Stadt Wil

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16. Februar 2005

Individuelle Prämienverbilligung 2005


Aufgrund der Daten der Steuerbehörden stellte die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zu, welches der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist.


Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können ab sofort bei der AHV-Zweigstelle ein Anmeldeformular verlangen und dieses ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2005 auf der Zweigstelle einreichen. EL-beziehende Personen müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird.

Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2003. Liegt für das Steuerjahr 2003 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2005.

Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das ab Februar 2005 bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus (071 913 53 53) bezogen werden kann.

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