Stadt Wil

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29. April 2003

Oberstufenfrage – Start der breit abgestützten Vernehmlassung

Im Rahmen der im November 2001 durchgeführten Syntegration zur Wiler Oberstufenfrage sind rund 60 Massnahmen vorgeschlagen und mit Blick auf die künftige Beschulung von Knaben und Mädchen drei Modelle entwickelt worden. Von Ende April 2003 bis Ende August 2003 führt der Stadtrat eine breit abgestützte Vernehmlassung durch.



Zur Teilnahme an der Vernehmlassung sind die folgenden Gremien und Personen eingeladen worden: Der Erziehungsrat des Kantons Sankt Gallen, die Wiler Parteien und Parlamentsmitglieder, die zuständigen Führungsorgane und die Elternvereinigungen der öffentlichen Primar- und Oberstufenschulen von Wil, Bronschhofen und Rossrüti sowie der privaten Schulen St. Katharina, Rudolf Steiner Schule und Neue Schule Wil. Daneben sind auch alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wil und der Gemeinde Bronschhofen eingeladen, zum Vernehmlassungsbericht Stellung zu nehmen.

Drei Modellvarianten in Vernehmlassung
Die an der Syntegration entwickelten drei Optionen sind zwischenzeitlich überprüft und als konkrete Modellvorschläge in die Vernehmlassungsunterlagen aufgenommen worden. Das erste Modell sieht vor, dass alle vier Oberstufenschulen – Sonnenhof, Lindenhof, St. Katharina und Bronschhofen – Mädchen und Knaben der Sekundar- wie Realstufe aufnehmen. Geschlechtergetrennt geführte Klassen sind möglich.

Gemäss der zweiten Variante sollen im Hauptgebäude St. Katharina weiterhin nur Mädchenklassen Aufnahme finden, in einer externen Baute zudem aber mehrere Knabenrealklassen unterrichtet werden. Eine entsprechende Offerte seitens des Klosterbeirates liegt vor.

Die dritte Modellvariante sieht vor, dass zwei Schulen geschlechtergemischt, eine Schule als Knabenschule und eine Schule als Mädchenschule geführt werden, wobei die Knabenschule unter die Führung der heutigen Schulleitung St. Katharina zu stellen wäre.

Attraktive regionale Lösung als Ziel
Zu erwähnen ist die nach der Syntegration geäusserte breite Zustimmung der Lehrpersonen wie auch der Elternschaft zu regionalem Denken. Die Tatsache, dass Eltern im Falle eines attraktiven regionalen Schulangebotes durchaus auch längere Schulwege für ihre Kinder in Kauf nehmen, sofern die Schulwegsicherheit hinreichend gewährleistet ist, eröffnet interessante Möglichkeiten für eine künftige Lösung. Denn unter diesen Voraussetzungen kann ein Konzept angestrebt werden, wonach – soweit die Platzverhältnisse solches erlauben – grundsätzlich alle vier Oberstufen der Gemeinden Wil und Bronschhofen allen Schülern/-innen gleichermassen offen stehen, ungeachtet davon, ob sie in Wil, Bronschhofen oder Rossrüti wohnhaft sind.

Umsetzung der übrigen Massnahmen
Die Ergebnisse der Syntegration beziehen sich nicht nur auf die drei in der Vernehmlassung diskutierten Modellvarianten, sondern darüber hinaus auf zahlreiche weitere Themenbereiche. Diese Bereiche sind im Verlauf des letzten Jahres ebenfalls überprüft worden mit folgendem Ergebnis: Die an der Syntegration angeregten neuen Formen der Einbindung privater Schulen könnte auf dem Wege gemeinsamer Qualitätssicherung öffentlicher und privater Schulen thematisiert werden, wobei die Voraussetzung öffentlicher Finanzierung an die Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards gebunden werden könnte. Die vorgeschlagenen Massnahmen, welche die Integration Zugewanderter sowie die Stadtentwicklung betreffen, werden im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes weiterverfolgt. Die regionale Zusammenarbeit ist zwischenzeitlich bereits intensiviert worden. Fragen der Schulwahl sowie der Mädchen- und Knabenpädagogik werden an einer Abendveranstaltung (17. Juni 2003) öffentlich thematisiert.

Zweck der Vernehmlassung ist, im Sinne eines ersten Schrittes eine politisch mehrheitsfähige Zielrichtung mit Blick auf den Schulbetrieb erkennbar werden zu lassen, im Rahmen derer die künftige Struktur der Oberstufen festgelegt werden kann. In einem weiteren Schritt wird es darum gehen, die im Rahmen des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes weiterentwickelten übrigen Massnahmen auf Ebene der Region und auf Ebene der einzelnen Schulen umzusetzen.

Eingabefrist
Dem Bericht ist ein Fragebogen beigefügt, um den Vernehmlassungsteilnehmenden die Formulierung ihrer Stellungnahmen zu erleichtern. Die Stellungnahmen sind der Stadtkanzlei (Rathaus) einzureichen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende August 2003. Vernehmlassungsunterlagen können telefonisch oder per E-Mail (Adresse: stadtkanzlei@stadtwil.ch) angefordert werden. Der Vernehmlassungsbericht und der Fragebogen werden zusätzlich auch im Internet unter www.stadtwil.ch, Rubrik News, Sachbereich Rathaus, im vollen Wortlaut veröffentlicht.

Die Vernehmlassung ist unter Angabe des Absenders einzureichen. Anonym eingereichte Vernehmlassungen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Vernehmlassungsbericht
Fragebogen



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