Stadt Wil

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14. November 2001

Absichtserklärung für gegenseitiges Bestattungsrecht unterzeichnet

Am 2. Dezember 2001 entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinde Bronschhofen an der Urne über einen vom Gemeinderat beantragten Kredit von rund 3,033 Mio. Franken für den Bau eines eigenen Friedhofs. In der Abstimmungsvorlage stellt der Gemeinderat Bronschhofen im Sinne einer sinnvollen Zusammenarbeit auch die Frage eines gegenseitigen Bestattungsrechtes zwischen Bronschhofen und Wil in den Raum. Der Stadtrat äusserte sich dazu positiv. Die beiden Behörden haben inzwischen eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.


Konkret stellt der Gemeinderat Bronschhofen in der Abstimmungsvorlage folgende Frage: "Warum sollen sich beispielweise die Rossrüter Bürgerinnen und Bürger nicht auf dem für sie näher gelegenen Friedhof Altstatt in Wil bestatten lassen können, während die Einwohnerinnen und Einwohner aus den nördlichen Quartieren von Wil den für sie näheren Friedhof Bronschhofen wählen?"

Der Stadtrat Wil und der Gemeinderat Bronschhofen haben sich eingehend mit diesem zukunftsorientierten Thema auseinander gesetzt und dabei festgestellt, dass eine vertiefte regionale Zusammenarbeit im Interesse beider Gemeinden liegt. Zur Bewältigung der heutige und der zukünftigen Probleme, die mehr und mehr grenzüberschreitende Lösungen erfordern, wird eine solche Zusammenarbeit zu einem Muss.

Getragen vom Willen, die regionale Zusammenarbeit zum Nutzen beider Gemeinden zu vertiefen, haben der Stadtrat Wil und der Gemeinderat Bronschhofen gemeinsam eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach sie bereit sind, den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Gemeinden das unbeschränkte gegenseitige Bestattungsrecht auf dem Friedhof Altstatt Wil und dem Friedhof in Bronschhofen einzuräumen. Das heisst, dass alle Bürgerinnen und Bürger aus Wil, Bronschhofen und Rossrüti ab dem 1. Januar 2003 frei darüber entscheiden können, wo sie sich bestatten lassen wollen. Voraussetzung dafür ist, der Friedhof in Bronschhofen realisiert wird. Und vorbehalten bleibt die Zustimmung der zuständigen politischen Instanzen.

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