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8. November 2001
Parlament lehnt Überführung der TBW in eine AG ab
Am Donnerstag, 8. November 2001, fand im Pfarreizentrum Wil die 7. Parlamentssitzung der Amtsperiode 2001-2004 statt. 36 der 40 Parlamentsmitglieder waren anwesend. Das Parlament sprach sich in erster Lesung einstimmig für die Übertragung des Gemeindespitals Wil an den Kanton Sankt Gallen aus. Nach längerer Diskussionen trat das Parlament in zweiter Lesung nicht auf das Geschäft "Überführung der Technischen Betriebe in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft" ein. Damit kommt die rechtliche Verselbstständigung der TBW in eine AG in der Stadt Wil nicht zu Stande.
Abtretung des Gemeindespitals an den Kanton Sankt Gallen (1. Lesung)
Die Anträge des Stadtrates lauteten:
1. Das Gemeindespital Wil sei gemäss Abtretungsvertrag auf den 1. Januar 2003 an den Kanton Sankt Gallen zur Weiterführung zu übertragen.
2. Das Betriebsreglement Spital Wil vom 24. Juli 1984 sei auf den Zeitpunkt der Abtretung des Gemeindespitals Wil an den Kanton Sankt Gallen aufzuheben.
Nach den ergänzenden Ausführungen von Kommissionspräsident Heiner Graf (CVP) und Stadtpräsident Bruno Gähwiler folgte das Parlament einstimmig den Anträgen des Stadtrates. Den weiteren 'politischen Fahrplan' skizzierte der Stadtpräsident wie folgt: 2. Lesung im Wiler Parlament am 6. Dezember 2001; 1. Lesung Grosser Rat des Kantons Sankt Gallen in der Februarsession 2002; Volksabstimmung in Wil (und Wattwil) am 3. März 2002; 2. Lesung Grosser Rat in der Maisession 2002; kantonale Volksabstimmung im September 2002.
Die Vorlage ist auf der Website der Stadt Wil (www.stadtwil.ch) veröffentlicht.
Überführung der Technischen Betriebe Wil in eine privatwirtschaftliche Aktiengesellschaft (2.Lesung)
Das Parlament hatte dieses Geschäft in erster Lesung an den Sitzungen vom 7. Juni 2001 und 5. Juli 2001 behandelt und nach längeren Diskussionen den stadträtlichen Anträgen unter Berücksichtigung der Anträge der vorberatenden Werkkommission grossmehrheitlich zugestimmt.
In der Eintretensdebatte stellte Fredy Rüegg namens der Mehrheit der CVP-Fraktion den Antrag, auf die zweite Lesung nicht einzutreten. Unterstützt wurde er von den Fraktionen der SP und der GRÜNEN prowil. Demgegenüber votierten Niklaus Stucki und Kurt Schmid namens der FDP-Fraktion, Susanne Hartmann und Hans Mäder (beide CVP) und Josef Hollenstein namens der SVP/SD-Fraktion für Eintreten.
Stadtrat Andreas Widmer vermochte die Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes von den Vorzügen einer rechtlichen Verselbstständigung in eine AG (keine Privatisierung, mehr Flexibilität, grösserer unternehmerischer Handlungsspielraum, Kooperationsmöglichkeiten, Trennung von politischer und marktorientierter Unternehmensführung, Gewährleistung der öffentlichen Interessen durch Leistungsverträge) nicht zu überzeugen.
Auf Antrag von Niklaus Stucki (FDP) beschloss das Parlament mit grossem Mehr, die Abstimmung über Eintreten mit Namensaufruf durchzuführen.
Das Parlament folgte dem Antrag von Fredy Rüegg (CVP) und stimmte mit 20 Ja zu 16 Nein auf Nichteintreten.
Für Nichteintreten stimmten:
Livia Bergamin (SP), Hermann Gander (SP), Yvonne Gilli (GRÜNE prowil), Heiner Graf (CVP), Erich Grob (CVP), Verena Gysling (GRÜNE prowil), Marcel Haag (SD), Guido Kohler (CVP), Lukas Merz (CVP), Marianne Mettler Nick (SP), Monika Paminger Müller (SP), Fredy Rüegg (CVP), Ruth Schelling (parteilos), Max Schoch (EVP), Albert Schweizer (CVP), Dario Sulzer (SP), Madeleine Weber (parteilos), Guido Wick (GRÜNE prowil), Mark Zahner (SP), Marcus Zunzer (CVP).
Für Eintreten stimmten:
Roland Brütsch (FDP), Bruno Egli (FDP), Bernhard Gyr (CVP), Susanne Hartmann (CVP), Norbert Hodel (FDP), Josef Hollenstein (SVP), Felix Klein (SVP), Franz Mächler (FDP), Hans Mäder (CVP), Rudolf Münger (FDP), Thomas Niedermann (CVP), Kurt Schmid (FDP), Niklaus Stucki (FDP), Christian Tröhler (CVP), Ernst Wirth (FDP), Daniel Zäch (SVP).
Damit kommt die rechtliche Verselbstständigung der TBW in eine AG in der Stadt Wil nicht zu Stande und somit findet darüber keine Volksabstimmung statt.
Parlamentarische Vorstösse behandelt
Motion Bergamin Strotz (SP) – Wiedereinführung Lagerwoche in den Wiler Schulen
Gestützt auf die schriftliche Stellungnahme des Stadtrates und den ergänzenden Ausführungen von Stadträtin Marlis Angehrn zog die Motionärin ihren Vorstoss zurück.
Die schriftliche Stellungnahme des Stadtrates ist auf der Website der Stadt Wil (www.stadtwil.ch) veröffentlicht.
Beantwortung der Interpellation Meyenberger (CVP) –
Partielle Einführung der Globalbudgetplanung im Ressort Bildung der Gemeinderechnung 2002
Stadträtin Marlis Angehrn nahm zu den in der Interpellation Meyenberger (CVP) gestellten Fragen wie folgt Stellung:
Das Parlament hat 1999 bestimmt, dass in der Mittel- und Oberstufe nicht mehr vier Lager pro Klasse in drei Jahren, sondern nur noch drei Lager pro Klasse in drei Jahren durchgeführt werden können. Mit anderen Worten, von vier bisher möglichen Lagern wurde eines gestrichen, wobei das Parlament ausdrücklich offen liess, ob es sich beim gestrichenen Lager um ein Winter- oder um ein Sommerlager handeln soll.
Im August 2001 hat der Schulrat auf Antrag der Schulleitungskonferenz beschlossen, den alten Zustand wieder herzustellen, sprich wieder vier statt nur drei Schullager zuzulassen. Er hat dies den Lehrkräften gegenüber schriftlich kommuniziert mit dem klaren Zusatz, dass die Budgetgenehmigungen durch Stadtrat und Parlament vorbehalten bleiben.
Zur eingereichten Interpellation ist grundsätzlich festzuhalten, dass deren Stossrichtung einer vom Parlament politisch mitgetragenen Tendenz entspricht. Stadträtin Marlis Angehrn erachtete den Vorschlag der Interpellantin aus folgenden Gründen als wenig sachdienlich:
1.
Bei der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) geht es um recht einschneidende Änderungen. Es soll künftig vermehrt auf Steuerung von oben nach unten verzichtet, stattdessen eine Kompetenzdelegation an die Basis vorgenommen und die Wirksamkeit der auf diesem Wege erzielten Ergebnisse überprüft werden. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist die Einführung dreier Instrumente erforderlich: Erteilung von Leistungsaufträgen (als Ausfluss der noch verbleibenden Steuerung von unten nach oben), Einführung von Globalbudgets (als Ausfluss der Kompetenzdelegation) sowie die Verwendung tauglicher Controllinginstrumente (zur Überprüfung der Wirksamkeit). Bezeichnend für WoV ist, dass die drei Instrumente zwingend parallel eingeführt werden müssen, weil sie einander gegenseitig bedingen.
2.
Weiter ist anzufügen, dass im Ressort Schule die Musikschule Pilotamt zur Einführung von WoV sein wird, was bedeutet, dass im Rahmen des vorgesehenen WoV-Fahrplanes die drei Instrumente zunächst erst an der Musikschule eingeführt werden. Es gibt keinen Grund, allein als Folge der Winterlager-Frage vom Plan inhaltlich und zeitlich abzuweichen.
3.
Schliesslich ist festzuhalten, dass die Gliederung des Kontenplanes vom Kanton vorgegeben und für alle Gemeinden verbindlich ist. Im Rahmen der Unterkonti sind punktuelle Abweichungen aber möglich. Mit Blick auf das Ressort Schule ist es derzeit so, dass das Amt für Schulgemeinden dabei ist, einen Vorschlag auszuarbeiten betreffend die Rahmenbedingungen zur Einführung von Globalbudgets an Schulen. Allein schon aus diesem Grunde wären allzu schnelle Aktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt unklug. Selbst wenn also einzelne Wiler Schulen bereits WoV-Pilotämter wären, müsste man in jedem Falle noch zuwarten, bis die kantonalen Rahmenbedingungen betreffend Globalbudget publiziert und die erforderlichen Leistungsaufträge sowie Controllinginstrumente definiert sind.
Der Stadtrat hat deshalb die partielle Einführung von Globalbudgets im Voranschlag 2002 für einzelne Kontogruppen im Ressort Schule abgelehnt.
Als Vertreter der Interpellantin zeigte sich Marcus Zunzer (CVP) von der Antwort des Stadtrates nicht befriedigt.
Beantwortung der Interpellation CVP-Fraktion (Erstunterzeichner: Fredy Rüegg) –
Rücknahme der Kündigung des Bestattungsrechtes auf dem Friedhof Altstatt
Stadtrat Werner Oertle nahm zu den in der Interpellation der CVP-Fraktion gestellten Fragen wie folgt Stellung:
a)
Anfangs 1992 beauftragte der Stadtrat das Büro Engeler Freiraumplanung AG mit einer Zukunftsanalyse über den Friedhof Wil. Die auf anerkannten Grundlagen basierende Grabstellenberechnung mit einem Zeithorizont von 20 Jahren wies klar auf, dass auch die erweiterte Arealfläche nicht mehr genügte für alle Bestattungen der Stadt Wil und der Aussengemeinden. Sofern auch die Aussengemeinden weiterhin ihre Bestattungen in Wil durchführten, so fehlten innerhalb der nächsten 20 Jahre, gemäss seinerzeitigem Belegungsplan, mindestens 700 Grabstellen. Um von der massiven Grabstellenverdichtung wegzukommen, mussten trotz der Auslagerung der Aussengemeinden Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
In diesem Sinne unterlag der Stadtrat mit der Vorlage von 1996, gestützt auf die Grabstellenberechnung nicht einem Planungsirrtum. Im schweizerischen Durchschnitt wird pro Jahr rund 1 % der Bevölkerung zu Grabe getragen. Zwischen 1989 und 1994 wies die Stadt Wil eine Sterblichkeitsrate von durchschnittlich 0,94 %, was rund 150 Todesfällen pro Jahr entspricht. Für die Berechnung der Grabstellen nahm das Planungsbüro eine durchschnittliche Sterblichkeit von 1 % der Bevölkerung an. Bei einer Bruttograbfläche von 7 m2 und unter Berücksichtigung der zunehmenden Feuerbestattung errechnete das Planungsbüro bis Ende 2014 allein für die Stadt Wil einen Flächenbedarf von rund 25'000 m2. Inklusiv den Bestattungen aus den Gemeinden Bronschhofen/Rossrüti, Wilen und evangelisch Rickenbach und Zuzwil wäre bis Ende 2014 auf dem Friedhof Wil ein Flächenbedarf von rund 31'600 m2 notwendig gewesen. Inklusiv Erweiterung stand jedoch nur eine Fläche von 28'000 m2 zur Verfügung. Aus diesem Grunde war es notwendig, dass die Aussengemeinden für die Bestattung eine eigene Lösung schaffen mussten.
b)
In der Zeit von 1990 bis 2000 fanden auf dem Friedhof Altstatt insgesamt 1833 Bestattungen statt. Diese teilen sich auf die einzelnen Gemeinden und Bestattungsarten wie folgt auf:
- Wil: 971 Erdbestattungen, 545 Kremationen;
- Bronschhofen: 140 Erdbestattungen, 59 Kremationen;
- Wilen: 58 Erdbestattungen, 38 Kremationen;
- Rickenbach: 7 Erdbestattungen, 15 Kremationen.
c)
Am 21. März 2001 hat zwischen dem Gemeinderat Bronschhofen und dem Stadtrat Wil eine Besprechung über eine mögliche regionale Zusammenarbeit stattgefunden. Im Zusammenhang mit der regionalen Führung des Zivilstandsamtes kam auch das Bestattungswesen zur Sprache. Der Stadtrat hat daraufhin beschlossen, im Sinne einer intensiveren Zusammenarbeit die Kapazität im Wiler Friedhof aufgrund aktualisierter Zahlen zu überprüfen. Das Büro Engeler Freiraumplaung AG wurde beauftragt, die Kapazität auf dem Friedhof Altstatt aufgrund der effektiven Todesfälle bis Ende 2000 auf die Zeitdauer bis Ende 2040 zu überprüfen. Die Entwicklung seit 1994 bis 2001 lässt erwarten, dass der Anteil der Erdbestattungen bis ins Jahr 2040 von 53 % schrittweise auf 37 % abnehmen wird. Im Gegenzug wird im gleichen Zeitraum die Urnenbestattung (Einzelurnengrab, Urnenwand und Gemeinschaftsgräber) von 47 % auf 63 % zunehmen.
Aufgrund der Neubeurteilung ist es möglich, dass inklusiv der Bestattungen aus der Gemeinde Bronschhofen/Rossrüti in den Jahren 2006 bis 2020 gegen das Ende dieser Zeitperiode ein geringfügiger Engpass entstehen wird. Gegen Ende dieser Zeitperiode reduziert sich die errechnete Kapazität kurzfristig auf 91 %. Sie steigt dann aber wieder an bis zum Ende der nächsten Zeitperiode auf 108 %. Der Stadtrat ist jedoch der Meinung, dass der kurzfristige Engpass im Friedhof mit geeigneten Massnahmen aufgefangen werden kann, indem zum Beispiel einzelne Grabfelder mit einer zusätzlichen Grabreihe versehen werden. Diese Massnahme dürfte die Qualität der "Stadt des Friedens" nicht beeinträchtigen. Ausserdem kann sie nach Ablauf der Grabesruhe von 20 Jahren wieder korrigiert werden.
Eine Grabstellenberechnung basiert zwangsläufig auf verschiedenen Annahmewerten wie Sterblichkeitsrate, Bevölkerungswachstum, Altersstruktur, Bestattungsform usw. Die Entwicklung während der letzten fünf Jahre hat gezeigt, dass die 1995 prognostizierten Zahlen in ihrer Tendenz richtig waren.
Der Stadtrat ist nicht der Meinung, dass seine Glaubwürdigkeit Schaden genommen hat, ist jedoch gerade mit der Gemeinde Bronschhofen eine engere Zusammenarbeit vorgesehen in den Bereichen Zivilstandsamt und Bestattungswesen, Oberstufenschule, Ziviler Gemeindeführungsstab, Feuerwehr, Zivilschutz, Rettungsdienste, Technische Werke und Schiesswesen. Eine enge Zusammenarbeit hat sich bereits seit Jahren bewährt im Bereich Abwasserwesen. Eine derart enge Zusammenarbeit zeichnet sich mit anderen Gemeinden nicht ab, es ist daher nicht wider Treu und Glauben, wenn der Stadtrat auch das Bestattungsrecht für Bronschhofen neu überprüft hat.
Der Interpellant Fredy Rüegg (CVP) zeigte sich von der stadträtlichen Antwort befriedigt.
Beantwortung der Interpellation Hodel (FDP) –
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) sowie Internet-Zugang an den öffentlichen Wiler Schulen
Stadträtin Marlis Angehrn nahm zu den in der Interpellation Hodel (FDP) gestellten Fragen wie folgt Stellung:
a)
Zur Ausrüstung: In den beiden Oberstufenschulhäusern Lindenhof und Sonnenhof sind sämtliche Schulzimmer mit mindestens einem PC (inkl. Internet-Anschluss) ausgerüstet. Dazu kommt jeweils ein halber Klassensatz Notebooks. In den Primarschulhäusern sind je nach Grösse ein bis zwei Lehrer/-innen-Arbeitsplätze mit Internetzugang vorhanden. Ebenso sind die Schulleitungen mit einem PC ausgerüstet. In den Klassenzimmern sind vorwiegend private Computer eingesetzt, welche von Eltern / Lehrkräften zur Verfügung gestellt wurden.
Zur Ausbildung: Die Lehrkräfte werden periodisch in schulinternen Kursen weitergebildet. Hierbei geht es um Grundlagenwissen in Sachen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Information und Kommunikation. Für den Einsatz der neuen Kommunikationsmittel in methodisch, didaktischer Hinsicht wurden bisher jedoch noch keine Kurse durchgeführt.
b)
Der Bundesrat hat ein Bundesgesetz über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Das Gesetz wird in der Wintersession parallel in beiden Räten beraten. Es kann frühestens am 1. April 2002 in Kraft treten. Zugleich beantragt der Bundesrat via Bundesbeschluss einen Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken, dies verteilt über 5 Jahre.
Der Bund konzentriert seine Anstrengungen auf die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in der Nutzung von ICT im Unterricht. Er gewährt den Kantonen entsprechende Beiträge für diese Aus- und Weiterbildungen. Der Bund beteiligt sich jedoch nicht finanziell an den erforderlichen Beschaffungen. Auch gibt der Bund keine technischen Standards vor. Direkte Bundesgelder zu Gunsten einzelner Gemeinden gibt es somit also keine, weder mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, noch mit Blick auf die Infrastrukturkosten.
c)
Der Internetzugang der Swisscom ist nicht "ganz so gratis", wie dies propagiert wird. Die Schulen haben nämlich einen einmaligen Installationsbeitrag von 1'800 Franken zu leisten. Der Anschluss ist dann vorerst während drei Jahren gratis, das heisst, während dieser Zeit fallen keine Telefonkosten an. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird im besten Fall das Sponsoring verlängert, im anderen Fall stehen nach drei Jahren noch nicht bekannte Kosten an. Die Swisscom kann zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, was die Internetanschlüsse in drei Jahren kosten werden. Damit ist das Angebot mittelfristig unberechenbar. Hinzu kommt, dass die Swisscom ihr so genanntes "Gratis-Angebot" an spezifische Bedingungen knüpft. Aus den genannten Gründen ist geplant, alle Internetzugänge über die TBW zu tätigen. Die TBW bieten seit jeher für die Schulen ein ausgezeichnetes Leistungspaket zu einem günstigen Preis und ohne Bedingungen an. Die Erfahrungen sind positiv.
d)
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung des Kantonalen Konzepts Informatik in der Volksschule belaufen sich auf Fr. 1'061'000.-- Dies bedeutet umgerechnet pro Klassenzimmer (Primarschulhäuser und Kindergärten) Kosten von rund Fr. 14‘400.--.
e)
Der Schulrat sah die Umsetzung des Kantonalen Konzeptes Informatik in der Volksschule ursprünglich ab dem Jahr 2002 vor. Aus finanzpolitischen Gründen sowie aus dem Umstand, dass in den beiden Oberstufenschulhäusern Lindenhof und Sonnenhof bereits die Umsetzung erfolgt ist, hat der Stadtrat die Umsetzung auf 2003 bis 2006 verschoben.
Der Kanton sieht für die Umsetzung des Konzeptes eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt und seitens der Stadt eine gestaffelte Einführung vor. Mit dem Verzicht auf eine sofortige Konzeptumsetzung kann die Stadt Wil auch von den Erfahrungen anderer Gemeinden (z.B. Stadt Gossau) profitieren. Kommt hinzu, dass es aufgrund der Schnelllebigkeit der Informatiktechnologie nicht nachteilig ist, mit der Umsetzung des Informatikkonzeptes noch zuzuwarten.
Der Interpellant Norbert Hodel (FDP) zeigte sich von der stadträtlichen Antwort befriedigt.
Beantwortung der Interpellation Gilli (GRÜNE prowil) –
Kostenüberschreitung Sanierung Allwetterplatz
Stadtrat Werner Oertle nahm zur Interpellation Gilli (GRÜNE prowil) wie folgt Stellung:
a)
Für den Kostenvoranschlag zuhanden des Parlamentes wurden im Februar/März 2001 für sämtliche Arbeitsgattungen Richtofferten eingeholt. Gestützt auf diese Grundlagen ergaben sich Gesamtkosten von total Fr. 1'500'000.--. Im Juni/Juli 2001 wurden die Tiefbau- und Belagsarbeiten inkl. Kunstrasen zur Bewerbung öffentlich ausgeschrieben ausgeschrieben. Von elf Bewerbern wurde das günstigste Angebot der ARGE Bergholz Wil (Batigroup AG/Cellere AG) von Fr. 1'309'066.85 ausgewählt. Dieses Angebot lag rund Fr. 50'000.-- (3,8 %) über der seinerzeitigen Richtofferte. Dieser Mehrpreis ist auf eine zwischenzeitliche Teuerung und die aktuelle Marktsituation im Baugewerbe zurückzuführen.
b) bis d)
Für die Sanierung des Allwetterplatzes wurden verschiedene Arbeitsgattungen ausgeschrieben und zwischenzeitlich auch vergeben. Die berücksichtigten Angebote liegen teilweise unter dem Kostenvoranschlag. Unter Berücksichtigung dieser Arbeitsvergebungen weist die Endkostenprognose per Ende Oktober 2001 über sämtliche Arbeitsgattungen eine Kostenunterschreitung von zirka Fr. 1'000.-- aus. Sämtliche Bauarbeiten sind vergeben.
e)
Projekt und Kostenvoranschlag wurden mit der nötigen Sorgfalt ausgearbeitet. Im Kostenvoranschlag wurde für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten eine Reserve von zirka 3 % der Gesamtkosten berücksichtigt. Die Richtofferten basierten auf den aktuellen Marktpreisen im Zeitraum Februar/März 2001. Die verbindlichen Angebote wurden erst mit der Submission bekannt. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet daher immer eine gewisse Unsicherheit.
Die Interpellantin Yvonne Gilli (GRÜNE prowil) zeigte sich von der stadträtlichen Antwort befriedigt.
Parlamentarische Vorstösse
- Interpellation Gander (SP) betreffend "Stadtbusverbindung nach Rossrüti"
Schluss der Sitzung: 20.00 Uhr
Die nächste Sitzung des Parlaments findet am Donnerstag, 6. Dezember 2001, 17.00 Uhr, im Pfarreizentrum an der Lerchenfeldstrasse 3 statt.