Stadt Wil

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5. Februar 2003

Individuelle Prämienverbilligung 2003

Aufgrund der Daten der Steuerbehörden stellte die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Sankt Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien in den letzten Tagen ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zu, welches der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist.


Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können bei der AHV-Zweigstelle ein Anmeldeformular verlangen und dieses ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2003 auf der Zweigstelle einreichen. EL-beziehende Personen müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird.

Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2001. Liegt für das Steuerjahr 2001 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2003.

Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das ab Februar 2003 bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus (Sandra Stäheli – 071 913 53 53) bezogen werden kann.

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