Stadt Wil

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29. April 2004

Rechnung und Geschäftsbericht 2003 genehmigt

An der Sitzung vom Donnerstag, 29. April 2004, genehmigte das Parlament die Rechnung 2003, die mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'622'668.07 abschloss. Gegenüber dem budgetierten Defizit von 110'050 Franken beträgt die Besserstellung rund 6,73 Mio. Franken. Der Überschuss wird gemäss Antrag der GPK grösstenteils für zusätzliche Abschreibungen verwendet.


Im Weiteren nahm das Parlament den Geschäftsbericht 2003 ab, genehmigte den Bericht betreffend Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse – in diesem Zusammenhang wurden fünf Vorstösse abgeschrieben. Schliesslich wies es das Geschäft Vorprojekt betreffend Umgestaltung des Bahnhofplatzes und der Allee an den Stadtrat zurück. Zu Beginn der Sitzung beantwortete der Stadtrat zwei Interpellationen.

38 der 40 Parlamentsmitglieder waren an der Sitzung anwesend.


1.
Interpellation Bergamin Strotz, SP –
Integration von Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Technischen Betriebe (TBW) in jene der Stadt Wil


Im Namen des Stadtrates beantwortete Stadtpräsident Bruno Gähwiler die Interpellation.

Mit dem parlamentarischen Vorstoss verfolgen die Interpellanten das Ziel, Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Technischen Betriebe Wil in die städtischen Dokumentationen zu integrieren. Gemäss dem Wortlaut des Vorstosses sollen die TBW nicht mehr eigene Hefte herausgeben. Damit wird eine formelle Integration der TBW-Dokumente in die Publikationen Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Stadt angestrebt.

Es gilt zwischen einer formellen und materiellen Integration der genannten TBW-Dokumente in diejenigen der Stadt zu unterscheiden. Im Gegensatz zur formellen Integration, die lediglich ein Zusammenfassen der heute getrennten Publikationen in ein gemeinsames Dokument zum Inhalt hat, bedeutet eine materielle Integration die Einbindung des gesamten Haushaltes der TBW in den Allgemeinen Gemeindehaushalt der Stadt Wil.

Die Technischen Betriebe Wil werden als öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen ohne Rechtspersönlichkeit geführt. Art. 169 Abs. 2 Gemeindegesetz bestimmt, dass für Gemeindeunternehmen besondere Verwaltungs- und Bestandesrechnungen geführt werden müssen. Eine materielle Integration von Voranschlag und Rechnung in diejenigen des Allgemeinen Gemeindehaushaltes der Stadt Wil ist somit aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung rechtlich nicht möglich.

Der Voranschlag und die Rechnung der TBW wurden bis zum Rechnungsjahr 2001 stets im gleichen Heft veröffentlicht wie der Voranschlag und die Rechnung des Allgemeinen Gemeindehaushaltes.

Mit der Einführung des neuen Energieverrechnungssystems haben die TBW auf Anfang 2002 ein komplettes, selbstständiges Buchhaltungssystem aufgebaut. Dieses hat sich bewährt. Das System ist vom städtischen Rechnungswesen vollständig getrennt.

Die separaten Publikationen der TBW für den Voranschlag mit Finanzplan sowie die Rechnung sind nach Ansicht des Stadtrates und der TBW aufgrund der organisatorischen Verselbstständigung der TBW als Gemeindeunternehmen nicht nur gerechtfertigt, sondern bieten in Bezug auf die Transparenz und Übersichtlichkeit für die Benutzenden auch Vorteile. Im Voranschlag des Gemeindeunternehmens TBW sind die Laufende Rechnung, die Investitionsrechnung, die Kommentare, der Abschreibungsplan sowie der Finanzplan zusammengefasst.

Mit einer formellen Integration von Voranschlag, Rechnung und Finanzplan der TBW in die jeweiligen separaten Publikationen der Stadt würden die einzelnen Drucksachen noch umfangreicher und wären weniger benutzerfreundlich. Entgegen der Ansicht der Interpellanten würde eine Integration nicht zu einer Vereinfachung führen, sondern hätte – wegen der unterschiedlichen Rechnungssysteme und der dadurch notwendigen Layoutarbeiten – einen erhöhten Koordinationsaufwand für die Zusammenstellung der Dokumente zur Folge.

Aus der Reform von Behörden und Verwaltung auf Anfang 2005 einen Handlungsbedarf ableiten zu wollen, ist deshalb nicht richtig.

Zusammenfassend ist der Stadtrat der Auffassung, dass einerseits die materielle Integration nicht zulässig und von den Interpellanten auch nicht angestrebt wird und anderseits die formelle Integration keine Vorteile bringt. Das bestehende System der getrennten Dokumente für TBW und Stadt hat sich bewährt und ist deshalb weiterzuführen.

Die Interpellantin zeigte sich von der Antwort des Stadtrates mässig befriedigt.

Wortlaut der Interpellation


2.
Interpellation Keller, SVP –
Verbesserung der Transparenz für Jahresrechnung und Budget durch Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLAR)


Im Namen des Stadtrates beantwortete Stadtpräsident Bruno Gähwiler die Interpellation.

Bei einer Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) handelt es sich nicht um eine einfache Ergänzung der Finanzbuchhaltung, sondern um ein zusätzliches Rechnungssystem, das neben der Finanzbuchhaltung geführt wird.

Wie bei jedem Projekt stellt sich auch bei der Einführung einer KLR die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen. Die KLR ermittelt die Kosten für jede erbrachte Leistung. Für einen Fabrikationsbetrieb ist die Kenntnis dieser Kosten unerlässlich, hängt doch davon der Verkaufspreis oder der Entscheid ob Weiterproduktion oder Aufgabe einer bestimmten Leistung ab. Bei einer Gemeinde sieht dies etwas anders aus. Wohl wäre es interessant, die genauen Kosten einer bestimmten Leistung zu kennen. Aber die meisten Leistungen können, wenn sie defizitär sind, nicht einfach aufgegeben werden. Teils sind sie vom Gesetz vorgeschrieben, teils von der Bürgerschaft gewollt. Dazu kommt, dass der Grossteil der Gebühren von höheren Instanzen wie Bund oder Kanton vorgegeben sind. Die Kosten einzelner Leistungen lassen sich auch ohne KLR ziemlich genau errechnen.

Die in der Interpellation erwähnte auf den Leistungen basierende Ausrichtung von Bundesbeiträgen und interkantonalen Ausgleichszahlungen betrifft nur die Kantone, nicht aber die Gemeinden.

Die Einführung einer KLR ist mit einem erheblichen Personalaufwand und enormen Kosten für Projektleitung, Beratung, Schulung und Informatik verbunden. Auch nach der Einführungsphase muss mit namhaften Personal- und Informatikkosten gerechnet werden. Neben der Buchhaltung, die ohne eine qualifizierte personelle Verstärkung nicht auskommt, sind sämtliche Mitarbeitende der von der KLR erfassten Stellen bis hinauf zum Stadtrat involviert. Das in der Interpellation Keller zitierte Handbuch "Kolibri", herausgegeben von der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren, rechnet für die Einführung mit einem Zeitrahmen von 4 bis 7 Jahren. Im zitierten Handbuch "Kolibri" heisst es unter Ziffer 5.3.1 Voraussetzung WoV (Wirkungsorientierte Verwaltungsführung): "Bevor sich ein Kanton überlegt, ob er eine KLR einführen will, muss er sich mit der Frage auseinandersetzen, ob er seine Verwaltungsführung nach den Prinzipien von WoV umgestalten will und wie sein Führungssystem in der Zukunft aussehen soll. Nur wenn sich die kantonale Verwaltung dazu entschliessen kann, diesen Prinzipien nachzuleben, macht die Einführung einer KLR Sinn. Ohne WoV kann die KLR nicht wirkungsvoll in das Führungssystem eines Kantons integriert werden. Den OE (Organisationseinheiten) fehlt sonst die Motivation und der Anreiz, die KLR auf einem qualitativ hohen Niveau zu führen."

Was für die Kantone gilt, gilt auch für die Gemeinden. Wenn trotz eines enormen Aufwandes für die KLR praktisch nichts bewirkt werden kann, ist es mit der Motivation schnell vorbei. Das Wiler Parlament hat mit dem Nichteintretensbeschluss vom 7. November 2002 gegen die WoV ausgesprochen.

Der Interpellant zeigte sich von der Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt.

Wortlaut der Interpellation


3.
Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse


Bericht und Antrag des Stadtrates


Gemäss Geschäftsreglement des Parlamentes unterbreitet der Stadtrat dem Parlament jährlich Bericht über den Bearbeitungsstand der noch nicht erledigten, erheblich erklärten Motionen und Postulate. Die Anträge des Stadtrates lauten:

1. Vom Bericht über den Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse (Stand Ende März 2004) sei Kenntnis zunehmen.

2. Das Postulat Spirig, CVP, betreffend Rad- und Fussweg Fürstenlandstrasse – Lindenhof sei abzuschreiben.

3. Das Postulat Tröhler, CVP, betreffend Integration, Separation und Sprachkompetenz auf der Primarstufe und Sekundarstufe I sei abzuschreiben.

4. Das Postulat Gysi, SP, betreffend Integration statt Repression sei abzuschreiben.

5. Das Postulat Abbt, CVP, betreffend Stadtbusspätkurse sei abzuschreiben.

6. Das Postulat Widmer, FDP, betreffend verstärkte Zusammenarbeit zwischen Stadt und Regionsgemeinden sei abzuschreiben.

7. Das Postulat Hollenstein, SVP, betreffend Massnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Wil sei abzuschreiben.

8. Das Postulat Mäder, CVP, betreffend Stopp der Verschuldung sei abzuschreiben.

Das Parlament stimmte den Anträgen des Stadtrates mit Ausnahme der Anträge 2 und 6 einstimmig bzw. grossmehrheitlich zu und nahm vom Bericht des Stadtrates betreffend Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse Kenntnis. Antrag 2 wurde auf Antrag von Guido Wick, GRÜNE prowil, abgelehnt, Antrag 6 auf Antrag von Christof Gämperle, FDP.


4.
Geschäftsbericht für das Jahr 2003


Die einzelnen Mitglieder des Stadtrates erteilten bei der Beratung des Geschäftsberichtes 2003 zu verschiedenen Fragen ergänzende Auskünfte. Der Antrag der Geschäftsprüfungskommission, der Geschäftsbericht 2003 des Stadtrates sei abzunehmen, wurde einstimmig genehmigt.


Der Geschäftsbericht 2003 kann kostenlos online bestellt (www.stadtwil.ch), beim Informationsschalter im Rathaus bezogen oder bei der Stadtkanzlei angefordert werden (Tel. 071 913 53 53, E-Mail stadtkanzlei@stadtwil.ch). Der Geschäftsbericht 2003 ist auch im Internet auf der Website der Stadt Wil veröffentlicht (www.stadtwil.ch).


5.
Rechnung für das Jahr 2003


Jahresrechnung 2003
Bericht und Anträge der Geschäftsprüfungskommission

Der Stadtrat hat die Öffentlichkeit am 9. März 2004 anlässlich einer Medienorientierung über das Rechnungsergebnis 2003 orientiert. Sowohl die Medienmitteilung als auch die Unterlagen zur Jahresrechnung 2003 sind auf der Website der Stadt Wil veröffentlicht (www.stadtwil.ch).


Die Jahresrechnung 2003 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'622'668.07 ab. Gegenüber dem budgetierten Defizit von 110'050 Franken beträgt die Besserstellung rund 6,73 Mio. Franken. Der Stadtrat beantragte dem Parlament, vom Ertragsüberschuss je 2 Mio. Franken als Vorfinanzierung für die Totalsanierung des Schwimmbades Bergholz und die Sanierung des Mattschulhauses zu verwenden. Der Rest von Fr. 2'622'668.07 soll der Reserve für künftige Aufwandüberschüsse zugewiesen werden.

Demgegenüber beantragte die GPK, 6 Mio. Franken des Einnahmenüberschusses für zusätzliche Abschreibungen und den Rest als Einlage in die Reserve für künftige Aufwandüberschüsse zu verwenden.

Der Antrag der GPK obsiegte gegenüber dem Antrag des Stadtrates mit 22 zu 14 Stimmen. In der Schlussabstimmung wurde der Antrag der GPK grossmehrheitlich genehmigt. Die Jahresrechnung 2003 wurde einstimmig genehmigt.


6.
Umgestaltung des Bahnhofplatzes und der Allee: Vorprojekt


Bericht und Antrag des Stadtrates

Der Stadtrat beantragte einen Kredit von 130'000 Franken für die Erarbeitung eines Vorprojektes für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes und der Allee auf der Grundlage des Wettbewerbssiegerprojektes "slow motion".

Die vorberatende Bau- und Verkehrskommission hat den stadträtlichen Antrag mit 4 zu 2 Stimmen abgelehnt und beantragte dem Parlament, auf die Vorlage nicht einzutreten. Begründet wurde dieser Kommissionsbeschluss im Wesentlichen damit, dass das zurzeit in Bearbeitung sich befindenden Projekt Stadtentwicklung in Bezug auf die Verkehrs- und Zentrumsplanung keine Einschränkungen erfährt.

Stadtrat Werner Oertle vertrat im Namen des Stadtrates die Meinung, dass beide parallel laufenden Projekte sich gegenseitig nicht behindern würden. Er betonte im Übrigen, dass die Projekterarbeitung Bahnhof/Allee im partizipativen Verfahren unter Einbezug einer Begleitgruppe erfolgen würde.

Guido Wick, GRÜNE prowil, beantragte die Rückweisung des Geschäftes an den Stadtrat mit dem Auftrag, dem Parlament Bericht und Antrag erst dann zu unterbreiten, wenn es der Entwicklungsstand des Projektes Stadtentwicklung zulässt. Er betonte, dass mit dem von der Bau- und Verkehrskommission beantragten Nichteintreten das Geschäft "vom Tisch" und die Kosten des Wettbewerbes von 220'000 Franken "in den Sand gesetzt" wären.

In der Folge wurde die Frage betreffend Nichteintreten oder Rückweisung von verschiedenen Votanten/innen aus den einzelnen Fraktionen kontrovers diskutiert. Auf Ordnungsantrag von Lukas Merz, CVP, wurde der Antrag Nichteintreten dem Antrag Rückweisung gegenübergestellt. Dabei sprach sich das Parlament grossmehrheitlich für Rückweisung aus und bestätigte diesen Entscheid in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich.


Parlamentarische Vorstösse

An der Sitzung wurden die nachstehend aufgeführten parlamentarischen Vorstösse eingereicht.

- Postulat Gämperle, FDP – Investitionsprogramm Stadt Wil

Wortlaut des Postulats


Schluss der Sitzung: 20:30 Uhr

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