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17. Juli 2006
Privatrechtliche Signalisation
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 173bis EG zum ZGB folgende allgemeinverbindliche Verfügung:
Privatrechtliches Parkverbot auf dem Vorplatz der Liegenschaft Poststrasse 10 (Grundstück Nr. 1227) mit Zusatztext "Privat" (Signal 2.50)
Wer an der Änderung oder Aufhebung dieser Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, ist berechtigt, aufgrund von Art. 43 bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung beim Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen Rekurs zu erheben. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.