Archiv
30. April 2004
Nachtrag I zum Baureglement ist rechtsgültig und tritt in Kraft
Das Parlament hat an der Sitzung vom 6. November 2003 den Nachtrag I zum Baureglement genehmigt. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist zu Beginn des Jahres 2004 hat das Baudepartement des Kantons Sankt Gallen den Nachtrag I zum Baureglement am 26. März 2004 genehmigt. Auf Beschluss des Stadtrates erfolgt der Vollzugsbeginn auf den 1. Mai 2004.
Die vom Parlament anfangs November 2003 genehmigte Reglementsänderung hat zum Inhalt, dass neu in allen Belanden des Bau-, Planungs- und Umweltrechtes nur noch eine kommunale Instanz besteht. Auf eine Rekursinstanz innerhalb der Gemeinde wird verzichtet.
Als zuständiges politisches Organ hat der Stadtrat den Vollzugsbeginn des Nachtrages I zum Baureglement auf den 1. Mai 2004 festgesetzt. Für die beim Stadtrat noch hängigen Rekursverfahren bleibt der Stadtrat zuständig. Für die ab dem 1. Mai 2004 von der Baukommission gefällten Entscheide fungiert das Baudepartement des Kantons Sankt Gallen neu als Rekursinstanz.