Stadt Wil

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21. Mai 2003

Während Ruhezeiten keine Lärm verursachenden Gartenarbeiten ausführen

Gemäss Lärmschutzverordnung der Stadt Wil dürfen während der Mittagszeit von 12 bis 14 Uhr und am Abend ab 19:30 Uhr keine Gartenarbeiten (Rasen mähen, häckseln, Hecken und Bäume schneiden usw.) ausgeführt werden, die Lärm verursachen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten, die mit Explosionsmotoren angetriebenen Geräten wie Rasenmäher, Ketten- und Kreissägen, Häcksler usw. ausgeführt werden.


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