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4. Mai 2005
Gemeinsam mehr erreichen
Fluglärm betrifft die ganze Region Ost. Aus diesem Grund entschied sich der Stadtrat Wil 2004 für ein gemeinsames Vorgehen. Zusammen mit den anderen 25 Regionsgemeinden erhob er durch die Interkantonale Regionalplanungsgruppe Wil (IRPG) Beschwerde gegen das provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich-Kloten. Die Einsprache wurde im März 2005 vom BAZL abgewiesen. Der Stadtrat Wil und die IRPG setzen sich weiterhin für eine gerechte Verteilung des Fluglärms ein. Darum reichten sie durch die IRPG Wil Ende April 2005 Beschwerde ein.
Unter dem Motto "Gemeinsam sind wir stärker", reichte am 3. Mai 2004 die Stadt Wil, zusammen mit den 14 Thurgauer und 10 St. Galler Gemeinden durch die Interkantonale Regionalplanungsgruppe IRPG Wil, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen das von der Unique beantragte provisorische Betriebsregelement des Flughafens Zürich-Klosten ein. Der Stadtrat wählte den Weg mit Partnern deshalb, weil der zu erwartende Fluglärm die gesamte Region Ost betrifft und weil ein gemeinsames Vorgehen mit gleichgesinnten Verbündeten Erfolg versprechender ist als ein Alleingang.
Vorgeschichte
Das Betriebsreglement des Flughafens Zürich regelt die Organisation des Flughafens, insbesondere auch die Höhe der an- und abfliegenden Flugzeuge, die Flugrouten sowie die Warteräume. Am 15. Dezember 2000 reichte die Flughafen Zürich AG beim Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ein Gesuch um eine Erteilung einer Betriebskonzession für die nächsten 50 Jahre, gültig ab 1. Juni 2001, ein. Mit Entscheid vom 31. Mai 2001 erteilte das UVEK dem Flughafen die Betriebskonzession. Parallel dazu hatten sich im April 2001 die Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz auf eine Regelung bezüglich des süddeutschen Luftraumes für An- und Abflüge vom und zum Flughafen Zürich-Kloten geeinigt. Der Vertrag wurde im Oktober 2001 von Vertretern beider Staaten unterzeichnet und im März 2003 vom Ständerat abgelehnt. Die Ratifikation des Vertrages scheiterte damit auf Schweizer Seite, weshalb die Deutschen Behörden einseitige Massnahmen ergriffen. Die neuen Ostanflüge gehören mit zu den Auswirkungen der einseitigen Deutschen Verordnung.
10'000 Einsprachen
Um weiterhin einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten, reichte im Dezember 2003 der Flughafen Zürich-Kloten beim BAZL das Gesuch um Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements ein. Das Gesuch wurde im März 2004 insgesamt vierzehn Kantonen und drei deutschen Landkreisen zur Anhörung zugestellt. Im Kanton St. Gallen lag es vom 22. März bis am 6. Mai 2004 öffentlich auf. Am 3. Mai 2004 erhob die IRPG Wil, auch im Namen der Stadt Wil, gegen das Gesuch schriftlich Einspruch. Gesamthaft gingen beim BAZL rund zehntausend Einsprachen ein, die sich grossmehrheitlich gegen das vorläufige Betriebsreglement sowie gegen das gleichzeitig aufliegende Plangenehmigungsgesuch für ein Instrumentelandesystem auf die Piste 28 richteten. Die Einsprachen wurden allesamt vom BAZL mit Verfügung vom 29. März 2005 abgewiesen. Der Grund liegt vermutlich in der grossen Anzahl an Einsprachen, weshalb auf einzelne Anträge und Begehren gar nicht eingegangen wurde, sondern diese lakonisch „im Sinne der Erwägungen“ abgewiesen wurden.
Kein Präjudiz
Der Stadtrat ist der Meinung, dass die An- und Abflugrouten aus raumplanerischer Sicht so auszugestalten sind, dass möglichst wenig Personen und möglichst keine neuen Gebiete mit Fluglärm belastet werden. Das BAZL bestätigt in seinem Entscheid, dass die Neustrukturierung des Luftraumes eine Abstimmung mit bestehenden Richt- und Nutzungsplanungen erfordert. Diese Abstimmung soll im Rahmen des Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfolgen. Die Einschränkungen aufgrund der Deutschen Verordnung, insbesondere die Aufhebung der Warteräume führe jetzt zu einem dringenden Handlungsbedarf, weshalb die raumplanerische Abstimmung nicht heute erfolgen könne. Vor diesem Hintergrund stellt die Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglementes kein Präjudiz für die Ausgestaltung des künftigen definitiven Betriebs dar. Es gilt deshalb, mit der Beschwerde bereits heute die Weichen zu stellen.
Lärm(fair)teilung
Heute wird die Bevölkerung im Osten des Flughafens am stärksten vom neuen Fluglärm belastet. Stadtrat und IRPG wehren sich dagegen, dass die aufgrund der Einschränkungen des Flugbetriebes über Süddeutschland notwendige Verlagerung des Flugverkehrs einseitig auf die Bevölkerung im Osten erfolgt. Es darf in dieser Angelegenheit weder eine Verlierer- noch eine Gewinner-Region geben. Unvermeidliche zusätzliche Immissionen sind im Sinne eines solidarischen und fairen Lastenausgleichs gleichmässig auf alle Regionen zu verteilen. Denn: Die gesamte Bevölkerung im Umfeld des Flughafens profitiert von den volkswirtschaftlichen Vorteilen des Flughafens, so dass auch alle die unausweichlichen zusätzlichen Fluglärmbelastungen durch An- und Abflüge, Warteräume und Überflüge gemeinsam tragen müssen.