Stadt Wil

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27. November 2002

Abbruch und Rekonstruktion des Hauses 'Vulkan' bewilligt

Die Baukommission der Stadt Wil hat den Abbruch des Hauses "Vulkan" an der Oberen Bahnhofstrasse 37/39 bewilligt. Gleichzeitig hat sich die Bauherrschaft, das Konsortium "Wiler Markt", verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren wieder einen Neubau zu erstellen. Das entsprechende Baugesuch für den Neubau in Form einer Rekonstruktion wurde mit verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt. Mit dem Abbruch wird Ende dieser Woche begonnen.


Das Haus "Vulkan" ist gemäss Schutzplan der Stadt Wil ein geschütztes Kulturobjekt. Im Jahr 1987 wurde zwischen den Eigentümern und der Stadt Wil eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen und der Schutz des Gebäudes definiert: Als geschützte Bestandteile gelten lediglich die Nord- und Ostfassade sowie das Dach. Gemäss Beschluss der Baukommission bleibt der "Vulkan" nach wie vor als geschütztes Kulturobjekt im Schutzplan der Stadt Wil bestehen.

In der bestehenden Vereinbarung – sie wird infolge der bewilligten Rekonstruktion an die neuen Verhältnisse angepasst – ist unter anderem festgehalten, dass bei Renovationen und Umbauten an den schützenswerten Fassaden und Dachflächen der stilgerechte Zustand wiederhergestellt werden muss. Die Unterschutzstellung bezweckt neben der Erhaltung des Einzelobjektes auch die Aufrechterhaltung einer baulich-architektonischen Harmonie und Ensemblewirkung an der Oberen Bahnhofstrasse.

Rekonstruktion ist verhältnismässig
Die zur Stellungnahme eingeladenen Fachleute waren sich einig, dass der "Vulkan" zu Recht als Schutzobjekt eingestuft ist. In einem Gutachten betreffend Verhältnismässigkeit von Erhaltung und Rekonstruktion der Gebäudefassaden führt ETH-Professor Mirslav Sik aber aus, dass die Erhaltung der bestehenden Fassaden unverhältnismässig ist, da sie mit einem sehr hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden wären. Das zu erwartende Resultat hingegen wäre unbefriedigend.

Demgegenüber beurteilte der Gutachter eine Rekonstruktion als verhältnismässig. Das Rekonstruktionsprojekt stelle mittels verschiedener Verfahren einen stilgerechten Zustand wieder her; es entstehe ein harmonisches Ganzes, das stark an das Original erinnere. Kleine Mängel des Originals würden baukünstlerisch sogar noch aufgewertet. Die in der Vereinbarung von 1987 formulierte Forderung nach einer stilgerechten Wiederherstellung würde erfüllt, ohne den Sinn und Zweck der Unterschutzstellung in Frage zu stellen.

Schlechter Bauzustand
Die Schutzvereinbarung gewährleistet lediglich den Kulissenschutz; im Innern ist das Gebäude nicht geschützt. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes müsste die Nordfassade im Erdgeschoss total erneuert und müssten sämtliche Sandsteingewände ausgewechselt werden. Erhalten blieben somit lediglich zwei Backsteinmauern und das Dach.

Aufgrund einer umfassenden Lagebeurteilung und in Anlehnung an das Gutachten hat die städtische Baukommission dem Abbruch des Hauses "Vulkan" (Gebäudeteil Obere Bahnhofstrasse 37/39) zugestimmt und die Bewilligung für den Neubau in Form einer Rekonstruktion erteilt.

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