Stadt Wil

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20. Februar 2002

Individuelle Prämienverbilligung 2002

Aufgrund der Daten der Steuerbehörden stellte die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Sankt Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien im Januar ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zu, das der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist.


Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den Antrag stellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel direkt an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können ab sofort bei der AHV-Zweigstelle ein Anmeldeformular verlangen und dieses ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2002 auf der Zweigstelle einreichen. Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der EL ausgerichtet wird.

Berechnungsgrundlage
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäss Steuerveranlagung per 31. Dezember 2001. Liegt für das Steuerjahr 2001 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2002.

Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das ab Februar 2002 bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus (Sandra Stäheli – 071 913 53 53; E-Mail: sandra.staeheli@stadtwil.ch) bezogen werden kann.

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