Stadt Wil

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19. März 2003

Einbürgerungsrat hat sich konstituiert

Seit Inkrafttreten der revidierten Kantonsverfassung von Anfang 2003 gelten im Kanton Sankt Gallen neue Einbürgerungsvorschriften. Die Kompetenz der Einbürgerung ging in Wil von der Ortsgemeinde an die Stadt Wil über. Neu entscheidet das Parlament auf Antrag des Einbürgerungsrates über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechtes. Der Einbürgerungsrat bereitet zuhanden des Parlamentes die Beschlüsse vor und vollzieht sie. Das Sekretariat des Einbürgerungsrates befindet sich im Rathaus.


Dem paritätisch aus Mitgliedern des Stadtrates und des Ortsbürgerrates zusammengesetzten Einbürgerungsrat gehören sechs Personen an. Seitens des Stadtrates nehmen Stadtpräsident Bruno Gähwiler, Marlis Angehrn und Barbara Gysi in diesem Gremium Einsitz. Mit dieser personellen Zusammensetzung werden aus Sicht des Stadtrates sowohl parteipolitischen Interessen Rechnung getragen als auch wichtige Sachbereiche wie Schule, Freizeit und Soziales abgedeckt, die für die Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen relevant sind.

Die Ortsgemeinde ist im Einbürgerungsrat mit Ortsbürgerratspräsident Bruno Hubatka, Verena Angehrn und Martin Aurich vertreten. Gemäss Kantonsverfassung führt der Stadtpräsident den Vorsitz des EInbürgerungsrates. Marlis Angehrn wurde als Vizepräsidentin bestimmt.

Sekretariat
Für die Erledigung der administrativen Verfahren und der entsprechenden Arbeiten wurde auf Beschluss des Stadtrates eine 40-Prozent-Sekretariatsstelle geschaffen, die organisatorisch der Stadtkanzlei angegliedert ist. Am Montag, 17. März 2003, nahm Vreni Schaub offiziell ihre Tätigkeit als Sekretärin des Einbürgerungsrates der Stadt Wil auf. Sie war vorher während rund 17 Jahren als Sachbearbeiterin beim Schulamt der Stadt Gossau tätig.

Öffnungszeiten
Das Sekretariat befindet sich im Rathaus und ist von Montag bis Mittwoch wie folgt geöffnet:
10:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr. Vreni Schaub ist telefonisch (071 913 53 53) oder per
E-Mail (vreni.schaub@stadtwil.ch) erreichbar.

Einbürgerungsgesuche
Für die Beurteilung der Einbürgerungsgesuche gelten die Bestimmungen des Bundes und des Kantons. Die Ortsgemeinde Wil hat am 28. April 1994 in Anwendung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ein Reglement über die Aufnahme in das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Wil erlassen. Im Besonderen wurde darin die Wohnsitzdauer in der Gemeinde geregelt. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Bürgerrechtsgesetzes – eine Überarbeitung ist per 1. Juli 2004 oder 1. Januar 2005 vorgesehen – bleibt das bestehende Reglement der Ortsgemeinde Wil von 1994 in Kraft.

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