Stadt Wil

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8. Januar 2003

Fastnachtsdekorationen sind bewilligungspflichtig

Fastnachtsdekorationen sind bewilligungspflichtig. Dekorationsanmeldungen für die diesjährige Fastnacht sind bis zum 17. Januar 2003 bei der Baupolizei der Stadt Wil (Rathaus) einzureichen. Die Dekorationszeit dauert vom Freitag, 7. Februar 2003, bis und mit Dienstag, 4. März 2003.



Inhaber von Gastwirtschaftsbetrieben und Veranstalter von öffentlichen Maskenbällen werden daran erinnert, dass gestützt auf das Gesetz über den Feuerschutz sowie die Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und gemäss Beschluss des Stadtrates von Ende Oktober 1996 Fastnachtsdekorationen bewilligungspflichtig sind.

Dekorationen sind jeweils vom vierten Freitag vor dem Fasnachtsdienstag bis und mit Fasnachtsdienstag gestattet. Die Dekorationen dürfen frühestens zwei Tage vor der Dekorations-eröffnung erstellt werden. In diesem Jahr dauert die Dekorationszeit vom Freitag, 7. Februar, bis und mit Dienstag, 4. März.

Dekorationsanmeldungen sind bis zum 17. Januar 2003 bei der Baupolizei der Stadt Wil (Rathaus) einzureichen. Bewilligungspflichtig sind auch zusätzlich an Lokalen angebrachte Aussenreklamen. Detaillierte Auskünfte betreffend feuerschutztechnische Vorschriften für Dekorationen in Gaststätten und bei öffentlichen Maskenbällen erteilt der Feuerschutzbeamte der Stadt Wil, Bruno Häseli.

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