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12. Januar 2005
Quorum für Referendum
Gemäss Gemeindeordnung (Art. 10) der Stadt Wil kommt ein Referendum unter anderem zu Stande, wenn mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten innert der Referendumsfrist die Abstimmung über einen Beschluss des Parlamentes durch die Bürgerschaft verlangen. Für die Berechnung des erforderlichen Quorums ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates massgebend.
Bei den Stadtratswahlen vom 26. September 2004 zählte die Stadt Wil 10'465 Stimmberechtigte (24. September 2000: 10'257).
Für die Amtsdauer 2005–2008 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums somit 524 gültige Stimmen (Amtsdauer 2001–2004: 513).