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26. Februar 2002
Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze
Berichterstattung des Stadtrates zum Postulat Schmid (FDP)
Am 11. Januar 2001 reichte Gemeinderat Kurt Schmid (FDP) mit sieben Mitunterzeichnern das Postulat betreffend Rückführung der WIPA Wiler Parkhaus AG (WIPA) in eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft ein. Die Postulanten ersuchen den Stadtrat zu prüfen, wie rasch und mit welchen finanziellen Aufwendungen eine Rückführung der WIPA in den Gemeindehaushalt möglich ist. Im Weiteren erkundigen sie sich, ob der Stadtrat gewillt sei, raschmöglichst die Erträge aus den oberirdischen Parkplätzen wieder zu äufnen, um die Tarife in den beiden Parkhäusern auf eine vernünftige Höhe senken zu können, sobald sich diese im Besitz der Stadt Wil befinden.
Das Parlament hat auf Antrag des Stadtrates am 1. März 2001 das Postulat mit folgendem abgeänderten Wortlaut erheblich erklärt:
Der Stadtrat wird beauftragt, die bestehende Tarifpolitik für die bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze (inklusive Parkplätze in den beiden Parkhäusern der WIPA Wiler Parkhaus AG) zu überprüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Insbesondere ist die Übernahme der Parkhäuser Bahnhof und Altstadt durch die Stadt zu prüfen und sind die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzuzeigen.
1. Anliegen der Postulanten
Mit ihrem parlamentarischen Vorstoss kritisieren die Postulanten, dass die Parkgebühren in den Parkhäusern Bahnhof und Altstadt im Vergleich zu den oberirdischen Parkplätzen im Zentrum und insbesonders im Vergleich zu anderen Städten zu hoch sind. Um im Zentrum eine Nivellierung der Parkgebühren zu erreichen, erachten sie es als angezeigt, dass die Stadt die Bewirtschaftungsherrschaft auch über die Parkplätze in den beiden Parkhäusern innehat. Insbesonders ist zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Reduktion der Tarife in den beiden Parkhäusern möglich ist.
Anlässlich der Parlamentsberatung wies Kurt Schmid nochmals darauf hin, dass im Bereich der Tarifgestaltung ein dringender Handlungsbedarf besteht. CVP und FDP sprachen sich grundsätzlich dafür aus, die Tarifpolitik zu überprüfen. SP und GRÜNE prowil erklärten sich mit einer Prüfung und Berichterstattung zwar einverstanden, zeigten sich jedoch mit dem Inhalt des Postulates, so wie es der Postulant beurteilt, nicht einverstanden.
Der vom Parlament erheblich erklärte Postulatstext beinhaltet zwei Bereiche. Einerseits soll die bestehende Tarifpolitik für die bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze (inklusive Parkplätze in den beiden Parkhäusern der WIPA Wiler Parkhaus AG) überprüft werden. Anderseits soll die Übernahme der Parkhäuser Bahnhof und Altstadt durch die Stadt geprüft werden.
2. Parkraumpolitik
Die Parkraumpolitik des Stadtrates richtet sich einerseits nach wirtschaftspolitischen Aspekten, anderseits sind ebenso umweltschutzpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Mobilität
Das Bedürfnis nach individueller Mobilität ist nach wie vor gross. Als Folge des wachsenden Mobilitätsanspruchs steigt auch der Motorfahrzeugbestand und damit die Nachfrage nach Parkplätzen kontinuierlich. Die Stadt Wil als attraktives regionales Dienstleistungs- und Wirtschaftszentrum ist vom zunehmenden Verkehrsaufkommen in besonderem Masse betroffen. Die starke Belastung des Zentrums durch den motorisierten Individualverkehr bringt in verkehrspolitischer Hinsicht aber auch nicht erwünschte Begleiterscheinungen, die sich wirtschaftspolitisch nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Stadtrat und Parlament verfolgen seit Jahren das Ziel, mit verkehrslenkenden und –technischen Massnahmen möglichst optimale Voraussetzungen zu schaffen, um die Konkurrenzfähigkeit des Geschäfts- und Einkaufsstandortes Wil zu erhalten und zu stärken.
Verkehrskonzept im Zentrum
Der motorisierte Individualverkehr ist aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Stadt mit der Funktion eines Regionalzentrums heute und auch in Zukunft wichtig. Entscheidend ist jedoch, welcher Anteil dieser Verkehr am Gesamtverkehrsaufkommen einnimmt und wie der motorisierte Individualverkehr zum Zentrum und um das Zentrum selbst geführt wird. Ziel muss es sein, in Bezug auf den Verkehrsfluss Verbesserungen zu erreichen. Damit ergeben sich Vorteile für die Erreichbarkeit der nahe zum Zentrum bestehenden, ausreichend vorhandenen Parkplätze und auch für den öffentlichen Verkehr ergeben sich bessere Verhältnisse.
Die Parkraumpolitik ist somit ein wichtiger Teil der gesamten Verkehrspolitik. Das städtische Verkehrskonzept im Zentrum umfasst die dezentral angeordneten Parkhäuser Bahnhof und Altstadt sowie die Parkierungsanlagen Bleicheplatz und Stadtmarkt (in Planung). Diese sind alle über Kernbedienungsstrassen erschlossen, deren Funktion es ist, den Verkehr nahe ans Zentrum heranzuführen und ihn von diesem wieder wegzuleiten. Die Stadt Wil verfügt damit über attraktive Parkierungsanlagen, unmittelbar angrenzend an die Fussgängerzonen.
Massnahmenplan Luftreinhalteverordnung (MPL)
Gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung hat die Regierung des Kantons Sankt Gallen am 18. Dezember 1990 den kantonalen Massnahmenplan mit Vollzugsbeginn auf 1. April 1991 festgelegt. Wil ist nebst Sankt Gallen, Rorschach und Rapperswil wegen der übermässigen Schadstoffbelastung zum Massnahmenplangebiet erklärt worden. Weil die Anzahl der öffentlich angebotenen Parkplätze einen erheblichen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen hat, begrenzte die Regierung die Zahl der Parkplätze auf öffentlichem Grund auf dem Stand vom 31. Dezember 1994. Diese Massnahme, die im Speziellen in Agglomerationen ein Mittel zur Nachfragebeeinflussung des Verkehrs ist, wurde mit der Nachführung des MPL 1998 (in Vollzug ab 1. Oktober 1998) weitergeführt.
Wettbewerbsfähigkeit des Einkaufszentrums
In den vergangenen Jahren hat vor allem der Einkaufs- und Freizeitverkehr zugenommen. Die Stadt Wil sieht sich heute verstärkt der Konkurrenz zu den in den letzten Jahren in der näheren und weiteren Region entstandenen Einkaufszentren ausgesetzt. Wie sich in der Region Wil zeigt, sind Gratisparkplätze ein aktives und wirksames Verkaufsargument. Als Zentrum einer interkantonalen Region ist die Stadt Wil von dieser Entwicklung besonders betroffen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, ist es zwingend notwendig, dass im Kanton Thurgau vergleichbare Massnahmen im Bereich der Luftreinhaltung umgesetzt werden. Dass dies bis heute nicht der Fall ist, erstaunt umso mehr, als bereits 1991 im MPL des Kantons Sankt Gallen die Regierungen der Nachbarkantone eingeladen wurden, für die an den Kanton Sankt Gallen angrenzenden Gemeinden im Bereich der Parkraumpolitik vergleichbare Massnahmen zu beschliessen. Auch im nachgeführten MPL wird wiederum postuliert, dass die Massnahmen im Bereich der Parkraumpolitik mit den Nachbarkantonen abzustimmen sind, damit innerhalb eines kantonsübergreifenden Wirtschaftsraumes keine Ungleichheiten in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entstehen.
Öffentlicher Verkehr
Mit der definitiven Einführung des Stadtbusses 1995 als Ergänzung zum Regionalbusangebot wurde ein bedeutender Meilenstein zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und zur Entlastung des Zentrums vom Individualverkehr in Wil realisiert. Ein vermehrtes Umsteigen vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr oder den nichtmotorisierten Individualverkehr wird gefördert, wenn der öffentliche Verkehr attraktiv ist. Verkehrslenkende und verkehrsbeschränkende Massnahmen im Parkraumbereich (Plafond und Parkiergebühren) sind flankierende Massnahmen, die den Umsteigeeffekt begünstigen.
3. Parkiergebühren
Bei den Parkiergebühren in der Stadt Wil handelt es sich nicht nur um eine Kontrollgebühr. Vielmehr stellt die Parkiergebühr auch eine verkehrspolitische Lenkungsmassnahme dar. Zusätzlich wurde der Gebührenertrag aber auch als finanzrechtliche Lenkungsmassnahme eingesetzt, indem damit der städtische Beitrag an die Parkhäuser Bahnhof und Altstadt finanziert wurde.
Um das Zentrum vom Parkplatz suchenden Verkehr zu entlasten und damit zu erreichen, dass die zentrumsnahen Parkierungsanlagen von den Automobilisten auch benutzt werden, sind nebst Signalisationen zusätzlich auch verkehrslenkende Massnahmen notwendig. Dazu zählt auch die Ausgestaltung der Parkiergebühren im Zentrumsgebiet.
Die Festsetzung der Gebührenhöhe hängt im Wesentlichen von den in Ziffer 2 genannten Rahmenbedingungen ab. Einerseits dürfen sie in Bezug zu vergleichbaren Städten und zu den bewirtschaftenen Parkierungsanlagen der Einkaufszentren innerhalb der Region nicht zu hoch sein, damit die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt werden kann. Anderseits sind die Gebühren nicht zu niedrig anzusetzen, um die mit dem MPL verfolgten Ziele der Luftreinhaltung nicht zu gefährden. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Meinungen je nach Interessenlage und politischem Standpunkt sehr unterschiedlich sind und ein sachgerechter Entscheid eine Ermessensfrage darstellt.
Verschiedene Faktoren sind für die Attraktivität der Stadt Wil als regionales Einkaufszentrum massgebend. Zweifellos spielt auch die Parkiergebühr eine Rolle für den Entscheid der Konsumenten aus der Region, ob sie die Stadt Wil als Einkaufsort wählen. Ebenso entscheidend, wenn nicht gar bedeutender, sind jedoch die in Wil angebotene Produktepalette und die erbrachten Dienstleistungen, die Erreichbarkeit des Einkaufszentrums sowie ein genügendes Angebot an benützerfreundlichen Parkplätzen.
Die optimale und schnelle Erreichbarkeit eines regionalen Einkaufszentrum spielt bei der Wahl des Einkaufsortes eine zentrale Bedeutung. Unbestritten ist, dass in Wil zu den Hauptverkehrszeiten Stausituationen entstehen und die neuralgischen Verkehrsknoten regelmässig überlastet sind. Wird die bessere Erreichbarkeit eines ausserhalb der Stadt liegenden Einkaufszentrums noch gekoppelt mit einem Gratisangebot und einer Vielzahl an Parkplätzen, so wird schnell der Ruf nach einer Reduktion der Parkiergebühren laut. Dabei wird jedoch verkannt, dass das Hauptmanko, nämlich schlechte Erreichbarkeit der in der Stadt Wil attraktiv gelegenen, zentralen Parkierungsanlagen, damit nicht gelöst wird.
Für die Gebührenerhebung ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, da der Ertrag aus den Parkuhren das für die Finanzierung der Kontrollmassnahmen notwendige Mass übersteigt. Mit der Genehmigung des Parkierungsreglementes am 6. November 1992 hat das Parlament die Kompetenz zur Bewirtschaftung der Parkplätze mittels Parkuhren/Ticketautomaten an den Stadtrat delegiert.
4. Überprüfung Tarifkonzept
In den letzen zehn Jahren hat sich das Parkplatzangebot im Zentrum der Stadt Wil wesentlich verändert. Auf der Basis des städtischen Verkehrskonzeptes wurden die Parkhäuser Bahnhof und Altstadt mit einem Angebot von 690 Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Zentrum in Betrieb genommen. Dank dessen konnten zur Realisierung der Fussgängerzone Obere Bahnhofstrasse und zur Umsetzung des Konzeptes Verkehrsberuhigte Altstadt oberirdische Parkplätze an attraktiver Lage aufgehoben worden.
Der Stadtrat hat deshalb im Jahre 2001 – aufgrund der veränderten Situation – die heutige Tarifpolitik für die bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze (inklusiv Parkplätze in den beiden Parkhäusern) überprüft, und zwar innerstädtisch wie auch im Vergleich zu anderen Städten vergleichbarer Grösse mit Zentrumsfunktion.
Tarifzonen
Aufgrund der unterschiedlichen Attraktivität der Parkplätze auf öffentlichem Grund wurde das Stadtgebiet in folgende vier Tarifzonen (vgl. Planbeilage) eingeteilt: Zentrumskernzone, Zentrumszone, Zentrumsrandzone, übrige Zone. In die Zentrumskernzone fallen unter anderem die Oberstadt, der Viehmarkt-, Bleiche- und Bahnhofplatz. Zur Zentrumszone gehören der Parkplatz Paradiesli und die südlichen Bereiche der Post- und St-Peter-Strasse; der provisorische Parkplatz Rudenzburg, die Mattstrasse und der östliche Abschnitt der Unteren Bahnhofstrasse sowie der Hofbergstrasse (Damm) wurden der Zentrumsrandzone zugeordnet. In der "Übrigen Zone" schliesslich befinden sich die Parkplätze an der Weierwisenstrasse (alte Badi).
Das Bewirtschaftungskonzept basiert neu auf einer einheitlichen, gebührenpflichtigen Zeit. Diese dauert von Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr. Ausnahmen bilden der Bahnhofplatz, der täglich während 24 Stunden bewirtschaftet wird, sowie das Gebiet nördlich des Stadtsaals (Alleestrasse und östliche Abschnitte der Pestalozzi-, Gallus- und Weststrasse) und die Oberstadt, wo die Parkplätze ebenfalls täglich von 7 bis 24 Uhr bewirtschaftet werden. Die Höchstparkzeit auf dem provisorischen Parkplatz Rudenzburgplatz (Zufahrt ab Sankt-Galler-Strasse) beträgt neu 12 Stunden. Mit der Ausdehnung der gebührenpflichtigen Zeit in der Oberstadt wurde einem Begehren der Altstadtvereinigung entsprochen.
Alle bewirtschafteten Parkplätze sind mit einer maximal zulässigen Parkzeit beschränkt. Die Neuregelung ist auf die Bedürfnisse der Beschäftigten, der Kundinnen und Kunden sowie der Besucherinnen und Besucher ausgerichtet.
Parkiergebühren
In den vier Tarifzonen auf öffentlichem Grund wurden die Parkiergebühren wie folgt festgelegt:
– Zentrumskernzone: Fr. 1.20 pro Stunde; Ausnahmen: Westquartier (Umgebung des Stadtsaals) Fr. 1.50/h, Oberstadt Fr. 1.80/h.
– Zentrumszone: Fr. 1.00 pro Stunde
– Zentrumsrandzone: Fr. 0.80 pro Stunde
– Übrige Zone: Fr. 0.50 pro Stunde
Auf eine generelle Erhöhung der Parkgebühr in der Zentrumskernzone auf beispielsweise Fr. 1.50 pro Stunde hat der Stadtrat aus wirtschaftspolitischen Überlegungen verzichtet. Gleichzeitig hat er sich aber auch gegen eine Reduzierung der Parkgebühren im Westquartier (Umgebung Stadtsaal) und in der Oberstadt ausgesprochen, da sonst ein finanzieller Anreiz entfällt, die nahe gelegenen Parkhäuser Bahnhof und Altstadt zu benutzen.
Bleicheparkplatz
Der Bleicheplatz wird ab dem Frühjahr 2002 neu mit einer Schrankenanlage bewirtschaftet. Das Parkplatzangebot umfasst total 222 Parkplätze; davon sind drei Invalidenparkplätze, die nicht bewirtschaftet werden. Die bisherige Einfahrt Haldenstrasse wird an die Johann-Georg-Müller-Strasse verlegt. Die Einbahnregelung wird auf die ganze Parkierungsanlage ausgedehnt. Die projektierte Parkplatzbewirtschaftung Bleicheplatz mit Schrankensystem ist eine kundenfreundliche Lösung. Das Schrankensystem ermöglicht es Kunden und Besuchern, ohne Zeitdruck Einkäufe zu tätigen oder andere Geschäfte zu erledigen: Beim Verlassen des Parkplatzes muss die tatsächlich beanspruchte Parkierdauer bezahlt werden.
Will man mit der Parkiergebühr die verkehrspolitische Lenkungswirkung erzielen, darf die meist frequentierte und attraktivste oberirdische Parkierfläche mitten im Zentrum nicht der günstigste Parkplatz sein. Der Parkplatz Bleiche wird deshalb analog der Parkhäuser neu während 24 Stunden bewirtschaftet; auf eine Bewirtschaftung am Sonntag wird im Gegensatz zu den Parkhäusern allerdings verzichtet. Der Nachttarif (19 bis 7 Uhr) beträgt wie in den Parkhäusern Bahnhof und Altstadt Fr. 1.00 pro Stunde, maximal Fr. 5.00. Tagsüber (7 bis 19 Uhr) wird der Tarif von Fr. 0.80 auf Fr. 1.20 pro Stunde erhöht. Die Änderungen für den Bleicheparkplatz treten mit der Inbetriebnahme des Schrankensystems, voraussichtlich Ende April 2002 in Kraft.
5. Wiler Parkhaus AG
Die Wiler Parkhaus AG (WIPA) wurde gemäss einem Auftrag der Bürgerversammlung am 1. Dezember 1980 als gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit dem Zweck gegründet, öffentliche Parkhäuser und Parkplätze zu bauen und auf eigene Rechnung zu betreiben und zu unterhalten. Das Aktienkapital beträgt 800'000 Franken; der Nominalwert 1'000 Franken pro Aktie. Die Hälfte des Aktienkapital ist im Eigentum der öffentlichen Hand (Stadt Wil 375'000 Franken, Ortsbürgergemeinde 25'000 Franken). Die andere Hälfte des Aktienkapitals ist im Eigentum von Privatpersonen und Unternehmungen. Die Stadt und die Ortsbürgergemeinde sind im Verwaltungsrat vertreten. Die hälftige Beteiligung der öffentlichen Hand und deren Vertretung im Verwaltungsrat sind statutarisch garantiert.
Investitionen/Finanzierung
In den Bau des Parkhauses Bahnhof mit Personenunterführung Ost (Shop-Wil) und des Parkhauses Altstadt haben die Beteiligten folgende Beträge (in Tausend Franken) investiert:
Stadt Wil
– Parkhaus Bahnhof: 2'700
– PU Ost (Shop-Wil): 1'889
– Parkhaus Altstadt: 7'000
– Total: 11'589
Migros
– Parkhaus Bahnhof: 6'561
– PU Ost (Shop-Wil): 389
– Parkhaus Altstadt: -
– Total: 6'950
SBB
– Parkhaus Bahnhof: -
– PU Ost (Shop-Wil): 691
– Parkhaus Altstadt: -
– Total: 691
Bund / Kanton
– Parkhaus Bahnhof: 3'458
– PU Ost (Shop-Wil): -
– Parkhaus Altstadt: -
– Total: 3'458
WIPA
– Parkhaus Bahnhof: 6'182
– PU Ost (Shop-Wil): 5'697
– Parkhaus Altstadt: 3'800
– Total: 15'679
Gesamthaft
– Parkhaus Bahnhof: 18'901
– PU Ost (Shop-Wil): 8'666
– Parkhaus Altstadt: 10'800
– Total: 36'367
Insgesamt wurden damit für das Parkhaus Bahnhof mit Personenunterführung Ost (Shop-Wil) 27,567 Mio. Franken und für das Parkhaus Altstadt 10,8 Mio. Franken investiert.
Das Parkhaus Bahnhof/ShopWil der WIPA Wiler Parkhaus AG ist mit einer Festhypothek von 9,6 Mio. Franken zu Gunsten eines Wiler Bankenkonsortiums belastet. Diese Festhypothek wurde am 5. November 2001 zur Rückzahlung fällig. Nebst der Erneuerung dieser Hypothek musste der Baukredit auf dem Parkhaus Altstadt im Umfang von 3,85 Mio. Franken konsolidiert werden. Ziel war es, den Gesamtbetrag von 13,45 Mio. Franken durch Festhypotheken sicherzustellen.
Aufgrund der Liquiditätsplanung der WIPA zeigte sich, dass sie die vom Bankenkonsortium verlangten Amortisationen von jährlich 590'000 Franken nicht vollumfänglich aus eigener Kraft finanzieren konnte.
Der Stadtrat geht davon aus, dass es grundsätzlich möglich ist, in Wil die zwei Parkhäuser der WIPA selbsttragend zu bewirtschaften. Die vorerst ungenügenden Kapazitäten zur Erwirtschaftung der verlangten Amortisationen hatten jedoch zur Folge, dass die WIPA für die zu erneuernden bzw. zu konsolidierenden Verpflichtungen verhältnismässig hohe Zinsen zu bezahlen hatte. Bei einem Kreditbetrag von 13,45 Mio. Franken fallen bei einer Zinsdifferenz von 1 % jährlich 134'500 Franken Mehrkosten an, welche die Möglichkeiten zu Amortisationen vermindern.
Die Bereitstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen ist grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe. Diese erfolgt in Wil zum Teil durch die WIPA. Deshalb rechtfertigt es sich, dass die Stadt dafür sorgt, dass die WIPA zu günstigeren Konditionen Fremdkapital beschaffen kann. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dem Bankenkonsortium eine Garantie für die Amortisationsverpflichtungen der WIPA bis Ende 2006 zu gewähren, soweit die WIPA diese aus eigener Kraft nicht leisten kann. Für die durch die Stadt zu zahlenden Amortisationen erhält diese ein Darlehensguthaben gegenüber der WIPA, das grundpfandrechtlich sicherzustellen und durch die WIPA zum gleichen Satz wie die Hypotheken beim Bankenkonsortium zu verzinsen ist. Da die Darlehen hypothekarisch abgesichert sind und zu einem handelsüblichen Satz verzinst werden, lag die Kompetenz zum Abschluss des Darlehensvertrages beim Stadtrat.
Ertragsentwicklung
Die Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung in den beiden Parkhäusern hat sich seit deren Eröffnung wie folgt entwickelt (in Franken):
Parkhaus Bahnhof (429 Parkplätze)
1993: 446'000 (Volleröffnung Frühjahr)
1994: 671'000
1995: 740'000
1996: 702'000
1997: 692'000
1998: 705'000
1999: 890'000
2000: 950'000
2001: 940'000
Parkhaus Altstadt (261 Parkplätze)
2000: 195'000 (Eröffnung Juni)
2001: 440'000
Parkiergebühr
Die Absicht der Postulanten nach einer Rückführung der Parkhäuser Bahnhof und Altstadt in den Gemeindehaushalt gründet nicht primär darauf, dass sich die privatrechtliche Rechtsform nicht bewährt hat, sondern vielmehr auf der Tatsache, dass die WIPA und die Stadt keine einheitliche Tarifpolitik betreiben. Daraus folgt auch die Anregung der so genannten Quersubventionierung der Parkhäuser mit Erträgen aus der oberirdischen Bewirtschaftung durch die Stadt.
Zur Bestreitung der jährlichen Ausgaben (Verzinsung, Amortisation, Unterhalts- und Betriebskosten) stehen der WIPA ausschliesslich die Erträge aus der Bewirtschaftung der Parkhäuser zur Verfügung. Die Festlegung der Gebührenhöhe muss sich dabei grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen richten. Es müssen aus den Parkiergebühren die mit dem Bau und Betrieb der Parkhäuser verbundenen Kosten gedeckt werden können. Je besser die Belegung ist, desto höher ist der Ertrag und umso tiefer können folglich die Parkiergebühren festgelegt werden, die zur Erreichung der Kostendeckung nötig sind.
Mit der Eröffnung des Parkhauses Altstadt am 16. Juni 2000 hat die WIPA die Tarifstruktur für beide Parkhäuser verbessert. Im Gebührentarif wurden mehr Zeitintervalle aufgenommen, um den Bedürfnissen der Kundschaft nach individuellen tatsächlichen Parkierzeiten Rechnung zu tragen. Bis zu einer Parkierzeit von zwei Stunden bestehen 15-Minuten- (Bahnhof) bzw. 20-Minuten-Intervalle (Altstadt). Ab der dritten Stunde erfolgen 30-Minuten-Intervalle. Der Gebührenansatz pro Stunde erhöht sich ab einer Parkierzeit von zwei Stunden und mehr.
Stadtrat und WIPA-Verwaltungsrat erachten die Tarifgestaltung in den Parkhäusern als angemessen unter Berücksichtigung einer notwendigen Kostendeckung, der hohen Qualität des Parkplatzangebotes und der kurzen Gehdistanzen zu den Einkaufszentren.
Finanzlage
Im Jahr 2000 resultierte in der Betriebsrechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 162'474. Die Bilanz der WIPA weist per Ende 2000 bei einem Eigenkapital von 1,797 Mio. Franken (800'000 Aktienkapital und 997'000 Partizipationsschein-Kapital) einen Verlustvortrag von Fr. 405'720.70 aus.
Die Finanzplanung der Wiler Parkhaus AG für die Jahre 2001 bis 2004 basiert nebst der nachfolgend prognostizierten Entwicklung des Gebührenertrages auf folgenden Faktoren:
– Abschreibung von 3 Prozent auf dem Restbuchwert
– Verzinsung des Fremdkapitals von 13,45 Mio. Franken zu 4 ¼ Prozent
– Betriebsaufwand aufgrund Erfahrungszahlen
– keine ausserordentlichen Erträge und Aufwände
– Parkiergebühren gemäss Gebührentarif vom März 2000
Rechnung 2000
Gewinn/Verlust: - 162'474
Parkiergebühren Bahnhof: 948'012
Parkiergebühren Altstadt: 194'225
Budget 2001
Gewinn/Verlust: - 267'300
Parkiergebühren Bahnhof: 935'000
Parkiergebühren Altstadt: 385'000
Budget 2002
Gewinn/Verlust: - 116'200
Parkiergebühren Bahnhof: 955'000
Parkiergebühren Altstadt: 425'000
Budget 2003
Gewinn/Verlust: 101'000
Parkiergebühren Bahnhof: 995'000
Parkiergebühren Altstadt: 455'000
Budget 2004
Gewinn/Verlust: 195'700
Parkiergebühren Bahnhof: 1'035'000
Parkiergebühren Altstadt: 485'000
Dank tieferem Zinssatz infolge Amortisationsgarantie der Stadt gegenüber dem Bankenkonsortium verbessert sich das Betriebsergebnis der WIPA, was sich auch positiv auf deren Liquidität und die Möglichkeit zur Beibehaltung der Parkiergebühren auf dem bestehenden Niveau auswirkt. Bei einer fünfjährigen Laufzeit der Festhypotheken dürfte das Darlehen der Stadt Wil an die WIPA schliesslich maximal 300'000 Franken erreichen. Die WIPA sollte in der Lage sein, die Amortisationen bereits ab 2004 vollumfänglich selbst zu leisten.
Im Weiteren prüft der Verwaltungsrat der WIPA eine Erhöhung des Aktienkapitals mit dem Ziel, die Eigenmittel der Gesellschaft zu stärken und ihr zusätzliche Liquidität zuzuführen.
6. Schlussfolgerungen
1. Im Sinne des Postulatsauftrages hat der Stadtrat im Jahre 2001 die bestehende Tarifpolitik für die bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze (inklusiv Parkplätze in den beiden Parkhäusern) überprüft und kompetenzgemäss angepasst. Die Änderungen am Bewirtschaftungskonzept wurden von der Kantonspolizei Sankt Gallen genehmigt, verfügt und öffentlich aufgelegt. Die Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.
2. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass es richtig war, der WIPA Wiler Parkhaus AG die Bau- und Betriebsträgerschaft der beiden Parkhäuser Bahnhof und Altstadt zu übertragen. Eine Übernahme der Parkhäuser Bahnhof und Altstadt in den allgemeinen Gemeindehaushalt und damit verbunden die Auflösung der WIPA Wiler Parkhaus AG lehnt der Stadtrat ab, zumal diese nicht ohne Zustimmung der WIPA erfolgen könnte.
3. Der Stadtrat erwartet, dass mit der angepassten Tarifgestaltung für die oberirdischen Parkplätze ein Anreiz besteht, künftig vermehrt die Parkhäuser Bahnhof und Altstadt aufzusuchen. Mit einer Erhöhung der Belegungsdichte steigt auch der Gebührenertrag, was sich positiv auf die Betriebsrechnung der WIPA und deren Möglichkeit zur Gebührengestaltung auswirken wird. Eine Quersubventionierung der WIPA mit Erträgen aus der oberirdischen Parkierung oder mit Mitteln aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt erachtet der Rat weder angezeigt noch notwendig.
7. Ausblick
Der Stadtrat und die Postulanten verfolgen dasselbe Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Wil als regionales Einkaufs- und Wirtschaftszentrum zu stärken. Über den Weg, die Gewichtung der wirtschafts- und umweltschutzpolitischen Aspekte und die zu treffenden Massnahmen bestehen jedoch unterschiedliche Standpunkte.
Mit Unterstützung von Parlament und Bürgerschaft konnten in den letzten Jahren in infrastruktureller Hinsicht entscheidende Verbesserungen erreicht werden. Die Innenstadt hat an Attraktivität massgeblich gewonnen. Die bestehenden Verkehrsprobleme schmälern jedoch die Lust der Konsumenten aus der Region, die Stadt Wil als Einkaufsort zu wählen. Die Vorteile der Stadt betreffend attraktivem Produkte- und Dienstleistungsangebot sowie zentrumsnahen Parkierungsangebot werden durch die unbefriedigende Verkehrssituation teilweise preisgegeben.
Der Stadtrat legt deshalb Wert darauf, die Erreichbarkeit des Zentrums sowie der nahe der Fussgängerzonen gelegenen Parkierungsanlagen zu verbessern. Dazu sind nebst der grundsätzlichen Überarbeitung der Verkehrsplanung (Legislaturziel 2001 bis 2004) folgende kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen vorgesehen:
– Der Stadtrat hat entschieden, an der Bronschhoferstrasse (im Zusammenhang mit dem Bau des Fussgängerschutzes entlang der Bronschhoferstrasse und der Korrektion des Einlenkers Halden-/Bronschhoferstrasse) und an der Grabenstrasse Belegungsanzeigen für den Bleicheplatz zu prüfen, um den unnötigen Parkplatzsuchverkehr einzuschränken. Er erhofft sich damit auch eine Lenkungswirkung und eine stärkere Belegung des Parkhäuser Altstadt und Bahnhof. Ein Parkleitsystem hat der Stadtrat aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Finanzplan gestrichen.
– Um eine wirkungsvolle Entlastung des Zentrums vom Durchgangsverkehr sowie des Ziel- und Quellverkehrs zu erzielen, sind verkehrsplanerische Massnahmen notwendig:
□ Mit der Grünaustrasse als direkte Verbindung der Konstanzerstrasse zur Georg-Renner-Strasse werden die Toggenburger-, Tonhalle- und Fürstenlandstrasse entlastet. Der Stadtrat wird dem Parlament noch in der ersten Hälfte 2002 seine Vernehmlassung zum Staatsstrassenprojekt unterbreiten.
□ Die Regionalverbindungsstrasse wurde von der Interkantonalen Regionalplanungsgruppe auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit überprüft. Aufgrund des Ergebnisses wird der Stadtrat der Regierung im Rahmen des 14. Strassenbauprogrammes den Antrag stellen, eine Planungsstudie/Zweckmässigkeitsbeurteilung vorzunehmen.
□ In Bezug auf den Autobahnanschluss Wil-West hat die Regierung des Kantons Thurgau in Absprache mit der IRPG dem Bundesrat ein entsprechendes Begehren eingereicht. Eine Antwort ist noch ausstehend.
– Nebst verkehrsplanerischen Massnahmen sind jedoch auch verkehrstechnische Massnahmen an neuralgischen Verkehrsknoten notwendig, um punktuelle Verbesserungen zu erzielen:
□ Verbesserung der Verkehrssituation beim Einlenker Haldenstrasse/Bronschhoferstrasse. Geplant sind zwei separate Abbiegespuren im Zusammenhang mit der Realisierung des Fussgängerschutzes entlang der Bronschhoferstrasse.
□ Zur Verbesserung des Verkehrsflusses am Kreisel beim Schwanenplatz werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kanton drei zeitlich aufeinanderfolgende verschiedene Versuche durchgeführt. Die Versuche sollen Aufschluss darüber geben, mit welchen Massnahmen die zu Spitzenzeiten permanente Stausituation im Kreisel und auf den zuführenden Strassen reduziert werden kann.
□ Mit Kreiseln an der Ilgen- und Jupiterkreuzung soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Dem Parlament wird noch im Jahr 2002 eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
– Das Wiler Stadtbusangebot soll mit verschiedenen Massnahmen schrittweise ausgebaut und optimiert werden. In erster Priorität beabsichtigt der Stadtrat, auf den Fahrplanwechsel von Mitte Dezember 2003 einen konsequenten Taktfahrplan umzusetzen und gleichzeitig mit der Einführung von Durchmesserlinien die Attraktivität des Stadtbusses zu erhöhen.
8. Antrag
Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Antrag:
Es sei vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze als erledigt abzuschreiben.
Stadt Wil
Bruno Gähwiler, Stadtpräsident
Armin Blöchlinger, Stadtschreiber