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4. Oktober 2003
Ortsgemeinde Wil überträgt die Aufgabe Sozialhilfe an die Stadt Wil
Die Ortsgemeinde erbringt bis anhin für die Wiler Ortsbürgerinnen und -bürger im Rahmen der Sozialhilfe Unterstützungsleistungen. Aufgrund der jährlich anfallenden beträchtlichen Kosten und der finanziellen Situation überträgt die Ortsgemeinde Wil diese freiwillig übernommene Verpflichtung per Anfang 2004 an die Stadt Wil. Als Auslösesumme erhält die Stadt die Parzelle 2795 (Sonnenhof) sowie eine Restzahlung in Form von Obligationen oder Bargeld.
Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Wil wird über die Abtretung beziehungsweise über die dadurch erforderliche Änderung der Gemeindeordnung 5. November 2003 entscheiden. Vorbehältlich der Genehmigung haben der Stadtrat und der Bürgerrat der Ortsgemeinde die Übertragung der Sozialhilfeaufgaben mittels einer Vereinbarung geregelt. Darin zeigt sich die Stadt bereit, auf Anfang 2004 die persönliche und finanzielle Unterstützung auch der Wiler Ortsbürgerinnen und -bürger gemäss den geltenden eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen zu übernehmen. Aufgrund des kantonalen Sozialhilfegesetzes obliegt die finanzielle Sozialhilfe der politischen Gemeinde.
Anfallende Kosten
Die Übernahme der Sozialhilfeunterstützung von der Ortsgemeinde verursacht für die Stadt Wil sowohl in administrativer als auch in finanzieller Hinsicht durch jährlich wiederkehrende Kosten einen Mehraufwand. In den letzten zehn Jahren beliefen sich die jährlichen Unterstützungsleistungen der Ortsgemeinde im Durchschnitt auf rund 55'000 Franken; im Jahr 2003 wird für sie voraussichtlich ein Betrag von rund 100'000 Franken anfallen.
Auslösesumme
Für die Übernahme der Sozialhilfe bezahlt die Ortsgemeinde der Stadt eine Auslösesumme. Die einmalige Entschädigung beinhaltet den Fürsorgefonds sowie den Arbeiter- und Angestelltenfonds der Ortsgemeinde Wil (Stand total per Ende 2002: 397'130 Franken). Gemäss getroffener Vereinbarung soll die Bezahlung mit der Übertragung der Parzelle 2795 (Sonnenhof) zum amtlichen Verkehrswert von total 159'000 Franken und einer Restzahlung in Form von Obligationen oder Bargeld, die bis spätestens Anfang 2004 überwiesen wird, erfolgen.
Zudem erhält die Stadt Wil neu einen Anteil von zwei Drittel der Einbürgerungstaxen (bisher ein Drittel). Schliesslich gehen künftige Rückerstattungen ebenfalls an die Stadt Wil, auch wenn die Rückerstattung leistende Person früher von der Ortsgemeinde Wil unterstützt wurde.