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12. Januar 2005
Quorum für Volksinitiative
Gemäss Gemeindeordnung (Art. 15) der Stadt Wil kommt eine Volksinitiative zustande, wenn mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten das Initiativbegehren fristgerecht unterzeichnen. Für die Berechnung des erforderlichen Quorums ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates massgebend.
Bei den Stadtratswahlen vom 26. September 2004 zählte die Stadt Wil 10'465 Stimmberechtigte (24. September 2000: 10'257).
Für die Amtsdauer 2005–2008 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Initiativbegehrens somit 1'047 gültige Stimmen (Amtsdauer 2001–2004: 1'026).