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21. Dezember 2001
Rainstrasse gilt ab Anfang Mai 2002 als Staatsstrasse
Auf Anfang Mai 2002 wird die Rainstrasse neu als Staatsstrasse zweiter Klasse Bestandteil des sankt-gallischen Staatsstrassennetzes. Der Grosse Rat des Kantons Sankt Gallen hat am 29. November 2001 den III. Nachtrag zum Grossratsbeschluss über den Staatsstrassenplan verabschiedet.
Die Rainstrasse, die im Durchschnitt täglich von rund 5'500 Fahrzeugen befahren wird, ist die kürzeste Verbindung zwischen der Toggenburger Strasse (Staatsstrasse Nr. 13) und dem Autobahnanschluss A1. Die Ostumfahrung (Georg-Renner-Strasse) ist grösstenteils als Autostrasse signalisiert; die Toggenburgerstrasse ist als Staatsstrasse zweiter Klasse eingeteilt.
Die Regierung teilte in ihrer Beurteilung an den Grossen Rat die Auffassung des Stadtrates, dass die rund 300 m lange Rainstrasse die Kriterien zur Aufnahme in den Staatsstrassenplan erfüllt. Die Strasse ist in der eidgenössischen Durchgangsstrassenverordnung als Hauptstrasse aufgeführt. Weiter sollen direkte Verbindungen zwischen Staatsstrassen erster und zweiter Klasse ins Staatsstrassennetz aufgenommen und die Staatsstrassen grundsätzlich ein zusammenhängendes Netz bilden. Mit diesem Grundsatz soll eine wenig sinnvolle Unterbrechung des Staatsstrassennetzes durch kleine Zwischenstücke verhindert werden.