Stadt Wil

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29. November 2006

Abgeltung Zentrumslasten: Stadtrat mit Regierung nicht einverstanden


Die Regierung des Kantons St. Gallen hat ihre Botschaft zum neuen Finanzausgleichsgesetz veröffentlicht. Die Anregung des Wiler Stadtrates, wonach der Sonderlastenausgleich auch auf die Kernstädte der übrigen Agglomerationen im Kanton auszudehnen sei, findet darin allerdings keine Berücksichtigung. Dagegen will sich der Stadtrat nun mit gezielter Lobbyarbeit bei KantonsparlamentarierInnen wehren.


Bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Finanzausgleichsgesetz vor Jahresfrist hat sich der Stadtrat für eine Ausdehnung des Sonderlastenausgleichs nebst Wil auf weitere Kernstädte wie Rapperswil-Jona, Rorschach, Buchs oder Heerbrugg ausgesprochen. Er stützte sich dabei unter anderem auf eine vom Bundesamt für Raumentwicklung herausgegeben Studie, die für 25 mittlere und grosse Schweizer Agglomerationen erstmals die Belastungsunterschiede zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden ermittelt hat (Zentrumslasten, Monitoring Urbaner Raum Schweiz, März 2005).

Zentrumslasten ausgewiesen
In der Folge gab der Stadtrat selber eine Studie in Auftrag, welche die spezifischen finanziellen Lasten Wils als Kernstadt einer Mittelagglomeration mit einem Einzugsgebiet von gegen 100'000 Personen ermittelte. Die Auswertung belegt, dass die Stadt Wil vor allem in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Kultur und Freizeit, Verkehr, Allgemeine Verwaltung und Sonderschulen höhere Nettobelastungen pro Kopf zu tragen hat als der Durchschnitt der untersuchten Umlandgemeinden. Eine Schätzung aufgrund der Pro-Kopf-Nettobelastungen von Wil und seiner Umlandgemeinden ergab sodann, dass Wil per Saldo – also unter Berücksichtigung auch der Zentrumsnutzen – Lasten in einer Grössenordnung von 3,6 bis 4,4 Mio. Franken zu tragen hat.

„Nicht zweckmässig“
Mittlerweile wurde die Botschaft zum neuen Finanzausgleichsgesetz dem Kantonsparlament zugeleitet. Allerdings war die Regierung nicht bereit, der Forderung des Stadtrates zu entsprechen, erachtet sie einen allgemeinen Sonderlastenausgleich zur Abgeltung allfälliger Zentrumslasten doch als „nicht zweckmässig“. So habe die Wiler Studie beispielsweise nicht untersucht, ob die höhere Nettobelastung tatsächlich die Folge der Zentrumsfunktion sei. Vor diesem Hintergrund sei die Untersuchung denn „keine geeignete Grundlage für die Schätzung allfälliger Zentrumslasten“. Schliesslich, so legt die St. Galler Regierung dar, wiesen einige der in Frage kommenden Kernstädte eine überdurchschnittliche oder gar stark überdurchschnittliche Steuerkraft aus, womit sich das mutmassliche Volumen des Lastenausgleichs ohnehin reduzieren würde.

Abgeltung nach einheitlichen Kriterien
Der Stadtrat erachtet diese Begründungen für die ablehnende Haltung der Regierung in Sachen Ausdehnung des Sonderlastenausgleichs als wenig stichhaltig. Zwar begrüsst er nach wie vor die grundsätzliche Stossrichtung des neuen Finanzausgleichs als geeignetes Instrument, analog den Zielsetzungen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs auf Bundesebene (NFA), die Leistungs- und Finanzströme zu entflechten, transparenter zu gestalten und letztlich auch effizienter zu machen. Nach Auffassung des Stadtrates widerspricht die neue kantonale Gesetzgebung just diesen Ansprüchen namentlich in der Frage der Abgeltung von Sonderlasten auch der kleineren Zentren. Überdies, so hält der Stadtrat der Regierung entgegen, habe die Wiler Studie nie den Anspruch auf eine exakten Quantifizierung der hiesigen Zentrumslasten erhoben. Vielmehr sei beim Kanton angeregt worden, eben diese Bezifferung der Zentrumslasten anhand von Fallstudien selber vorzunehmen, um anschliessend die ermittelten zentralörtlichen Lasten nach einheitlichen Kriterien abgelten zu können. - Mit dem Argument der „überdurchschnittlichen Steuerkraft“ sodann würden Ressourcen- und Lastenausgleich inhaltlich vermischt, was den erwähnten Grundprinzipien der NFA ebenfalls entgegenstehe. Anzumerken bliebe, dass auch die Stadt St. Gallen über eine überdurchschnittliche Steuerkraft pro Kopf verfügt und – berechtigterweise, wie der Stadtrat meint - dennoch in den Genuss von Ausgleichszahlungen kommt (Durchschnitt Steuerkraft Kanton: Fr. 1'760.--; St. Gallen: Fr. 2'025.--; Wil: 2'398.--).

Aktive Lobbyarbeit
Wenngleich der Stadtrat mit seiner Forderung nach Ausdehnung des Sonderlastenausgleichs auf weitere Kernstädte bei der Regierung vorderhand auf taube Ohren gestossen ist, will er hinsichtlich der parlamentarischen Beratung im Kantonsrat Anfang 2007 alles daran setzen, seinen Standpunkt in dieser Frage darzulegen. Zu diesem Zweck sollen insbesondere die Mitglieder der vorberatenden Kommission entsprechend dokumentiert werden. Im Weiteren werden die politischen Behörden der übrigen Kernstädte aufgefordert, die Argumentation des Wiler Stadtrats zu stützen und im laufenden politischen Prozess auf Kantonsebene einzubringen.

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