Stadt Wil

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21. November 2001

Parkgebühren und gebührenpflichtige Zeiten neu geregelt

Der Stadtrat hat das angepasste und ergänzte Parkplatzbewirtschaftungskonzept verabschiedet. Aufgrund der unterschiedlichen Attraktivität der Parkplätze auf öffentlichem Grund wurde das Stadtgebiet in vier Tarifzonen eingeteilt. Der Bleicheplatz wird werktags neu während 24 Stunden bewirtschaftet. In der Oberstadt wird die gebührenpflichtige Zeit bis Mitternacht ausgedehnt.


Für die Parkplatzbewirtschaftung wurden folgende vier Tarifzonen geschaffen: Zentrumskernzone, Zentrumszone, Zentrumsrandzone, übrige Zone. In die Zentrumskernzone fallen unter anderem die Oberstadt, der Viehmarkt-, Bleiche- und Bahnhofplatz. Zur Zentrumszone gehören der Parkplatz Paradiesli und die südlichen Bereiche der Post- und Sankt-Peter-Strasse; der provisorische Parkplatz Rudenzburg, die Mattstrasse und der östliche Abschnitt der Unteren Bahnhofstrasse sowie der Damm Hofbergstrasse wurden der Zentrumsrandzone zugeordnet. In der "Übrigen Zone" schliesslich befinden sich die Parkplätze an der Weierwisenstrasse (alte Badi).

Einheitliche Tarifzeiten mit Ausnahmen
Das Bewirtschaftungskonzept basiert neu auf einer einheitlichen gebührenpflichtigen Zeit. Diese dauert von Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr. Ausnahmen bilden der Bahnhofplatz, der täglich während 24 Stunden bewirtschaftet wird, sowie das Gebiet nördlich des Stadtsaals (Alleestrasse und östliche Abschnitte der Pestalozzi-, Gallus- und Weststrasse) und die Oberstadt, wo die Parkplätze ebenfalls täglich von 7 bis 24 Uhr bewirtschaftet werden. Die Höchstparkzeit auf dem provisorischen Parkplatz Rudenzburgplatz (Zufahrt ab Sankt-Galler-Strasse) beträgt neu 12 Stunden.

Mit der Ausdehnung der gebührenpflichtigen Zeit in der Oberstadt wurde einem Antrag der Altstadtvereinigung entsprochen. Mit dieser Massnahme soll der Nachtlärm in der Altstadt und im Wohngebiet nördlich des Stadtsaals reduziert werden.

Alle bewirtschafteten Parkplätze sind mit einer maximal zulässigen Parkzeit beschränkt. Die Neuregelung ist auf die Bedürfnisse der Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher ausgerichtet.

Parkgebühren
Auf Beschluss des Stadtrates wurden die Parkgebühren in den vier Tarifzonen auf öffentlichem Grund wie folgt festgelegt:

- Zentrumskernzone: Fr. 1.20 pro Stunde; Ausnahmen: Westquartier (Umgebung des Stadt-saals) Fr. 1.50/h, Oberstadt Fr. 1.80/h.
- Zentrumszone: Fr. 1.00 pro Stunde
- Zentrumsrandzone: Fr. 0.80 pro Stunde
- Übrige Zone: Fr. 0.50 pro Stunde

Auf eine generelle Erhöhung der Parkgebühr in der Zentrumskernzone auf beispielsweise Fr. 1.50 pro Stunde hat der Stadtrat aus wirtschaftspolitischen Überlegungen verzichtet. Gleichzeitig hat er sich aber auch gegen eine Reduzierung der Parkgebühren im Westquartier (Umgebung Stadtsaal) und in der Oberstadt ausgesprochen, da sonst ein finanzieller Anreiz entfällt, die nahe gelegenen Parkhäuser Bahnhof und Altstadt zu benutzen.

Bleicheplatz
Der Parkplatz Bleiche schliesslich wird analog der Parkhäuser neu während 24 Stunden bewirtschaftet; auf eine Bewirtschaftung am Sonntag wird im Gegensatz zu den Parkhäusern allerdings verzichtet. Der Nachttarif (19 bis 7 Uhr) beträgt wie in den Parkhäusern Bahnhof und Altstadt Fr. 1.00 pro Stunde, maximal Fr. 5.00. Tagsüber (7 bis 19 Uhr) wird der Tarif von Fr. 0.80 auf Fr. 1.20 pro Stunde erhöht. Die Änderungen für den Bleicheparkplatz treten mit der Inbetriebnahme des Schrankensystems, voraussichtlich im Frühjahr 2002 in Kraft.

Die öffentliche Ausschreibung der Neuregelung durch die Kantonspolizei erfolgt anfangs nächster Woche (Kalenderwoche 48).





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