Stadt Wil

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7. Februar 2007

Individuelle Prämienverbilligung 2007


Aufgrund der Daten der Steuerbehörden hat die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zugestellt, welches der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist. Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können ab Februar 2007 bei der AHV-Zweigstelle ein Anmeldeformular verlangen und dieses ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2007 auf der Zweigstelle einreichen. Bezüger-innen und Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird.

Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2005. Liegt für das Steuerjahr 2005 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2007.

Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das ab Februar 2007 bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus (071 913 53 53) bezogen werden kann.

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