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19. März 2002
Gartenarbeiten mit Explosionsmotoren
Gemäss Lärmschutzverordnung der Politischen Gemeinde Wil sind
Gartenarbeiten mit Explosionsmotoren (Rasenmäher, Ketten- und Kreissägen) nur zwischen
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.30 Uhr gestattet.
Wir bitten Sie, auch aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn, diese Zeiten einzuhalten.