Stadt Wil

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6. November 2002

Wann folgen die definitiven Steuerveranlagungen 2001?

Seit Freigabe der neuen Informatikapplikation NAPEDUV vor Ostern 2002 ist das Steueramt damit beschäftigt, möglichst viele definitive Veranlagungen mit den entsprechenden Schlussrechnungen zu eröffnen. Mit den bis heute zur Verfügung stehenden Applikationsteilen kann der Grossteil der "normalen Veranlagungen" vorgenommen werden. Es liegen jedoch Steuererklärungen vor, die noch nicht mit dem neuen EDV-Programm bearbeitet werden können.


An der Freigabe der speziellen Veranlagungsarten (z.B. Steuerpflichtige mit einer Liegenschaft oder einer Betriebsstätte in einer anderen Gemeinde/einem anderen Kanton – so genannte Steuerausscheidungen) wird auf kantonaler Ebene intensiv gearbeitet. Diese Veranlagungen sind nach der entsprechenden Ausbildung der Mitarbeitenden des Gemeindesteueramtes ab Mitte November 2002 möglich.

Im Moment bleibt den Steuerpflichtigen und dem Steueramt der Stadt Wil nur eines: Geduld haben. Denn es durfte nicht erwartet werden, dass ein so grosser Systemwechsel (Wechsel zur Gegenwartsbesteuerung und Einführung eines neuen EDV-Systems) völlig problemlos abgewickelt werden kann. Ein momentaner Pendenzenanstieg war leider unumgänglich. Das Steueramt Wil ist jedoch bemüht, die definitiven Veranlagungen, soweit möglich, speditiv zu erledigen und hofft auf das Verständnis der Steuerzahlenden.

Ausgleichszinsen
Die neuen Ausgleichszinsen schaffen einen gerechten Ausgleich zwischen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern sofort bezahlen und solchen, die sich dafür mehr Zeit lassen. Mit einem Zinssatz von derzeit drei Prozent ist sichergestellt, dass alle Steuerzahlenden bezogen auf ihre definitive Steuerschuld gleich behandelt werden, ob sie nun eine zu hohe, eine zu tiefe oder eine exakt zutreffende vorläufige Rechnung im Jahr 2001 erhalten und bezahlt haben.

Auf jeder Zahlung, die sie aufgrund der vorläufigen Rechnung 2001 geleistet haben, wird ein Ausgleichszins gutgeschrieben. Anderseits wird auf dem veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag ein Ausgleichszins belastet. Verfalltag bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist der 31. Juli 2001. Das Verrechnungssteuerguthaben 2001 wird per 31. Mai 2002 als Zahlung angerechnet und ab diesem Zeitpunkt zu Gunsten der Steuerzahlenden verzinst, sofern sie die Steuererklärung bis Ende April 2002 vollständig eingereicht haben. Bei späterer Einreichung erfolgt die Gutschrift 30 Tage nach Eingang des Antrags.

Mehr zu den Ausgleichszinsen ist auf der Website des kantonalen Steueramtes (http://www.steuern.sg.ch/home/privatperson.html) unter dem Suchwort "Ausgleichszins" veröffentlicht.

Das Steueramt der Stadt Wil empfiehlt, die vorläufige Staats- und Gemeindesteuerrechnung 2002 nochmals zu prüfen und allfällige Mehreinkommen zu melden. Das Steueramt wird aufgrund der Angaben eine neue vorläufige Steuerrechnung erstellen. So können höhere Nachsteuerforderungen nach der definitiven Schlussabrechung sowie hohe Ausgleichszinsbelastungen vermieden werden.

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