaft der übrigen sankt-gallischen Landspitäler beim Kanton. Gemäss dem geltenden kantonalen Gesundheitsgesetz errichtet und betreibt der Staat Spitäler. Die Hauptverantwortung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in allen Regionen liegt grundsätzlich beim Kanton. Unter diesen Gesichtspunkten ist denn auch die Übernahme der drei Gemeindespitäler Flawil (1987), Rorschach (1989) und Altstätten (1991) zu verstehen.

Die Gemeindespitäler Wil und Wattwil werden zusammen mit dem kantonalen Spital Flawil die Versorgungsregion 4 bilden. Mit der rechtlichen Verselbstständigung der Spitalbetriebe in einem Spitalverbund erachtet es der Stadtrat nicht nur als sinnvoll, sondern auch als notwendig, dass auf diesen Zeitpunkt hin innerhalb der Versorgungsregion 4 die drei Spitäler die gleiche Trägerschaft haben. Damit wird nicht nur der gesetzlich vorgesehenen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Rechnung getragen, sondern es werden auch die drei Spitalstandortgemeinden in finanzieller Hinsicht gleich behandelt.

Übernahmebedingungen

Die Regierung hat für die Übernahme der Gemeindespitäler Flawil, Rorschach und Altstätten folgende allgemeingültige Grundsätze festgelegt, die sinngemäss auch für die Abtretung des Spitals Wil zur Anwendung gelangen:

– Entscheidungsfreiheit bezüglich Weiterführung des Spitals liegt im Rahmen der Spitalplanung beim Kanton.
– Die Übernahme des Spitals wird nicht mit einer Garantie der baulichen Erneuerung verbunden.
– Die Spitalliegenschaften sind dem Kanton unentgeltlich abzutreten, weil die Standortgemeinde von künftigen finanziellen Leistungen entlastet wird und der Kanton durch seine Baubeiträge den grösseren Teil der Spitalgebäude finanziert hat.
– Allfällige noch bestehende Amortisationsverpflichtungen der Gemeinde werden vom Kanton nicht übernommen.
– Der Kanton übernimmt im Rahmen der kantonalen dienstrechtlichen Bestimmungen das von der Stadt Wil angestellte Spitalpersonal.
– Das in der Bilanz ausgewiesene Fondsvermögen des Spitals geht an den Kanton über.

Verhandlungen

Der Stadtrat hat auf der Basis der politischen Vorgaben, der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und mit Blick auf das Reformprojekt Quadriga mit den zuständigen Departementen des Kantons intensive Verhandlungen betreffend die Modalitäten der Spitalabtretung geführt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bildete die Grundlage für die Ausarbeitung des Abtretungsvertrages und der verschiedenen Dienstbarkeitsverträge.

Inhalt Abtretungsvertrag

Spitalliegenschaften
Zum Spital, das dem Kanton unentgeltlich übertragen werden soll, gehört das Grundstück Nr. 1429 mit dem Spitalgebäude Assek. Nr. 2355 sowie allen Nebengebäuden wie Garagetrakt, Büropavillon etc. Das Grundstück umfasst eine Fläche von total 20‘076 m2. Die östliche und westliche Grundstücksgrenze wurden geringfügig an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, damit für die Regelung der Eigentumsverhältnisse nicht zusätzliche Dienstbarkeitsverträge notwendig sind.

Im Weiteren gehört zum Spital die geschützte Operationsstelle (GOPS), Gebäude-Assek.-Nr. 3127. Diese befindet sich auf dem Grundstück Nr. 2502, das im Eigentum der Stadt ist. Die GOPS ist mit einem unterirdischen Gang mit dem Spitalgebäude verbunden. Die GOPS soll im Rahmen eines Grunddienstbarkeitsvertrages (unselbständiges Baurecht) an den Kanton übertragen werden. Auf dem belasteten Grundstück Nr. 2502 befindet sich auch das im Baurecht erstellte Pflegeheim des Zweckverbandes Pflegeheim Wil. Die baurechtsbelastete Fläche für das Pflegeheim wird infolge der Rechtseinräumung für die GOPS nicht tangiert.

Schliesslich wird dem Kanton auch noch die südwestlich der Spitalliegenschaft separat ausgeschiedene Baulandparzelle (Grundstück Nr. 3203) mit 2'346 m2 Fläche unentgeltlich zu Eigentum übertragen. Die Abtretung dieses Grundstückes erfolgt als Reserve für zukünftige Sanierungs- und Ausbauvorhaben, namentlich im Hinblick auf eine allfällige Erweiterung des Bettentraktes.

Das Grundstück Nr. 2503 (Baulandparzelle) mit 16'388 m2 wird nicht an den Kanton abgetreten. Das Grundstück Nr. 2504 mit dem Personalhaus des Spitals (Assek.-Nr. 2418) und einer Fläche von 3‘073 m2 verbleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt Wil. Die Spitalleitung erachtet das Personalhaus für das Spital als wichtig, da dadurch die Rekrutierung von Mitarbeitenden erheblich erleichtert wird und zudem die für einen sicheren Betrieb des Spitals notwendigen Pikettzimmer angeboten werden können. Der Stadtrat erklärte sich aufgrund des ausgewiesenen Bedürfnisses und des hohen Auslastungsgrades von 70 bis 80 Prozent bereit, dieses dem Kanton bzw. der künftigen Trägerschaft des Spitalverbundes zu vermieten. Gemäss Schätzung vom 28. Juni 2001 beträgt der Zeitwert 2,8 Mio. Franken. Zuständig für den Abschluss des Mietvertrages sind einerseits gemäss der kantonalen Kompetenzregelung die Spitalleitung, bzw. ab 1. Januar 2003 die Leitung des Spitalverbundes, andererseits der Stadtrat.

Rückübertragungsverpflichtung
Der Stadtrat hat sich im Rahmen der Verhandlungen für eine vertragliche Sicherung einer Rückübertragungsverpflichtung eingesetzt. Der Abtretungsvertrag enthält für das Spitalgrundstück Nr. 1429 und die Reservefläche Grundstück Nr. 3203 je eine separate Rückübertragungsklausel.

Danach hat die Stadt Wil Anspruch auf die Rückübertragung des Grundstückes Nr. 1429 inklusiv Gebäude (ohne Betriebsinventar) für den Fall, dass der Kanton Sankt Gallen auf dem Hoheitsgebiet der Politischen Gemeinde Wil innerhalb der nächsten 20 Jahre ab Eigentumsübergang kein Akutspital mehr betreibt oder unter Aufsicht des Kantons nicht mehr betreiben lässt. In Anlehnung an frühere Spitalübernahmen wird nur der Boden unentgeltlich rückübertragen. Demgegenüber ist für die Gebäulichkeiten eine Entschädigung zu zahlen, wobei nur 80 Prozent des Gebäudewertes berücksichtigt werden, da die Stadt Wil in den letzten Jahren 10 Prozent und beim Bau des Spitals 40 Prozent der Investitionen selbst getragen hat.

Für die an den Kanton abzutretende Reservefläche (Grundstück 3203) wird die Rückübertragungsklausel noch ergänzt. Die Stadt Wil hat einen sofortigen Anspruch auf unentgeltliche Rückübertragung, wenn diese Fläche nicht innert 20 Jahren für Erweiterungsbauten des Spitals beansprucht worden ist. Ebenso erfolgt die Rückübertragung, wenn das Spital innert 20 Jahren am bisherigen Standort aufgegeben werden sollte. Der Rückübertragungsanspruch entsteht diesfalls bereits im Zeitpunkt der Aufgabe des Spitalbetriebes. Diese Fläche steht dem Kanton nicht zur Refinanzierung einer allfälligen Spitalbaute an einem neuen Standort in Wil zur Verfügung.

Dienstbarkeiten
Mit der Abtretung des Spitalgrundstückes an den Kanton sind aufgrund der neuen Eigentumsverhältnisse vertragliche Regelungen für die Wegverbindungen, die Zufahrten zum Spitalgrundstück und zum Personalhaus, für die Parkierung sowie den Helikopterlandeplatz zu treffen. Dabei ist auch festzulegen, wie im Einzelnen die Kosten für Unterhalt und Erneuerung aufzuteilen sind. Die Rechte und Lasten der Parteien sind in vier Grunddienstbarkeitsverträgen detailliert festgehalten.

Übrige Vereinbarungen
In betrieblicher Hinsicht besteht heute in verschiedenen Bereichen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Spital und dem Pflegeheim. Die bestehenden Vereinbarungen (z.B. gemeinsame Heizungsanlage) sind im Hinblick auf die neue Trägerschaft des Spitalverbundes zu überprüfen und allenfalls anzupassen.


6. Auswirkungen der Abtretung

Mitspracherecht

Mit der Übergabe des Spitals an den Kanton gibt die Stadt Wil die Einflussnahme auf das Gemeindespital auf. Dies betrifft das Mitspracherecht sowohl bei künftigen Investitionen, die vom Kanton allein beschlossen und bezahlt werden, als auch bei einer allfälligen Aufgabe oder Verlegung des Standortes oder einzelner Leistungssegmente. Dabei ist festzuhalten, dass bereits heute – angesichts der Kostenbeteiligung des Kantons von 90 Prozent – die Einflussnahme und das Mitspracherecht der Stadt relativ gering sind. Der Kanton hat es bereits heute im Rahmen der Spitalplanung und der gesetzlichen Bestimmungen über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler in der Hand, über den Fortbestand und das Leistungsangebot eines Spitals zu entscheiden. Dass die Trägerschaft nicht entscheidend ist, ob ein Spital von der Schliessung bedroht ist oder nicht, zeigte sich eindrücklich am Entscheid der Regierung zum Massnahmenpaket 1997.

Gemeindehaushalt

Die Abtretung des Gemeindespitals Wil an den Kanton ist mit einer finanziellen Entlastung der Stadt verbunden. Einerseits fällt der Anteil der Stadt am jährlichen Globalkredit von 10 Prozent (Voranschlag 2001: rund 1 Mio. Franken) weg, anderseits hat sich die Stadt nicht mehr an den Investitionskosten zu beteiligen. Die noch bestehenden Amortisationslasten (Stand 31. Dezember 2000: Fr. 131'218.80) bleiben bei der Stadt. Zusätzlich hat die Stadt noch ihren 10-Prozent-Anteil an den Investitionen in den Jahren 2001 und 2002 zu tragen. Gemäss aktualisierter Investitionsplanung 2002–2006 beträgt dieser Anteil total Fr. 172'000.—.

Gesamtsanierung

Während der vergangenen 30 Jahre wurden lediglich die dringendsten Sanierungsmassnahmen getroffen. Tatsache ist, dass für den Fortbestand des Spitals Wil mit dem bisherigen Leistungsangebot eine umfassende Sanierung mit einem Kostenaufwand von 25 bis 30 Mio. Franken notwendig ist. Sanierungen in jeweils zweistelliger Millionenhöhe stehen mit Ausnahme von Flawil auch an den übrigen sechs Regionalspitälern und am Zentrumsspital an. Dass der Kanton mit der Gesamtsanierung der Spitäler zugewartet hat, bis die politischen Entscheide zur umfassenden Spitalreform gefällt sind, ist verständlich.

Auch zeigt der Stadtrat Verständnis für die Haltung des Kantons, dass mit der Übernahme des Gemeindespitals Wil keine Garantie für die bauliche Erneuerung abgeben werden kann, da dafür die finanzrechtlichen Zuständigkeiten des Grossen Rates und der Stimmbürgerschaft zu beachten sind. Immerhin kann darauf hingewiesen werden, dass das Spital Flawil nach der Übernahme durch den Kanton mit über 30 Mio. Franken saniert wurde. Gemäss der Investitionsplanung des Kantons ist im Bereich Spitalbauten eine gestaffelte Sanierung der Regionalspitäler vorgesehen. Die Gesamtsanierung des Spitals Wil ist wie folgt geplant: 2003 bis 2006 Planung und Beschlussfassung, 2007 bis 2010 Bauausführung.

Im Rahmen der jährlich notwendigen Investitionen sind bis Ende 2002 folgende Unterhalts-, Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten geplant: Erneuerung der Teilnehmervermittlungsanlage, Vollausbau Brandschutz, Einbau von zwölf Nasszellen und Fassadenunterhalt 1. und 2. Etappe.

Personalrecht

Mit dem Übergang der Spitäler von unselbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt wird die Spitalversorgung als öffentliche Aufgabe betont, weshalb auch davon auszugehen ist, dass das kantonale Dienstrecht für das Personal beibehalten werden wird.

Gemäss dem gültigen Betriebsreglement haben die Mitglieder der Spitalleitung, die Chefärzte und die leitenden Ärzte für ihre Tätigkeit am Spital Wil Beamtenstatus. Der Stadtrat hat bei der Wiederwahl auf Beginn der Amtsdauer 2001 bis 2004 und bei den seither erfolgten Neuwahlen im Hinblick auf die Umsetzung des Spitalreformprojektes Quadriga entsprechende Vorbehalte angebracht. Das übrige Personal ist öffentlich-rechtlich angestellt. Dessen Anstellungsverhältnis richtet sich gemäss Betriebsreglement bereits nach den personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons.

Das gesamte Spitalpersonal ist bei der städtischen Pensionskasse versichert. In Absprache mit dem Kanton wird diese Vorsorgeregelung für die Dauer einer dreijährigen Übergangsregelung beibehalten.


7. Volksabstimmung

Eine unentgeltliche Abtretung von Grundstücken stellt grundsätzlich eine Veräusserung dar. Die Veräusserung von Vermögenswerten ohne entsprechenden Gegenwert führt zu einer Verminderung des Vermögens, was fiskalrechtlich eine neue Ausgabe darstellt. Die unentgeltliche Abtretung der Spitalliegenschaften an den Kanton unterliegt deshalb nicht nur dem fakultativen Grundstücksreferendum gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. k Gemeindeordnung, sondern dem obligatorischen Ausgabenreferendum gemäss Art. 8 lit. c Gemeindeordnung, auch wenn damit eine jährlich wiederkehrende finanzielle Entlastung von rund einer Million Franken verbunden ist.

Damit hat das Parlament an zwei Lesungen über die Spitalabtretung zu befinden (Art. 50 Geschäftsreglement). Über einen zustimmenden Parlamentsentscheid befindet die Stimmbürgerschaft abschliessend. Die kommunale Volksabstimmung ist in Absprache mit der Gemeinde Wattwil und dem Kanton Sankt Gallen am 3. März 2002 geplant. Ein zustimmender Volksentscheid steht unter dem Vorbehalt, dass das Sankt Galler Stimmvolk ja sagt zu Bildung von Spitalverbunde.


8. Anträge

Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Anträge:

1. Das Gemeindespital Wil sei gemäss Abtretungsvertrag im Anhang auf den 1. Januar 2003 an den Kanton Sankt Gallen zur Weiterführung zu übertragen.

2. Das Betriebsreglement Spital Wil vom 24. Juli 1984 sei auf den Zeitpunkt der Abtretung des Gemeindespitals Wil an den Kanton Sankt Gallen aufzuheben.



Stadt Wil


Bruno Gähwiler, Stadtpräsident
Armin Blöchlinger, Stadtschreiber

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