Stadt Wil

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16. November 2006

Volksabstimmung "Mattschulhaus": Stadtrat nimmt Stellung

Der Stadtrat legt Wert auf eine offene und sachlich korrekte Information. Deshalb nimmt er zu verschiedenen in den Medien publizierten und in Flugblättern verbreiteten Kritikpunkten Stellung.

1. Die Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Mattschulhauses betragen gemäss Kos-tenvoranschlag Fr. 15,28 Mio. Hinzu kommen die einmaligen Kosten für die Schulverlegung von 498'000 Franken.

2. Von den gesamten Schulverlegungskosten fliessen die Mietkosten für das Zeughaus von 145'980 Franken als Einnahmen an die Stadt als Eigentümerin des Zeughauses zurück. Die Mietkosten für die Räumlichkeiten an der Pestalozzistrasse 17 betragen für die gesamte Mietdauer 240'000 Franken. Im Mietvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass der Vertrag nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zum Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Mattschulhauses in Kraft treten kann. Die Stadt hat kein Geld für bauliche Veränderungen dieser Räumlichkeiten ausgegeben.

3. Im Rahmen des Projektwettbewerbs wurden nebst 73 Vorschlägen für eine Sanierung und Erweiterung auch 26 Neubaulösungen geprüft. Aufgrund der Beurteilungskriterien "Wirt-schaftlichkeit, Situation und Gestaltung, Nutzungs- und Betriebskonzept, Konstruktion so-wie Ökologie und Energie" wurde das Projekt "Flurbereinigung" auserkoren. Das Stadtpar-lament hat diesen Entscheid nach sorgfältiger Prüfung der Vor- und Nachteile bestätigt.

4. Die Kosten für eine Neubauvariante wurden mit Fr. 21,1 Mio. berechnet. Mit einer Neubau-variante müsste zudem eine gut erhaltene Bausubstanz von rund 3 bis 4 Mio. Franken ver-nichtet bzw. abgebrochen werden.

5. Die Schulverlegungskosten könnten nur dann eingespart werden, wenn der Neubau an einer anderen, jedoch städtebaulich und schulbetrieblich klar ungeeigneteren Stelle des
Grundstücks errichtet würde und wenn man den Schüler/-innen zudem die anhaltenden Lärmimmissionen sowie den Verzicht auf einen Pausenplatz während der gesamten Bauzeit zumutet. Beides lehnt der Stadtrat entschieden ab.

6. Das Mattschulhaus ist seit dem Bau im Jahr 1965 mit einer Innendämmung ausgestattet. Diese wird nun aus energetischen Gründen richtigerweise dicker ausgeführt. Die Klassen-zimmer werden durch die dickere Dämmung nicht kleiner, weil die Innendämmung auf der Fensterfrontseite hinter dem Fensterarbeitsplatz liegt.

7. Im Rahmen der Sanierung wird auch die Fenstereinteilung angepasst und der Glasanteil gegenüber heute um rund 30 % vergrössert, womit die natürliche Belichtung mit einem Neubau vergleichbar ist.

8. Von den 14 Klassenzimmern sind zwei nicht rollstuhlgängig. Nötigenfalls kann eine ent-sprechende Klasse in ein rollstuhlgängiges Klassenzimmer verlegt werden.

9. Das Untergeschoss besteht ausschliesslich aus Schutzräumen. Diese sind als Räume für das Klassenmaterial, als Bastelräume, als Materiallager, Schulmöbellager sowie für vier Bandräume bestens geeignet und daher auch für diese Funktionen vorgesehen.

Das vorliegende Projekt basiert auf einer kostenbewussten und langfristig ausgerichteten Pla-nung. Es erfüllt die pädagogischen Anforderungen und trägt auch neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen wie Tagesstrukturen vollumfänglich Rechnung.

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