Stadt Wil

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30. Juni 2004

Wahlvorschläge müssen bis zum 26. Juli 2004 eingereicht werden

Am 26. September 2004 finden in Wil die Erneuerungswahlen der politischen Gremien für die Amtsdauer 2005–2008 statt. Neben den Mitgliedern des Stadtparlamentes wählen die Stimmberechtigten auch den Stadtpräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des Stadtrates, die acht Mitglieder des Schulrates sowie den/die VermittlerIn. Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 26. Juli 2004, 17:00 Uhr, bei der Stadtkanzlei abgegeben werden.


Die Stadtkanzlei stellt den Parteien und Gruppierungen die offiziellen Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge mit den Angaben, die für den Druck der Stimmzettel massgebend sind, zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare sind auch auf der Homepage der Stadt Wil (www.stadtwil.ch) veröffentlicht und können ausgedruckt werden.

Stadtparlament
Das aus 40 Mitgliedern bestehende Stadtparlament wird analog zum Kantons- und Nationalrat nach den Proporzregeln gewählt. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Gruppierung darf maximal 40 Namen wählbarer Personen enthalten. Eine kandidierende Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und der Name höchstens zweimal darauf aufgeführt sein. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Gruppierung muss von mindestens 15 in der Stadt Wil wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Listenverbindungen sind nur innerhalb von politischen Parteien und Gruppierungen zulässig. Erklärungen über Listenverbindungen müssen bis Montag, 2. August 2004, bei der Stadtkanzlei eingereicht werden.

Nicht amtliche, von Parteien oder Gruppierungen selbst hergestellte Stimmzettel, sind ungültig. Zusätzliche amtliche Stimmzettel (Wahllisten einer Partei oder Gruppierung) können von der Stadtkanzlei bezogen werden. Bestellungen, die bis 2. August 2004 eingehen, können zu einem günstigeren Selbstkostenpreis ausgeführt werden. Die Frist zur Bestellung zusätzlicher Stimmzettel läuft am 9. August 2004 ab.

Stadtrat, Schulrat und VermittlerIn
Der Stadtpräsident, die vier weiteren Mitglieder des Stadtrates, die acht Mitglieder des Schulrates sowie der/die VermittlerIn werden nach den Majorzregeln gewählt. Neu sind bei Majorzwahlen für nicht amtliche Stimmzettel ein Wahlvorschlag und eine Zustimmungserklärung der Kandidierenden erforderlich. Zu den einzelnen Wahlen dürfen nicht mehr Wahlvorschläge gemacht werden als Mandate zu vergeben sind.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen müssen ihrer Kandidatur schriftlich zustimmen sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu ihrer Person bestätigen. Die Kandidierenden geben die Zustimmung zu ihrer Kandidatur ab und nicht zu einem bestimmten Wahlvorschlag. Kandidierende Personen, die ihre Zustimmungserklärung zur Wahl in eine Behörde abgegeben haben, können von Parteien und Gruppierungen ohne weitere Zustimmungserklärung auf Wahlvorschläge gesetzt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Stadt Wil wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Termin zweiter Wahlgang
Der Stadtrat hat den Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang auf den 31. Oktober 2004 festgesetzt. Wahlanmeldeschluss für den zweiten Wahlgang ist am 30. September 2004.

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