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3. Juli 2003
Parlament beschliesst Reduktion des Stadtrates auf 5 Mitglieder
An der Sitzung vom Donnerstag, 3. Juli 2003, genehmigte das Parlament nach knapp vierstündiger Debatte in erster Lesung die Reform von Parlament, Stadtrat und Verwaltung. Reduktion des Stadtrates auf fünf Mitglieder, Beibehaltung der Parlamentsgrösse von 40 Mitgliedern, weiterhin Volkswahl der Schulratsmitglieder, keine Direktwahl des/der Schulratspräsidenten/in, Erhöhung der Finanzkompetenzen für das Parlament, Verzicht auf die Wiler Nachrichten als zusätzliches amtliches Publikationsorgan – das sind im Wesentlichen die Entscheide des Parlamentes zum Reformpaket.
Weiter beschloss die Legislative die Einsetzung einer ständigen Einbürgerungskommission und nahm deren Wahl vor. Lukas Merz, CVP, zog aufgrund der stadträtlichen schriftlichen Begründung seine Motion "Tarifgestaltung Stadtbus Wil" zurück. Die beiden Vorlagen Korrektion und Umgestaltung des Ilgen- und Jupiterplatzes sowie Ausbau des Klosterweges zum Geh- und Radweg wurden aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Sitzung vom 4. September 2003 verschoben.
37 der 40 Parlamentsmitglieder waren an der Sitzung anwesend.
1.
Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechtes
Bestellung einer ständigen Einbürgerungskommission
Nachtrag I zum Schlüssel für die Sitzverteilung in den Kommissionen
Bericht und Antrag des Parlamentsbüros
Nachtrag Geschäftsreglement
Schlüssel Sitzverteilung
Seit Inkrafttretung der neuen Kantonsverfassung per Anfang 2003 ist neu das Parlament für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes und des Bürgerrechtes der Ortsgemeinde zuständig. Neu entscheidet – auf Antrag des Einbürgerungsrates – abschliessend das Parlament über die Einbürgerungsanträge. Gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen werden Sachentscheide des Parlamentes von einer Kommission vorberaten.
Um in Bezug auf die personelle Zusammensetzung einer Einbürgerungskommission grösstmögliche Kontinuität zu erreichen, beantragte das Parlamentsbüro der Legislative die Bildung einer ständigen Einbürgerungskommission. Das Parlament folgte diesem Antrag und genehmigte in diesem Zusammenhang grossmehrheitlich den entsprechenden Nachtrag II zum Geschäftsreglement des Gemeindeparlamentes.
Im Weiteren stimmte das Parlament grossmehrheitlich auch dem vom Büro unterbreiteten Nachtrag I zum Schlüssel für die Sitzverteilung in den Kommissionen für die Amtsdauer 2001-2004 zu. Demzufolge sind die einzelnen Fraktionen in der Einbürgerungskommission wie folgt vertreten: CVP 3 Mitglieder, FDP/Jungfreisinnige, SP, GRÜNE prowil und SVP/SD je 1 Mitglied; das Mitglied der FDP/Jungfreisinnige-Fraktion präsidiert die Einbürgerungskommission.
2.
Wahl der Mitglieder der Einbürgerungskommission
Bericht und Antrag des Stadtrates
Folgende Parlamentsmitglieder wurden für den Rest der Amtsdauer 2001-2004 einstimmig und in globo in die ständige Einbürgerungskommission gewählt:
- Kurt Schmid, FDP
- Ruth Frick, CVP
- Erich Grob, CVP
- Erwin Schweizer, CVP
- Nurettin Acar, SP
- Verena Gysling, GRÜNE prowil
- Marcel Haag, SD
Kurt Schmid, FDP, wurde grossmehrheitlich zum Präsidenten der Einbürgerungskommission gewählt.
Das Geschäft "Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechtes" wird vom Parlament an der Sitzung vom 4. September 2003 beraten.
3.
Motion Merz, CVP – Tarifgestaltung Stadtbus Wil
Wortlaut der Motion
Bericht und Antrag des Stadtrates
Nach ergänzenden Ausführungen des Motionärs zog er aufgrund der schriftlichen Begründung des Stadtrates seinen parlamentarischen Vorstoss zurück.
4.
Reform von Parlament, Stadtrat und Verwaltung
Bericht und Antrag des Stadtrates
Nachtrag III zur Gemeindeordnung (Anträge des Stadtrates)
Nachtrag III zur Gemeindeordnung (Anträge der vorberatenden Kommission)
Übersicht Finanzkompetenzen gemäss Antrag Stadtrat (alt / neu)
Übersicht Finanzkompetenzen gemäss Beschluss der vorberatenden Kommission
Eintreten
Die Fraktionen von CVP, FDP, SP und SVP/SD sprachen sich für Eintreten aus, während die Fraktion GRÜNE prowil Nichteintreten beantragte, da nach ihrem Dafürhalten in den substanziellen Punkten kein Reformbedarf besteht. Das Parlament war jedoch anderer Meinung und sprach sich grossmehrheitlich für Eintreten aus.
Detailberatung
1. Regelungsbereich "Stadtparlament"
Die Beibehaltung der Parlamentsgrösse von 40 Mitgliedern war unbestritten. Das Gemeindeparlament heisst neu Stadtparlament.
2. Regelungsbereich "Wahlmodus Stadtpräsident / Stadtpräsidentin"
Die Wahl des/der Stadtpräsidenten/in wird nicht mehr mit der Wahl als Mitglied des Stadtrates gekoppelt. Der/Die Stadtpräsident/in wird durch die Wahl in dieses Amt automatisch als Mitglied der Exekutive gewählt. Der/Die Ratsvorsitzende heisst neu Stadtpräsident/in.
3. Regelungsbereich "Schulrat"
Die Anzahl der Schulratsmitglieder (9, inkl. Präsidium) war unbestritten. Heftige Diskussion entbrannte in Bezug auf das Wahlorgan der Schulratsmitglieder. Unter Namensaufruf lehnte das Parlament mit 21 zu 17 Stimmen den Antrag des Stadtrates und der Kommission ab, dass neu die Legislative die Schulratsmitglieder wählt. Damit bleibt wie bis anhin das Volk das zuständige Wahlorgan für den Schulrat. Das vorsitzende Mitglied des Schulrates wird wie bis anhin als Mitglied des Stadtrates und nicht direkt in dieses Amt gewählt.
4. und 5. Regelungsbereich "Stadtrat" und "Ressort- und Verwaltungsstruktur"
CVP, FDP und SP votierten neu für fünf Ratsmitglieder, wobei die Meinungen in Bezug auf die Anzahl Voll- und Nebenämter sowie auf das Total der Stellenprozente des Stadtrates geteilt waren. Ein Antrag von Guido Wick, GRÜNE prowil, die Kommission zu beauftragen, zusätzlich zu den vom Stadtrat unterbreiteten Varianten weitere Modelle zu prüfen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Das Parlament folgte grossmehrheitlich dem Antrag von Stadtrat und Kommission, die Anzahl der Exekutivmitglieder von 7 auf 5 zu reduzieren. Die vollamtlichen Mitglieder des Stadtrates bedürfen für zeitaufwändige Nebenbeschäftigungen der Zustimmung durch die Geschäftsprüfungskommission.
6. Regelungsbereich "Stille Wahlen"
Das Parlament beschloss die Möglichkeit der stillen Wahl für die Mitglieder des Stadtrates, des Schulrates und des/der Stadtpräsidenten/in, jedoch beschränkt auf den zweiten Wahlgang. Vermittler/in und Stellvertreter/in können im ersten und zweiten Wahlgang in stiller Wahl gewählt werden.
7. Regelungsbereich "Wahl von Delegierten"
Das Parlament erhält neu die Kompetenz, die Delegierten in die Zweck- und Gemeindeverbände zu wählen. Im Übrigen bleibt die Wahlkompetenz für die Abordnung von Delegierten in Kommissionen und privatrechtlichen Organisationen beim Stadtrat.
8. Regelungsbereich "Finanzkompetenzen"
Das Parlament folgte den Anträgen der vorberatenden Kommission grossmehrheitlich. Die Kompetenzen für das Parlament wurden für neue einmalige und jährlich wiederkehrende Ausgaben sowie für Nachtragskredite erhöht. Entgegen dem Antrag der Kommission folgte das Parlament dem Antrag des Stadtrates und erhöhte dessen Kompetenz für neue einmalige sowie für jährlich wiederkehrende Ausgaben.
9. Regelungsbereich "Grundstückskompetenzen"
Das Parlament sprach sich gemäss Antrag des Stadtrates für Erhöhung der Kompetenzen beim Erwerb von Grundstücken, nicht jedoch bei der Veräusserung von Grundstücken aus.
10. Regelungsbereich "Vernehmlassung zu Staatsstrassenprojekten"
Die Kompetenzen im Bereich Vernehmlassung zu Staatsstrassenprojekten bleiben auf Antrag von Stadtrat und Kommission unverändert.
11. Regelungsbereich "Referendum / Initiative"
Die Anträge von Stadtrat und Kommission wurden einstimmig angenommen. Die Quoren für Referendum und Initiative bleiben unverändert. Das Initiativkomitee muss aus wenigstens fünf Mitgliedern bestehen.
12. Regelungsbereich "Amtliches Publikationsorgan"
Auf Antrag von Guido Wick, GRÜNE prowil, beschloss das Parlament, dass die Wiler Zeitung weiterhin einziges Publikationsorgan der Stadt Wil bleibt. Der Antrag von Stadtrat und Kommission, neu auch die Wiler Nachrichten als amtliches Publikationsorgan zu bezeichnen, wurde mit 17 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission wurde beauftragt, alternative Möglichkeiten zu prüfen
Weitere Revisionsanliegen
Das Parlament genehmigte im Weiteren verschiedene Ergänzungen in der Gemeindeordnung. Stichworte dazu sind:
- frühzeitiger Einbezug der Geschäftsprüfungskommission über Inhalt des Finanzplanes und Budgetrichtlinien;
- regionale Zusammenarbeit, wenn es der zweckmässigen und wirtschaftlichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient;
- Erteilung des Bürgerrechtes durch das Parlament gestützt auf die neue Kantonsverfassung.
Der Antrag des Stadtrates, die Kompetenz für den Erlass der Gebührentarife von Gemeindeunternehmen (Technische Betriebe) dem Stadtrat zu übertragen, wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Ebenfalls grossmehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag von Guido Wick, GRÜNE prowil, der zum Ziel hatte, das Parlament für den Erlass von Überbauungs- und Gestaltungsplänen sowie Schutzverordnungen als zuständig zu erklären.
In der Schlussabstimmung wurde dem III. Nachtrag zur Gemeindeordnung unter Berücksichtigung der Beschlüsse in der Detailberatung grossmehrheitlich zugestimmt.
Die zweite Lesung findet voraussichtlich im September 2003 statt.
Schluss der Sitzung: 21:05 Uhr