Stadt Wil

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25. Mai 2005

Stichtag 1. Juni: Leer stehende Wohnungen werden gezählt


Jedes Jahr führt das Bundesamt für Statistik (BFS), zusammen mit den kommunalen Erhebungsstellen, eine gesamtschweizerische Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag ist jeweils der 1. Juni. Sowohl für die Gemeinden wie auch für EigentümerInnen von Liegenschaften und Liegenschaftsverwaltungen ist eine Mitarbeit an der Zählung obligatorisch. In der Stadt Wil ist für die Erhebung der leer stehenden Wohnungen das Wohnungsamt Wil zuständig.


Der Bestand an Leerwohnungen gilt als wichtiger Indikator der Konjunkturlage, da dieser die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt wiederspiegelt. Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen gemäss dem Bundesamt für Statistik detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Darum wird sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene auf dem Leerwohnungsbestand abgestellt, wenn es um die Festsetzung von Massnahmen zur Wohnbauförderung und der Sozialpolitik geht.

Zahlen und Angaben
Gezählt werden jeweils alle Wohnungen, die per Stichtag noch nicht vermietet sind. Um diesen Leerwohnungsbestand der Stadt Wil ermitteln zu können, werden die Liegenschaftsverwaltungen angeschrieben und die HauseigentümerInnen vom Personal des Wohnungsamtes kontaktiert, um Auskunft über die vom BFS verlangten Zahlen und Angaben zu erhalten. EigentümerInnen und Verwaltungen leer stehender Wohnungen, die im Zusammenhang mit der Leerwohnungszählung nicht kontaktiert werden, werden gebeten sich mit dem Wohnungsamt Wil in Verbindung zu setzen (071 913 53 53). Auch via Website der Stadt Wil (www.stadtwil.ch/onlineschalter/lwz.htm) können leer stehende Wohnungen gemeldet werden.

Kriterien
Die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung von einem oder mehreren Haushalten bestimmt sind und die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dienen, gilt gemäss BFS-Richtlinien als Wohnung. Alle möblierten und unmöblierten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bewohnbar, zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, die aber am Stichtag (1. Juni) nicht bewohnt sind und für die auch keine Vermietung und kein Verkauf auf einen späteren Zeitpunkt vorgesehen beziehungsweise vereinbart wurde, gelten als Leerwohnungen. Ebenfalls gezählt werden leer stehende Ferien-, Zweitwohnungen und –häuser, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Wohnungen, die am 1. Juni zwar vermietet oder verkauft, aber noch nicht belegt sind, werden nicht erfasst.

Der Leerwohnungsbestand präsentierte sich in der Stadt Wil in den vergangenen vier Jahren wie folgt:

Wohnungsbestand am 31. Dezember 2004: 7’965
Leerwohnungsbestand am Stichtag 1. Juni: 126

1-1 ½ Zimmer 21
2-2 ½ Zimmer 17
3-3 ½ Zimmer 16
4-4 ½ Zimmer 51
5-5 ½ Zimmer 20
6 Zimmerwohnung oder grösser 01

Leerwohnungsbestand in Prozenten 1,58

Wohnungsbestand am 31. Dezember 2003: 7’919
Leerwohnungsbestand am Stichtag 1. Juni: 95

1-1 ½ Zimmer 20
2-2 ½ Zimmer 09
3-3 ½ Zimmer 23
4-4 ½ Zimmer 24
5-5 ½ Zimmer 13
6 Zimmerwohnung oder grösser 06

Leerwohnungsbestand in Prozenten 1,19

Wohnungsbestand am 31. Dezember 2002: 7’741
Leerwohnungsbestand am Stichtag 1. Juni: 107

1-1 ½ Zimmer 26
2-2 ½ Zimmer 15
3-3 ½ Zimmer 23
4-4 ½ Zimmer 32
5-5 ½ Zimmer 07
6 Zimmerwohnung oder grösser 04

Leerwohnungsbestand in Prozenten 1,38

Wohnungsbestand am 31. Dezember 2001: 7’651
Leerwohnungsbestand am Stichtag 1. Juni: 184

1-1 ½ Zimmer 31
2-2 ½ Zimmer 26
3-3 ½ Zimmer 52
4-4 ½ Zimmer 58
5-5 ½ Zimmer 16
6 Zimmerwohnung oder grösser 01

Leerwohnungsbestand in Prozenten 2.4

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