Stadt Wil

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28. Dezember 2001

Fastnachtsdekorationen sind bewilligungspflichtig

Dekorationsanmeldungen sind bis spätestens Montag, 7. Januar 2002, bei der Baupolizei der Stadt Wil (Rathaus) einzureichen.


Gestützt auf das Gesetz über den Feuerschutz und die Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie gemäss Stadtratsbeschluss vom Oktober 1996 sind Fastnachtsdekorationen in Gastwirtschaftsbetrieben sowie bei öffentlichen Maskenbällen bewilligungspflichtig. Dekorationsanmeldungen sind bis spätestens Montag, 7. Januar 2002, bei der Baupolizei der Stadt Wil (Rathaus) einzureichen.

Dekorationen sind jeweils vom vierten Freitag vor dem Fastnachtsdienstag bis und mit Fastnachtsdienstag gestattet. Die Dekorationen dürfen frühestens zwei Tage vor Dekorations-eröffnung erstellt werden. Die Dekorationszeit für die Fastnacht 2002 beginnt am Freitag, 18. Januar, und dauert bis und mit Dienstag, 13. Februar. Gümpelimittwoch ist am 6. Februar.

Bewilligungspflichtig sind auch zusätzlich an Lokalen angebrachte Aussenreklamen. Detaillierte Auskünfte betreffend feuerschutztechnische Vorschriften für Dekorationen in Gaststätten und bei öffentlichen Maskenbällen erteilt der Feuerschutzbeamte der Stadt Wil, Bruno Häseli (Tel. 071 913 53 53; E-Mail: bruno.haeseli@stadtwil.ch).

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